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Home » Unternehmer » Anlagenverzeichnis in Deutschland – Rechtliches, Tipps und Vorlagen – Geringwertige Wirtschaftsfüter, Abschreibung, Anschaffungskosten

Anlagenverzeichnis in Deutschland – Rechtliches, Tipps und Vorlagen – Geringwertige Wirtschaftsfüter, Abschreibung, Anschaffungskosten

von David Reisner
11. Juni 2019
in Unternehmer
Lesevergnügen 4 mins read

Was ist ein Anlagenverzeichnis?

Das Anlagenverzeichnis ist eine tabellarische Darstellung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens. Dadurch wird ein guter Überblick über das Anlagevermögen gegeben.
Das Anlagenverzeichnis darf nicht mit einem Anlagengitter oder Anlagenspiegel verwechselt werden.

Die Wirtschaftsgüter werden mit dem Buchwert zum Anfang und Ende eines jeden Jahres, wo sie zum Unternehmen gehören, aufgelistet. Dazu kommen die jährlichen Abschreibungssätze.

Tipp: Eine Anlagenverzeichnis Vorlage für Österreich gibt es direkt von der WKO auf http://wko.at/ubit/bibug/formulare/anlageverzeichnis.pdf zum Download.

Inhalt:

  • 1 Was gehört in das Anlageverzeichnis?
  • 2 Was gehört nicht in das Anlageverzeichnis?
  • 3 Warum muss ein Anlagenverzeichnis erstellt werden?
  • 4 Wie ist ein Anlagenverzeichnis aufgebaut?
  • 5 Welche Angaben enthält ein Anlagenverzeichnis?
  • 6 Was müssen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer beachten?
  • 7 Die Führung des Anlagenverzeichnisses auf Papier oder EDV?

Was gehört in das Anlageverzeichnis?

 

Info: Dieser Artikel bezieht sich bzgl den Details zum Thema Anlagenverzeichnis auf Deutschland. Details zur Grenze bzgl geringwertiger Wirtschaftsgüter, Anschaffungskosten und Dauer der Abschreibung in Österreich sowie Beratung erhalten Sie direkt bei einem Steuerberater vor Ort.

In das Anlageverzeichnis gehört all das Anlagevermögen eines Unternehmens, was auf der Aktivseite bilanziert wird und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dauerhaft dienen soll.

Wichtig auch für Unternehmer: Lassen Sie sich beraten

Es wird unterschieden wischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögen. Abnutzbares Vermögen sind beispielsweise die Maschinen oder Fahrzeuge und nicht abnutzbare Vermögen wären beispielsweise Grundstücke oder auch Wertpapiere.

Weitere Anlagegüter sind auch Patente, die PC-Software oder Gebäude.

Was gehört nicht in das Anlageverzeichnis?

Alle Anschaffungsgüter unter einem Wert von 250,00 Euro gehören nicht in das Anlageverzeichnis. Dies sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese Güter können sofort und komplett im ersten Jahr abgeschrieben werden. Selbiges gilt auch für Anschaffungen, die unter einem Jahr im Unternehmen verbleiben.

Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in Deutschland liegt ab 01.01.2018 bei 250,00 Euro. Für im Jahr 2017 angeschaffte Güter ist die Grenze 150,00 Euro.

Wichtig:

Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter für das Anlagenverzeichnis ist nicht zu verwechseln mit der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Diese Wertgrenze liegt seit dem 01.01.2018 bei 800 Euro ohne Umsatzsteuer (USt). Davor lag sie bei 410 Euro ohne Umsatzsteuer.

Warum muss ein Anlagenverzeichnis erstellt werden?

Zur ordnungsgemäßen Buchführung ist das Anlagenverzeichnis Bestandteil. Die Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, haben auch ein Anlagenverzeichnis zu erstellen.
Im Normalfall wird das Anlagenverzeichnis der Steuererklärung beigefügt. Näheres wird durch § 7 EStG bestimmt.

Wie ist ein Anlagenverzeichnis aufgebaut?

Die Erstellung des Anlagenverzeichnisses gehört zur Anlagenbuchführung. Diese ist Teil des Rechnungswesens und gehört zur Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung (FiBu).
Die Führung des Anlagenverzeichnisses kann auf Papier oder in einer EDV-Buchhaltung bewerkstelligt werden.

Bei einer Papierführung werden sämtliche Wirtschaftsgüter auf Karteikarten oder Inventarbögen erfasst. In der EDV gestützten Buchhaltung ist ein entsprechender Stammdatensatz für ein Wirtschaftsgut dem Datensatz auf einer Karteikarte bei der Papierausführung vergleichbar.

Für gleichartige Wirtschaftsgüter werden Anlagegruppen gebildet, beispielsweise:

  • Fahrzeuge
  • Maschinen
  • Gebäude
  • Grundstücke
  • Software
  • Geschäftsausstattung
  • geringwertige Wirtschaftsgüter usw.

Welche Angaben enthält ein Anlagenverzeichnis?

Folgende Angaben sind zwingend in einem Anlagenverzeichnis:

  • Inventarnummer
  • die genaue Bezeichnung des Anlagegutes, z.B. PKW Mercedes, E-Klasse W213, 2.5, Baujahr 2018, amtl.-KZ: XX-XX 000, F-Nr. oder Fabrik- und Seriennummern,
  • der Anschaffungstag muss bezeichnet sein,
  • Die genauen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Dazu gehören auch eventuelle Nebenkosten wie Transportkosten, Porto, Gebühren oder Überführungskosten und Montagekosten.
  • Die vermutliche Nutzungsdauer, beispielweise 5 Jahre, zum 27.06.2024.

Wichtig:
die Nutzungsdauer muss mindestens ein Jahr betragen.

Für bestimmte Anlagegüte gibt es AfA-Listen. In diesen Listen sind die üblichen Nutzungsdauersätze für Anlagegüter beschrieben.

  • Den Abschreibungsbetrag, welcher sich aus Anschaffungspreis geteilt durch die Nutzungsjahre ergibt. Der monatliche Abschreibungsbetrag wird ermittelt, indem der jährliche Betrag nochmals durch 12 geteilt wird. Wichtig ist dieser für unterjährige Abschreibungszeiten.
  • Den Restwert, der sich aus Anschaffungspreis minus den jährlichen Abschreibungsbetrag bestimmt.
    Für jedes laufende Jahr wird der Restwert neu bestimmt.
  • Zuschreibungsbeträge
    Ab und an entstehen Zuschreibungsbeträge durch die Anschaffung von Zubehör oder Erweiterungen. Damit wird der Buchwert des Wirtschaftsgutes erhöht und dies wird in der Buchführung durch eine Zuschreibung berücksichtigt.
  • Abgänge ohne Verkaufserlöse
    Ein Abgang eines Anlagegutes liegt vor, wenn dies aus dem Betriebsvermögen entnommen wird oder es wird defekt oder aus irgendeinem anderen Grund unbrauchbar. Wird das Anlagegut nicht verkauft oder in das Privatvermögen überführt, dann wird dieses Gut monatsgenau für das laufende Jahr abgeschrieben und mit dem buchhalterischen Restwert ausgebucht.
  • Abgänge mit Verkaufserlöse
    Wird ein Anlagegut verkauft, dann ist diese Einnahme ein „Erlös aus dem Verkauf von Anlagevermögen“. Im Anlageverzeichnis wird das Anlagegut mit einer monatsgenauen Abschreibung im laufenden Jahr ausgebucht, und zwar mit dem buchhalterischen Restwert.

Wirtschaftsgüter verbleiben im Anlagenverzeichnis, falls sie komplett abgeschrieben sind, aber über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer weiterhin genutzt werden.

Dies ist teilweise nicht mal ungewöhnlich und unüblich. Erst wenn ein solches Wirtschaftsgut endgültig aus der Nutzung herausfällt oder verkauft wird oder in Privatvermögen überführt wird, dann fällt es dem Anlagenverzeichnis.

Was müssen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer beachten?

Kleinunternehmer machen keine Vorsteuer (VSt) geltend. Die Betriebsausgaben werden bei der Gewinnermittlung daher grundsätzlich mit dem Bruttopreis (inklusive Mehrwertsteuer – MWSt bzw. Umsatzsteuer – USt) berücksichtigt.

Muss jetzt aber die Frage beantwortet werden, ob ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) vorliegt oder ob über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss, dann gilt für den Kleinunternehmer die Netto-Anschaffungskosten.

Die Führung des Anlagenverzeichnisses auf Papier oder EDV?

Ist die Anzahl der zu führenden Wirtschaftsgüter gering, dann kann durchaus ein papiergestütztes Anlagenverzeichnis benutzt werden. Achtgegeben werden muss auf die inhaltliche Darstellung der wichtigen maßgeblichen Angaben.

Formulare lassen sich selbst per Excel oder Word kreieren und ausdrucken. Es finden sich auch vorgefertigte Formulare in den Weiten des Internets.
Die Grenze ist vielleicht bei 25-50 Wirtschaftsgüter zu ziehen und inwieweit der Unternehmer die Materie zu den Anlagenverhältnissen beherrscht.

Bei einer EDV mäßigen Führung eines Anlageverzeichnisses lassen sich mehrere Anbieter finden, die auch mehr oder weniger für den Unternehmer brauchbar sind. Bekannte Programme zur Anlagenbuchhaltung lassen sich finden bei Lexware, Wiso, KHK, Datev und noch weiteren Anbietern. Gute und praktikable Programme führen den Anwender durch das Programm.

Quellen

Barbara Huber; So führen Sie Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgreich!, 2012
Elmar Goldstein; Anlagenbuchhaltung – leicht gemacht, 2014
Björn Flader und Dr. Susanne Stobbe; Geringwertige Wirtschaftsgüter – Neue Wertgrenzen zum 1. Januar 2018,

https://www.westermann.de/landing/schmolke-deitermann/geringwertige-wirtschaftsgueter
Lexware anlagenverwaltung pro 2019

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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