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Home » Geld » Alleinverdienerabsetzbetrag 2021 (AVAB) – Anspruch & Höhe in Österreich

Alleinverdienerabsetzbetrag 2021 (AVAB) – Anspruch & Höhe in Österreich

von David Reisner
12. Dezember 2017 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 4 Minuten

Im folgenden Ratgeber mit zum Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) in Österreich soll dem Leser ein Überblick über das Thema gegeben werden. Zunächst soll hierfür definiert werden, wer in Österreich überhaupt Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hat.

Inhalt:

  • 1 Definition Alleinverdienender
  • 2 Das Sparen von Steuer im Rahmen des AVAB
  • 3 Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag
  • 4 Die Unselbstständige Arbeit und der Alleinverdienerabsetzbetrag
  • 5 Den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen
  • 6 Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrag und die Antragsstellung
  • 7 Für Alleinerziehende – Der Alleinerzieherabsetzbetrag

Definition Alleinverdienender

Nach österreichischem Gesetz ist der oder diejenige Alleinverdiener beziehungsweise –verdienerin, der oder die selbst oder durch dessen Ehepartner(in) für einen Zeitraum von mindestens sieben Monaten einen Anspruch auf die Familienbeihilfe für ein oder auch mehrere Kinder hat.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag 2021 in Österreich (AVAB) liegt bei jährlich € 494,00 und monatlich41,27 €. (Quelle: WKO).

Auch wer mehr als sechs Monate eines Kalenderjahres mit einer anderen Person verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft ist.

Bei Fragen zum Thema Steuern und AVAB: Lassen Sie sich beraten!

Weitere Voraussetzung ist hier, dass der jeweilige Ehepartner nach dem österreichischen Steuergesetzen unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Partner dauerhaft zusammen leben müssen. Der Staat definiert außerdem die Personen als Alleinverdiener, die einen Ehepartner haben oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft führen, in der der Partner nicht mehr als 6.000 € jährlich verdient.

Das Sparen von Steuer im Rahmen des AVAB

Um Familien zu entlasten, in denen nur eine Person berufstätig ist, gibt es den Alleinverdienerabsetzbetrag. Eben dieser ermöglicht es der Familie bei der Steuer Geld zu sparen.

Der österreichische Staat nennt den Sinn und Zweck des AVAB darin, dass so Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil entlastet werden sollen. Im folgenden werden die Vorraussetzungen beschrieben, die eine Familie erfüllen muss, um diese Steuerentlastung auch wirklich geltend machen zu können, denn der Anspruch wird nicht jedem gewährt.

Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag

Zu aller erst gilt festzuhalten, dass nur Personen einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben, wenn diese mindestens ein Kind haben.

Das liegt daran, dass diese Art der Steuererleichterung vor allem Familien entlasten und so dementsprechend in ihrer finanziellen Entwicklung fördern soll. Wie bereits angemerkt muss auch die Voraussetzung einer Ehe oder zumindest einer eingetragenen Partnerschaft beziehungsweise Lebensgemeinschaft erfüllt sein.

Weitere zu erfüllende Vorraussetzung ist, dass es sich um eine ständige Beziehung handeln muss, sogenannte „on-off-Beziehungen“ sind also nicht von dem Alleinverdienerabsetzbetrag bevorteilt. Wie bereits angemerkt darf der (Ehe-) Partner nicht mehr als 6.000 € im Jahr verdienen, da es sich sonst nach österreichischem Gesetz nicht um einen Alleinverdiener handelt.

Mit anderen Worten sind die Voraussetzungen meist nur erfüllt, wenn es sich um die klassische Ehebeziehung handelt, in der ein Elternteil Zuhause bei dem Kind oder den Kindern bleibt und der andere Elternteil einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Sollte das Ehepaar seit Jahren ohne Trennung leben, so sind die Chancen, auch wirklich den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag geltend zu machen, hoch.

Die Unselbstständige Arbeit und der Alleinverdienerabsetzbetrag

Für die Mehrzahl der Personen, bei denen es sich um Arbeitnehmer handelt, gilt, dass sich in Hinblick auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, deren brutto Einkünfte um Werbungskosten sowie Sozialversicherungsbeiträge, die Pauschale für das Pendeln und desweiteren um Beiträge für freiwillige Mitgliedschaften gemindert werden.

Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) und Arbeitslosengeld werden hier nicht berücksichtigt und können somit nicht das brutto Einkommen mindern. Eine Ausnahme gibt es allerdings, denn das Wochengeld stellt eine Ausnahme hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrag dar, da diese angerechnet wird.

Den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen

Der vom Einkommen absetzbare Betrag steht stets derjenigen Person mit dem höheren Einkommen zu. In den meisten Fällen ist dies der Alleinverdiener, denn die zweite Person darf nicht mehr als 6000 € innerhalb eines Kalenderjahres verdienen.

Tritt jedoch der spezielle Fall ein, dass beide (Ehe-) Partner gleich viel Geld verdienen, so gilt, dass der Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen kann, der den Haushalt verantwortlich ist beziehungsweise führt.

Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrag und die Antragsstellung

Die Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder der Person, die den Anspruch geltend machen möchte. Je mehr Kinder die Person hat, desto höher fällt dementsprechend der Alleinverdienerabsetzbetrag aus.

Handelt es sich um ein Kind, so beträgt der absetzbare Betrag 494 €. Hat der Antragssteller zwei Kinder, so erhöht sich die jährliche Ersparnis um 175 € auf 669 €. Für mehr als zwei Kinder werden jeweils 220 € für jedes weitere Kind angerechnet.

Um schließlich den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen zu können, müssen natürlich die bereits genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem muss der entsprechende Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Für selbstständige Arbeit wird der Anspruch über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht.

Besonders lohnt sich die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung in dem Fall, wenn die antragsstellende Person ein sehr geringen Einkommen hat. Hier kann es zu einer vorteilhaften Negativsteuer kommen. Für Personen, die einer nichtselbstständigen Arbeit nachgehen, geschieht die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrag bereits in der Lohnverrechnung. Im Formular E30, welches von Arbeitgeber sowie –nehmer ausgefüllt wird, werden die Anspruchsvorraussetzungen erklärt.

Für Alleinerziehende – Der Alleinerzieherabsetzbetrag

Da für viele die Abgrenzung beziehungsweise Unterscheidung von Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag nicht klar ist, soll diese im Rahmen dieses Ratgebers ebenfalls kurz betrachtet und erläutert werden.

Die Regelungen, die beim Alleinerzieherabsetzbetrag angewandt werden, sind ähnlich die des Alleinverdienerabsetzbetrags. Hier gilt es allerdings, wie der Name auch schon verrät, darum, Alleinerziehende zu unterstützen beziehungsweise finanziell zu entlasten. Ein (Ehe-) Partner braucht es hier nicht aber selbstverständlich ein leibliches Kind.

Wichtig ist hier, dass das Kind, damit ein Anspruch überhaupt besteht, mindestens sechs Monate bei einem Elternteil lebt und über diesen gesamten Zeitraum Familienbeihilfe bezogen wurde. Die Möglichkeit beide Ansprüche auf ein Mal durchzusetzen ist nicht gegeben. Die Beiträge gestalten sich ähnlich wie beim Alleinverdienerabsetzbetrag

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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