Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie (COVID-19 – Coronavirus SARS-CoV-2 ) und den getroffenen Maßnahmen ist auch die Wirtschaft stark eingeschränkt.
Neben dem bisherigen Härtefallfonds in Österreich für EPU & KMU gibt es nun auch für die Landwirtschaft eine Unterstützung, welche für landwirtschaftliche und fortstwirtschaftliche Betriebe gültig ist.
Inhalt:
Wer wickelt die Förderung ab? – Antrag
- Die Abwicklung der Förderung wird hierbei von Agramarkt Austria (AMA) durchgeführt. Das Ziel ist die rasche und unbürokratische Bearbeitung, damit die Förderungen schnell ausgezahlt werden können.
- AMA Härtefallfonds für Bauern in Österreich: Der Antrag kann über https://services.ama.at/servlet/ erfolgen. In nur 3 Klicks kommt man zum Antrag
Statement von Josef Moosbrugger – Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) in Österreich
- Aktuell werden durch die Krise Landwirte in allen Sektoren besonders gefordert.
- Die Unterstützung durch die öffentliche Hand für bestimmte Sparten zeigt laut Moosbrugger, dass die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern in Österreich eine Wertschätzung erfährt.
- Mit ihrem Einsatz kümmern sich die Landwirte/Bauern in Österreich darum, dass die Regale voll bleiben und etwas “am Tisch” ist.
- Daher ist mit einer Unterstützung der Landwirtschaft auch indirekt eine Hilfe für alle Konsumenten in Form von Sicherheit und Vertrauen verbunden.
- Laut Moosbrugger ist es gut, dass nun ein Härtefallfonds mit Unterstützung für die Landwirte in Form von finanzieller Hilfe angeboten wird.
- Flexiblere Regelungen für Zuverdienst und Mehrfachversicherte notwendig
- Unser Dank gilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und allen voran Bundeskanzler Sebastian Kurz für die Unterstützung” , so Moosbrugger in einer Stellungnahme.
Härtefallfonds für Landwirte, Bauern & Forstwirtschaft – Welche Betriebe erhalten eine Unterstützung?
- Härtefallfonds für Betriebe, die ihre Einkünfte ausschliesslich aus dem Bereich der landwirtschaftlichen und fortstwirtschaftlichen Produktion erzielen.
- Richtlinien: Vollerwerbsbetrieb mit Einheitswert unter 150.000 € sowie einem maximalen Nettoumsatz von 550.00 Euro.
- Falls Nebeneinkünfte erzielt werden müssen diese unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
- Umsatzeinbruch: Ein Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % im Vergleich zum selben Zeitraum (Monat) im Vorjahr muss nachgewiesen werden.
- Info: Auch bei einer Kostenerhöhung um mindestens 50 % (Fremdarbeitskräfte) ist eine finanzielle Unterstützung durch den Härtefallfonds möglich.
- WICHTIG: Um eine Unterstützung zu erhalten müssen alle Kriterien erfüllt werden.
Beispiele für betroffene Unternehmen & Betriebe
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
- Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- weiters Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
- aber auch Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Wie erfolgt die Auszahlung? – Soforthilfe Höhe
- Die Auszahlung der Beihilfe für Bauern/Landwirte und Forstwirtschaft wird in zwei Phasen erfolgen.
- Der Antrag für die Soforthilfe (erste Phase) kann bereits jetzt via eAMA online gestellt werden.
- Einheitswert bis 10.000 Euro – Unterstützung in Höhe von 500 € & Unterstützung von 1.000 Euro bei einem Einheitswert höher als 10.000 Euro.
- Aktuell werden die Details und Höhe der Unterstützung für die zweite Phase noch ausgearbeitet.
Wie stelle ich den Antrag? – Unterlagen
- Wer sich näher informieren lassen möchte kann bei der AMA nachfragen oder sich an seine Steuerberatung wenden.
- Für die Antragsstellung kann ein PIN Code oder Handy-Signatur für den Login auf www.eama.at verwendet werden.
- Voraussetzungen: LFBIS Nummer der Statistik Austria & AMA Registrierung
- Ausfüllhilfe Härtefallfonds für Bauern, Landwirte & Forstwirtschaft: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640
Quellen & Informationen
- https://www.topagrar.at/management-und-politik/news/cororna-soforthilfe-landwirte-koennen-ab-montag-antraege-stellen-12010971.html
- https://www.topagrar.at/dl/3/7/2/5/3/3/4/Haertefallfondsrichtlinie_des_Bundesministers_Finanzen.pdf – Förder-Richtlinien
- https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae