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Home » Geld » Arbeitslos melden nach Selbstständigkeit – Arbeitslosengeld, Regelungen 2020, Anspruch, Dauer, Arbeitslosenversicherung

Arbeitslos melden nach Selbstständigkeit – Arbeitslosengeld, Regelungen 2020, Anspruch, Dauer, Arbeitslosenversicherung

von David Reisner
30. März 2020 - aktualisiert am 7. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 4 mins read

Im Rahmen der aktuellen COVID-19 Krise sind viele Solo-Selbstständige, EPU und Kleinunternehmer schwer betroffen. Da man als selbstständiger im Normalfall nicht über eine umfangreiche Absicherung im Fall einer Krise verfügt, suchen viele jetzt betroffene Personen und UnternehmerInnen nach  möglichen Wegen. Neben dem Härtefall-Fonds und regionalen Unterstützungen und Initiativen, die lokale Firmen unterstützen kann es auch eine Möglichkeit sein, sich nach der Selbstständigkeit arbeitslos zu melden.

Hierbei sollte man sich jedoch über die Voraussetzungen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld durch das AMS sowie die aktuellen Regelungen 2020 informieren.

Inhalt:

  • 1 Wann kann ich Arbeitslosengeld erhalten? – Anspruch
  • 2 Wann gelte ich als arbeitslos in Österreich als selbstständig Erwerbstätiger?
  • 3 Arbeitslosengeld & Anspruch – Wann erfolgt eine Verjährung?
  • 4 Ablauf – Wie kann ich mich in Österreich arbeitslos melden?
  • 5 Dauer – Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
  • 6 Freiwillige Arbeitslosenversicherung 2020 in Österreich

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick  zum Thema Arbeitslosengeld für Selbständige, Anspruch, Dauer und das Angebot der Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

Wann kann ich Arbeitslosengeld erhalten? – Anspruch

  • Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten gilt in Österreich die Voraussetzung, dass Sie vor dem Antritt ihrer Selbständigkeit unselbständig beschäftigt waren. Dies betrifft auch die Voraussetzung Beiträge nach ASVG einbezahlt zu haben.
  • Wichtig: Wer seine Selbständigkeit beenden möchte, sollte sich sowohl mit WKO (Gewerbe ruhend/stillegen) als auch mit AMS (Suche nach Beschäftigung) in Verbindung setzen.
  • Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wen Sie im Rahmen ihrer Selbständigkeit vorab eine Arbeitslosenversicherung bei der SVS abgeschlossen haben. Diese Versicherung kann gerade in Krisenzeiten jetzt dabei helfen, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
  • Info: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die jeweilige Bewilligung wird in jedem Einzelfall durch das AMS geprüft.

Wann gelte ich als arbeitslos in Österreich als selbstständig Erwerbstätiger?

„Arbeitslos“ im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sind Personen dann, wenn weder ihr Monatseinkommen noch 11,1 % des Monats Umsatzes die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs. 2 ASVG überschreiten und sie nicht GSVG pflichtversichert sind.

Arbeitslosengeld & Anspruch – Wann erfolgt eine Verjährung?

Die genauen Regelungen 2020 für den persönlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich für Selbständige ist von dem Beginn ihrer Selbständigkeit sowie ihrer vorherigen Tätigkeit (Dauer) abhängig.

  • Für alle, die vor dem 1.1.2009 selbständig und unselbständig tätig waren, gilt ein unbefristeter Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Für alle, die nach dem 1.1.2009 das „Projekt“ Selbständigkeit in Österreich begonnen haben gilt der Anspruch nur dann, wen man vorher mindestens für fünf Jahre unselbständig gearbeitet hat/beschäftigt war. Sollte dies nicht Zutreffen wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf die Zeit von fünf Jahren nach dem Beginn der Selbständigkeit begrenzt.

Für konkrete Fragen zu ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld und Details für Selbständige sollten Sie das AMS kontaktieren.

Ablauf – Wie kann ich mich in Österreich arbeitslos melden?

  • 1.) Schritt: Sie müssen Ihren Gewerbeschein zurücklegen bzw. Ihr Gewerbe als ruhend anmelden. Tipp: Nutzen Sie mein.wko.at zur Ruhendmeldung bzw. Wiederaufnahme Ihrer Gewerbeberechtigung.
  • 2.) Schritt: Für neue Selbständige in Österreich gilt, dass das Ende der Selbständigkeit auch der SVS gemeldet werden muss. Darauf endet die Pflichtversicherung mit dem Monatsende.
  • 3.) Schritt: Das AMS muss kontaktiert werden. Dies ist beispielsweise über eAMS, E-Mail oder telefonisch möglich. Damit können Sie sich direkt arbeitslos melden.

Dauer – Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Falls man einen Anspruch aus unselbständiger Tätigkeit hat, erfolgt ein Anspruch für die Dauer von 20 Wochen. Dieser Zeitraum kann sich je nach Dauer der unselbständigen Arbeit erhöhen.

  • 30 Wochen – Bei drei Jahren unselbständiger Tätigkeit
  • 39 Wochen bei einem Alter ab 40 Jahren und 6 Jahren unselbständiger Tätigkeit (arbeitslosenversicherungspflichtig) in den letzten 10 Jahren
  • 52 Wochen – bei einem Alter ab 50 Jahren und 9 Jahren unselbständiger Tätigkeit (arbeitslosenversicherungspflichtig)  in den letzten 15 Jahren

Wen das Arbeitslosengeld von maximal 52 Wochen bereits ausgeschöpft wurde, kann man um Notstandshilfe ansuchen. Auch hier ist der Stichtag mit 1.1.2009 gültig. Die Notstandshilfe 2020 in Österreich kann für 52 Wochen bezogen werden und muss jährlich neu beantragt werden. Der Antrag muss spätestens nach 5 Jahren nach Beendigung des Anspruchs auf das Arbeitslosengeld in Österreich gestellt werden.

Eine weitere Alternative in Österreich ist hierbei die Mindestsicherung. Die Details dazu können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim MAa 40 (für Wien) erfahren. Bei offenen Fragen können Sie sich telefonisch oder via E-Mail beraten lassen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung 2020 in Österreich

Arbeitslosenversicherung – Kosten 2020

BeitragsgrundlageBeitragssatzmonatlicher Beitrag(Werte 2020)
¼ der GSVG-Höchst-beitragsgrundlage3 %46,99 Euro
½ der GSVG-Höchst-beitragsgrundlage6 %187,95 Euro
¾ der GSVG-Höchst-beitragsgrundlage6 %281,93 Euro

Tägliches Arbeitslosengeld 2020 aus der Arbeitslosenversicherung

  • 25,01 Euro(bei ¼ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage)
  • 39,76 Euro (bei ½ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage)
  • 54,95 Euro (bei ¾ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage

Wann muss ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Hierbei ist zu beachten, dass während der Arbeitslosigkeit keine Einnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze erfolgen dürfen, da es sonst zu einer Rückzahlung vom Arbeitslosengeld kommen könnte. Für Details können Sie sich bei einer Steuerberatung informieren lassen.

Quellen und Details:

  • https://www.selbststaendig-machen.at/arbeitslosengeld-fuer-selbstaendige-beitraege-und-hoehe-der-leistungen/
  • https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslosigkeit-selbstaendig-erwerbstaetiger
  • https://www.everbill.com/arbeitslosengeld-nach-selbststaendigkeit/
  • https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeitslosenversicherungsschutz_fuer_Unternehmer.html
  • https://www.port41.at/artikel/arbeitslos-melden-nach-der-selbstaendigkeit—geht-das
  • https://www.sozialversicherung.gv.at/cdscontent/load?contentid=10008.727914&version=1576489471
  • https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_bzw_beihilfen_fuer_arbeitsuchende_sowie_arbeitgeber/1/1/Seite.3610011.html
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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