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Home » Geld » Abfertigung neu – Auszahlung, Umstieg & Fragen

Abfertigung neu – Auszahlung, Umstieg & Fragen

von David Reisner
20. Oktober 2014 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 5 mins read

Durch das neue Abfertigungsrecht gibt es für alle Arbeitnehmer, die ihren Beruf/Dienstverhältnis mit dem 01.01.2003 begonnen haben, einen Anspruch auf Abfertigung. Die Auszahlung der jeweiligen Abfertigung ist jedoch abhängig davon wie das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde.

Wichtig: Seit dem 01.01.2008 ist die „Abfertigung neu“ für selbständig Erwerbstätige und freie DienstnehmerInnen in Kraft getreten/gültig.

 

Durch die Änderungen im Arbeitsrecht in Österreich kam es auch zu wesentlichen Änderungen im Bereich der Abfertigungen für Arbeitnehmer.

Der Anspruch auf Abfertigung wurde neu gestaltet, daher ergibt sich auch das Thema „Abfertigung neu„, welches einige Fragen aufwirft. Die wichtigsten Aspekte zum Anspruch auf Abfertigung in Österreich haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung?

Dieser besteht für diejenigen Arbeitnehmer, die seit 1. Jänner 2003 ein neues Arbeitsverhältnis haben. Anfang 2008 gab es zusätzlich die Änderung, das auch selbständig Erwerbstätige sowie Freie Dienstnehmer bereits nach 2 Monaten einen Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung haben.

Inhalt:

  • 1 Wer hat Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung?
  • 2 Neu: Anspruch auch bei Selbstkündigung
  • 3 Wie hoch ist der monatliche Beitrag für den Arbeitgeber?
  • 4 Regelungen im Mutterschutz & Krankenstand
  • 5 Wo erhalte ich eine Information über die Höhe des Abfertigungsanspruchs?
  • 6 Möglichkeiten für den Umstieg auf „Abfertigung Neu“
  • 7 Wann besteht ein Anspruch auf Abfertigung?
  • 8 Wo kann ich die Auszahlung beantragen?
  • 9 Ich gehe in Pension – Was passiert mit der Abfertigung?
  • 10 Wie erfolgt die Veranlagung durch die Abfertigungskassen?
  • 11 Abfertigung neu: Abfertigungsrechner der AK

Neu: Anspruch auch bei Selbstkündigung

Das neue Arbeitsrecht sieht den Anspruch auch bei einer Selbstkündigung vor – Inklusive der Mitnahme in ein neues Dienstverhältnis. Auch für Lehrlinge besteht durch das neue Gesetz ein Anspruch sowie die Möglichkeit, je nach Voraussetzung geleiteste Zeiten im Präsenzdienst oder Zivildienst miteinberechnen zu lassen.

Tipp: Ansprüche prüfen!
Tipp: Ansprüche prüfen!

Wie hoch ist der monatliche Beitrag für den Arbeitgeber?

Hierbei muss eine monatliche Zahlung von 1,53 % des Bruttoentgeltes erfolgen. Diese Zahlung erfolgt inklusive dem Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld an den Sozialversicherungsträger. Hierbei muss der Arbeitgeber diese Zahlung der Beiträge für die Abfertigung auch im Falle von Zivildiensten/Präsenzdiensten und während Ausbildungen bezahlen.

Quelle: http://www.geldjournal.at/abfertigung-neu-in-oesterreich-rechner-und-tipps-zum-auszahlen-lassen/

Regelungen im Mutterschutz & Krankenstand

Die Zahlung der Beiträge erfolgt vom Arbeitgeber auch während einem Krankenstand & Mutterschutz. Tipp: Bei Fragen bzgl dem Wunsch nach weiteren Informationen kann man sich auch an den Betriebsrat wenden.

Dies gilt auch bei Diskussionen über die Höhe/Details mit dem Arbeitgeber – Ein starker Betriebsrat kann auf der Arbeit mit Service & beratend tätig sein und so eine gute Lösung erwirken.

  • Bei Kinderbetreuungsgeld: Hierbei zahlt der Familienlastenausgleichsfonds.
  • Bildungskarenz: Hierbei bezahlt das AMS die Abfertigungsbeträge

Wo erhalte ich eine Information über die Höhe des Abfertigungsanspruchs?

  • Als Arbeitnehmer erfährt man die Details zur Bemessungsgrundlage und die Beitragshöhe am Lohnzettel.
  • Zum Bilanzstichtag erhält man jedes Jahr eine Information zur aktuellen Höhe der Abfertigung. Auch wie die Investition erfolgt muss man den Abfertigungskassen in diesem Schreiben bekannt gegeben werden.

Möglichkeiten für den Umstieg auf „Abfertigung Neu“

Im Normalfall ist es einfach möglich,  vom alten Abfertigungssystem in das neue Modell umzusteigen. Die Voraussetzung ist hierbei jedoch das  Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • In der Praxis kommt dies allerdings selten vor, da beide Parteien unterschiedliche Interessen in Sachen Abfertigung haben und auch nur selten konkret einschätzen können, wie sich das Beschäftigungsverhältnis in Zukunft entwickeln kann. Alternative:  Tatsächlich könnten aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus flexible Lösungen finden, die für beide Seiten die Abfertigungsproblematik kalkulierbarer machen.

Die Varianten bzw Möglichkeiten für einen Umstieg:

  • Teilumstieg ins neue System („Einfrieren“ der alten Abfertigungsansprüche)
  • Komplettumstieg („Übertritt, Übertrag“) ins neue System

Quelle: http://www.geldmarie.at/steuern/abfertigung-neu.html

Wann besteht ein Anspruch auf Abfertigung?

  • Nach Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Auszahlung nach drei Jahren (ansonsten bleibt das Geld noch am Abfertigungskonto)
  • Auszahlung bei Anfallsalter für Alterspension
  • Abfertigung neu: Auszahlung der Abfertigung im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer unverschuldeten Entlassung, einer einvernehmlichen Kündigung, Mutterschaftsaustritt & berechtigtem Austritt durch den Arbeitnehmer.

Wo kann ich die Auszahlung beantragen?

Beantragung bei der Betriebsvorsorge durch den Arbeitnehmer innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Ende des Dienstverhältnisses. Die Auszahlung muss von den Kassen innerhalb von 2 Monaten durchgeführt werden.

  • Tipp: Auch eine freiwillige Weiterveranlagung oder eine Übernahme des Geldes in die Abfertigungskasse des neuen Arbeitsgebers oder eine Überweisung in die bestehende Pensionskasse ist möglich.
  • Wer hat Anspruch im Todesfall? > Hierbei geht der Anspruch auf den Ehepartner/eingetragenen Partner sowie die Kinder über.

Ich gehe in Pension – Was passiert mit der Abfertigung?

  • Hierbei kann die Wahl zwischen einer Auszahlung, der Veranlagung in einer Pensionskasse oder der Rentenversicherung erfolgen.
  • Wichtig: Die Auszahlung muss 6 Prozent versteuert werden. Auch die Einbehaltung von Verwaltungskosten muss berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die Veranlagung durch die Abfertigungskassen?

Die Vorsorgekassen bemühen sich um eine sichere Veranlagung der Gelder. Die Geldanlage in Aktien ist jedoch auch grundsätzlich erlaubt, es könnte also passieren, dass ihr Guthaben sinkt. Für die bereits einbezahlten Guthaben erfolgt jedoch eine Art Kapitalgarantie durch die Vorsorgekassen.

  • Gebühren: Inkassogebühren (Sozialversicherungen), Verwaltungskosten, Vermögenswaltungskosten
  • Tipp: Nutzen Sie ruhig einen Vergleich der Vorsorgekassen und deren Verwaltungsgebühren und der jeweiligen Performance aus den Vorjahren.

Abfertigung neu: Abfertigungsrechner der AK

Um einen Überlick über die Abfertigungssumme zu erhalten, kann man diese mit dem AK Rechner zur Abfertigung neu auf https://abfertigung.arbeiterkammer.at/ durch die Angabe von Alter und dem aktuellen monatlichen Bruttobezug (Bruttogehalt) einfach erfahren – So erhält man rasch eine Orientierung.

  • Frage: Was geschieht bei Kapitalmarkteinbrüchen? Geht die Abfertigung NEU verloren? > Antwort: Das Abfertigungskapital des jeweiligen Arbeitnehmers in der MVK ist gesetzlich gesichert.
  • Frage: Bekommen Bauarbeiter auch eine Abfertigung NEU? > Antwort: Ja. Der Umstieg vom derzeitigen Kassenmodell der Baubranche in das neue System wird von den Kollektivvertragspartnern geregelt.
  • Frage: Ist die Abfertigung NEU vererbbar? > Antwort: Ja. Entgegen dem komplizierten Altrecht mit Versorgungsgrenzen bei den Hinterbliebenen, wo oft die Ansprüche verloren wurden, wird die Abfertigung NEU bei Tod des Arbeitnehmers während eines aufrechten Dienstverhältnisses an die gesetzlichen Erben vererbt.
  • Frage: Kann ich mir selbst die Abfertigungskasse aussuchen? > Antwort: Die Abfertigungskasse wird für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gleich sein. Die Mitsprache der Arbeitnehmer bei der Abfertigung NEU ist unter anderem durch das Gesetz gesichert.
  • Frage: Ist ein bestehender Pensionskassenvertrag mit der Abfertigung NEU kombinierbar? > Antwort: Ja. Bestehende und künftige Abschlüsse mit Pensionskassen sind mit der Abfertigung NEU kombinierbar.

Einen detailllierten Überblick über häufige Fragen & aktuelle Antworten zur Abfertigung neu & Wie man die Abfertigung neu auszahlen lassen & richtig berechnen kann gibt es unter http://www.lexisnexis.at/rechner_a/an/Abfertigungsrechner3.htm im Überblick. Hierbei gibt es auch Hintergründe zum Umstieg, Pensionsalter & der Zusatzpension.

Info: Wer sich zum Thema Abfertigung Alt – Abfertigungsrechner informieren möchte, findet dazu Details in unserem Ratgeber.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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