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Home » Geld » Arbeitsunfähigkeitspension / Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension 2021 in Österreich – Antrag, Höhe, Voraussetzungen, Zuverdienstgrenze

Arbeitsunfähigkeitspension / Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension 2021 in Österreich – Antrag, Höhe, Voraussetzungen, Zuverdienstgrenze

von David Reisner
12. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 6 mins read

Wer nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig ist, für den besteht in Österreich die Möglichkeit, einen Antrag für eine Pension zu stellen.

Diese ist unter dem Namen Berufsunfähigkeitspension/Arbeitsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension bekannt und kann bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Einen Überblick zu häufigen Fragen zu diesem Thema sowie Antworten gibt es hier im Überblick.

Wichtig: Berufliche Rehabilitation vor Pension!

Ein wichtiger Grundsatz in Österreich ist, dass vor der Pension bzw. der Genehmigung der Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension in Österreich der Antrag auf die Pension zuerst auf einen Antrag auf mögliche Reha-Massnahmen gewertet wird.

Inhalt:

  • 1 Wichtig: Berufliche Rehabilitation vor Pension!
  • 2 Was ist das Reha Geld?
  • 3 Wichtig: Unterschiede bei ArbeiterInnen und Angestellte bei Details
  • 4 Wichtig: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Arbeitsunfähigkeitspension erhalten zu können?
  • 5 Wichtig: Arbeitslosigkeit alleine ist KEIN Grund für eine Arbeitsunfähigkeitspension
  • 6 Was muss man beim Thema Berufsschutz beachten?
  • 7 Wichtig: Voraussetzungen für die Härtefallregelung
  • 8 Wie lange ist die Pension gültig?
  • 9 Mindestbetrag für die Invalidätspension
  • 10 Wie sind die Abschläge bei der Berufsunfähigkeitspension?
  • 11 Arbeitsunfähigkeitspension Rechner – Pensionshöhe berechnen
  • 12 Zuverdienstgrenze in der Berufsunfähigkeitspension & Kürzung – Dazuverdienen
  • 13 Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
  • 14 Wann kann eine Umwandlung der Invaliditätspension in eine Alterspension in Österreich erfolgen?
  • 15 Wovon hängt die Höhe der Pension ab?
  • 16 Wie viele Dienstjahre braucht man für die Pension?
  • 17 Wie lange dauert ein Bescheid von der PVA?

Dabei wird überprüft, ob es sinnvoll ist, eine berufliche Rehabilitation durchzuführen und damit eine dauerhafte Berufunfähigkeit zu vermeiden. Dies beeinhaltet beispielsweise Ausbildungen oder Weiterbildungen. Hierbei wird darauf geachtet dass die aktuelle/bisherige Ausbildung und Qualifikationen sowie das Alter sowie Interessen berücksichtigt werden und dass Sie sich physisch und psychisch für die Reha-Massnahme/Tätigkeit eignen.

Was ist das Reha Geld?

Dies ist für Personen ab dem Geburtsdatum 1.1.1964 gedacht, die eine vorübergehende Berufsunfähigkeit durch eine Reha-Massnahme überwinden möchten. Diese Geldleistung ist als Unterstützung für Betroffene gedacht, um wieder arbeitsfähig zu werden. Die Auszahlung und Betreuung übernimmt dabei die jeweilige Versicherung.

Wichtig: Zuverdienst Grenzen beachten!

Wichtig: Unterschiede bei ArbeiterInnen und Angestellte bei Details

Die Bezeichnung unterscheidet sich hierbei je nach Art der Beschäftigung. Während bei ArbeiterInnen von einer Invaliditätspension gesprchen wird gibt es für Angestellte die Berufsunfähigkeitspension. Weiters gilt es beim Thema „Berufsschutz“ auf Details zu achten – Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen Angestellten und ArbeiterInnen in den genauen Auslegungen und Regelungen.

Für Arbeiter und Arbeiterinnen gilt der Begriff Invalidität, für Angestellte der Begriff Berufsunfähigkeit und für Selbstständige der Begriff Erwerbsunfähigkeit.
Quelle: sozialministerium.at

Wichtig: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Arbeitsunfähigkeitspension erhalten zu können?

  • Keine Möglichkeit der Ausübung des Berufes (körperliche oder seelische Beinträchtigung/Krankheit/Behinderung
  • Kein Vorliegen von einem Anspruch (Voraussetzungen) für das Erreichen der Alterspension
  • Einschätzung einer längeren Behandlungsdauer/Nichtausübungsmöglichkeit des Berufes von mindestens 6 Monaten
  • Keine Möglichkeit von Reha-Massnahmen
  • eine Erfüllung der aktuellen Wartezeiten bei den Versicherungen

Wichtig: Arbeitslosigkeit alleine ist KEIN Grund für eine Arbeitsunfähigkeitspension

Für eine Beurteilung der Entscheidung auf Leistungsfähigkeit bzw. generelle Arbeitsfähigkeit ist es NICHT relevant, ob die Person arbeitslos ist und/oder aktuell wegen der Jobsituation, Einschränkungen (gesundheitlich) oder aufgrund dem Alter keinen Job findet – Falls eine Arbeit theorethisch möglich wäre reicht dies aus, um von der Arbeitsunfähgkeitspension ausgeschlossen zu sein. Für eine aktuelle Einschätzung wird ein ärztliches Gutachten verwendet, welches die Leistungsfähigkeit beurteilt und damit entscheidet, ob eine Ausübung vom gelernten Beruf oder in einem anderen Beruf (Tipp: Berufsschutz) möglich wäre.-

Was muss man beim Thema Berufsschutz beachten?

Sollte ein Arbeiter in den letzten 15 Jahren mehr als die halbe Zeit in seinem ursprünglich erlernten oder einem ähnlichen Beruf gearbeitet haben, der darf nur für Berufe in diesem Bereich vermittelt werden. Dies gilt beispielsweise für Lehrlinge, die nach der Lehre grossteils in ihrem Lehrberuf tätig waren.

Wichtig: Voraussetzungen für die Härtefallregelung

  • Das Alter der Person muss über 50 Jahren liegen
  • Die Versicherungsmonate müssen bei mindestens 360 Monaten liegen, wovon 240 aus der Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden mü+ssen
  • keine Aussicht besteht, innerhalb von 12 Monaten einen Job zu finden

Wichtig: Für die genauen Details zu Berufsschutz, Antrag auf die Arbeitsunfähigkeitspension, Höhe der Pension sowie Voraussetzungen/Gründe und Co können Sie sich beispielsweise bei der Arbeiterkammer oder ihrer jeweiligen Versicherung genauer beraten lassen!

Wie lange ist die Pension gültig?

  • Bei einer dauerenden Berufsunfähigkeit wird die Pension ohne Frist gewährt
  • Im Normalfall erfolgt eine Bewilligung für maximal 2 Jahre

Mindestbetrag für die Invalidätspension

Die genaue Höhe für den Mindestbetrag der Pension kann bei der jeweiligen Versicherung angefragt werden.

Das Ausmaß dieser Pension ergibt sich aus der bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift am Pensionskonto, geteilt durch 14.

Die Leistung wird um 0,35 % pro Kalendermonat des Pensionsantrittes vor Vollendung des Regelpensionsalters vermindert. Das Ausmaß der Verminderung beträgt höchstens 13,8 %.

Für Personen, die das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben, beträgt das Höchstausmaß der Verminderung 11 %, sofern mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag vorliegen. Dieser begünstigte Abschlag gilt für Stichtage bis 1.12.2015. .

Quelle: https://www.pensionsversicherung.at

Wie sind die Abschläge bei der Berufsunfähigkeitspension?

Die genauen Abschläge und die aktuellen Regelungen für die jeweils geltende Pension und das Antrittsalter sind am Besten direkt mit der Versicherung zu besprechen. Aktuell gelten Abschläge bei der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von 4,2 % pro Jahr des vorzeitigen Antritts für die Pension. Der maximale Abschlag liegt aktuell (2019) bei 13,8 % der Pension.

Arbeitsunfähigkeitspension Rechner – Pensionshöhe berechnen

Tipp: Die aktuelle Höhe der Pension kann mit dem Pensionskonto Rechner auf https://www.pensionskonto.at/index.php/berechnungen/pensionskontorechner-neu kostenlos berechnet werden. Achten Sie hierbei auf die korrekte Eingabe der Daten. Für Details und genaue Berechnung zum Thema Berufsunfähigkeitspension wenden Sie sich an Ihre Versicherung!

Tipp: Wer sich zum Thema Steuern und Pension informieren möchte, findet in unserem Ratgeber Pension – Besteuerung in Österreich – Tabelle einen aktuellen Überblick & Tipps zum Nachlesen.

Zuverdienstgrenze in der Berufsunfähigkeitspension & Kürzung – Dazuverdienen

Wichtig: Bei Pensionsantritt muss die Erwerbstätigkeit zuerst aufgegeben werden. Danach gelten bestimmte Zuverdienstgrenzen:

Für neue zusätzliche Dienstverhältnisse oder eine neue Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantritt aus gesundheitlichen Gründen gilt:

  • Bei bis zu 1.220,01 € brutto aus Pension und Erwerbseinkommen wird die Pension nicht vermindert.
  • Zwischen 1.220,01 € und 1.830,08 € brutto wird der Anteil, der die Grenze übersteigt um 30 % vermindert.
  • Der Teil zwischen 1.830,08 € und 2.440,01 € wird um 40 % vermindert.
  • Alle Einkünfte über 2.440,01 € werden um 50 % vermindert.
    Der Anrechnungsbetrag (Kürzung) darf weder 50 % der Pension noch das Erwerbseinkommen übersteigen.

Nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr, bei vorzeitigen Alterspensionen.

Quelle: https://www.arbeiterkammer.at

Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Absicherung der Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit durch eine entsprechende Versicherung ist in vielen Fällen sinnvoll. Besonders zu empfehlen ist dies für Selbständige. Für genaue Details und Kosten lassen Sie sich am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler informieren. Auch die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich sollten genau miteinander verglichen werden.

Wann kann eine Umwandlung der Invaliditätspension in eine Alterspension in Österreich erfolgen?

Dies ist ab einem Alter von 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) durch einen Antrag möglich. Sollten die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden bleibt die bisherige Berufsunfähigkeitspension bestehen.

Wovon hängt die Höhe der Pension ab?

Die Höhe der Pension in Österreich ist abhängig von: Dem beitragspflichtigen Einkommen, der Zahl der bisher erworbenen Versicherungsmonate sowie dem Alter bei Antritt der Pension. Einen Überblick zur Pensionshöhe kann ihnen ihre Versicherung sowie das Pensionskonto geben.

Wie viele Dienstjahre braucht man für die Pension?

In eine reguläre Pension (Regelalterspension) in Österreich kann man dann gehen, wen man am Stichtag mindestens 180 Monate Versicherungszeiten erworben hat. Dies entspricht 15 Jahren. Von dieser Zeit müssen mindestens 7 Jahre durch Arbeit/Erwerbstätigkeit erworben sein. Wichtig: Erwerbstätigkeit gilt auch bei Selbst/Weiterversicherung für die Pflege (ab Pflegestufe 3) eines nahen Angehörigen oder von einem Kind mit Behinderung sowie für Zeiten der Familienhospizkarenz.

Info: Für Personen vor 2005 gibt es gesonderte Regelungen.

Wie lange dauert ein Bescheid von der PVA?

Dies kann nicht konkret beantwortet werden, da dies vom Einzelfall und Details abhängt. Laut Berichten im Internet dauert es ca 2 Monate. In jedem Fall ist es empfehlenswert sich um einen persönlichen Termin zu bemühen und zu prüfen ob alle notwendigen Unterlagen (z.B. ärztliche Nachweise) eingereicht wurden.

Quellen und weitere Informationen

  • https://www.finanzonline.or.at/arbeit/arbeitsunfaehigkeitspension/
  • https://www.finanz.at/steuern/pension/arbeitsunfaehigkeitspension/
  • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/128/Seite.1280200.html
  • https://www.sozialministerium.at/site/Pension_Pflege/Pensionen/Pensionsarten/Invaliditaets_Berufsunfaehigkeitspension/
  • https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Pension_wegen_Krankheit.html
  • https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Zuverdienstmoeglichkeiten_zu_Erwerbsunfaehigkeits-,_Berufs.html
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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