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Home » Unternehmer » Arbeitszeugnis in Österreich – Codes, Muster, Arbeitszeugnis schreiben

Arbeitszeugnis in Österreich – Codes, Muster, Arbeitszeugnis schreiben

von David Reisner
8. November 2018
in Unternehmer
Lesevergnügen 6 Minuten

Das Arbeitszeugnis ist eines vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument an seinen Arbeitgeber.

Es wird meist dann erstellt, wenn der Angestellte die Firma verlässt. Wer sein berufliches Weiterkommen positiv beeinflussen möchte, sollte über ein Arbeitszeugnis verfügen. Wir informieren über Arbeitszeugnis Codes/Muster zur Erstellung und Tipps zum Arbeitszeugnis schreiben und worauf es bei einem Arbeitszeugnis in Österreich zu achten gilt.

Es gilt nicht umsonst als eines der wertvollsten Arbeitspapiere für den Personalentscheider. Vor allem bei der Bewerbung erfüllt es einen Eignungsnachweis über die gewonnenen Kenntnisse und Qualifikationen des Bewerbers.

Inhalt:

  • 1 Welche Arten von Arbeitszeugnis gibt es?
  • 2 Von wem kann das Arbeitszeugnis verlangt werden?
  • 3 Was gehört in ein gutes Arbeitszeugnis?
  • 4 Welche Sachen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis?
  • 5 Von wem darf das Arbeitszeugnis geschrieben werden?
  • 6 unterschiedliche Ausdrücke im Arbeitszeugnis – Codes
  • 7 Wie lange kann ein Arbeitszeugnis beansprucht werden?
  • 8 Welche Maßnahmen können getroffen werden, wenn das Zeugnis nicht den eigenen Leistungen entspricht?

In Österreich ist das Arbeitszeugnis auch unter dem Namen Dienstzeugnis bekannt. Worauf es bei einem Arbeitszeugnis ankommt und welche Unterschiede es gibt, wird im folgenden Artikel erklärt.

Wichtig: Vorbereiten auf die Bewerbung & Einreichen von Arbeitszeugnissen

Welche Arten von Arbeitszeugnis gibt es?

Im Grunde genommen werden zwischen 2 unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden. Dabei handelt es sich um das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. In einigen Ausnahmefällen geht auch die Erstellung eines Zwischenzeugnisses. Im Folgenden eine Auflistung der verschiedenen Zeugnisse mit deren Unterschieden.

  • 1) einfaches Arbeitszeugnis
    Beim einfachen Arbeitszeugnis handelt es sich meist auch um eine Arbeitsbescheinigung. Sie wird dann ausgestellt, wenn ein kürzeres Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Im Dokument sind unter anderem die Dauer der Beschäftigung sowie die Personalien des ehemaligen Arbeitnehmers. Allerdings fehlt eine Beurteilung der Leistung und der Verhaltensweise, die für zukünftige Arbeitgeber von enormer Wichtigkeit ist. Im Prinzip wird hier eine wertfreie Verfassung vorausgesetzt.
  • 2) qualifiziertes Arbeitszeugnis
    Neben dem einfachen Arbeitszeugnis gibt es noch das qualifizierte Arbeitszeugnis. Diese Art von Zeugnis wird von jedem empfohlen. Neben den Personalien und der Beschäftigungsdauer ist hier eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens vorzufinden. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis müssen alle für einen Arbeitgeber wichtigen Infos enthalten sein, damit der potentielle Arbeitgeber sich ein genaues Bild von der Person machen kann. Allerdings darf der ehemalige Arbeitgeber keine Punkte unterschlagen und sie weder negativ noch positiv beeinflussen.
  • 3) Zwischenzeugnis
    In manchen Fällen macht ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis weniger Sinn. Ab dann kommt das Zwischenzeugnis zum Einsatz. Die Anforderung auf ein Zwischenzeugnis ist unter folgenden Umständen möglich:
  • -> Wechsel des Vorgesetzten
  • -> längere Beurlaubung
  • -> mehrere Jahre im gleichen Job

Es handelt sich mehr über eine Art Vorsorge. Im Berufsleben kann es immer wieder sein, dass Arbeitnehmer mit ihren Vorgesetzten nicht auskommen. Die Beurteilung wird dadurch verfälscht und der Arbeitnehmer bekommt kein korrektes Arbeitszeugnis.

Aus diesem Grund kann ein Zwischenzeugnis durchaus Sinn machen. Für die Form und den Inhalt eines Arbeitszeugnisses müssen die allgemeinen Grundsätze eingehalten werden. Generell besteht kein Anspruch darauf, dass später beim Endzeugnis die gleichen Formulierungen übernommen werden wie beim Zwischenzeugnis.

Eine im Zwischenzeugnis angenommen Bewertung lässt sich im Endzeugnis nur noch schwer ändern. Deswegen sollte das Zwischenzeugnis genau überprüft werden.

Von wem kann das Arbeitszeugnis verlangt werden?

Ein Arbeitszeugnis kann von folgenden Personen verlangt werden:

  • => Voll- oder Teilzeitkräfte
  • => Praktikanten
  • => 450 Euro Jobber
  • => Volontäre

Was gehört in ein gutes Arbeitszeugnis?

Wie oben bereits erwähnt handelt es sich beim qualifizierten Zeugnis um das beste Zeugnis, welches der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ausstellen kann. Dort werden zu allen wichtigen Aspekten Stellung genommen.

Darüber hinaus spielt die Reihenfolge im Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle. Eine falsche Reihenfolge kann dem Arbeitgeber bei der Bewerbung falsche Schlüsse geben. Ein Arbeitszeugnis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • 1.) Einleitung
  • 2.) Tätigkeitsbeschreibung
  • 3.) Leistungsbeurteilung
  • 4.) Sozialverhalten
  • 5.) Beendigungsformel (nicht im Zwischenzeugnis enthalten)
  • 6.) Dankes- und Bedauernsformel (nicht im Zwischenzeugnis)
  • 7.) Wünsche für die Zukunft

Manche Arbeitgeber können sich bei der Bewertung von einigen Punkten unsicher sein. Deswegen sollte man die erhaltene Bewertung bei Unzufriedenheit auch überprüfen lassen. Das kann die Formulierung sein oder auch das Sozialverhalten sowie die Dankesformel.

Mithilfe einer Prüfung können dadurch unangenehmen Überraschungen bei der nächsten Bewerbung aus dem Weg gegangen werden.

Welche Sachen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis?

Die wichtigsten Inhaltspunkte für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wurden bereits genannt. Dennoch gibt es auch Dinge, die in keinem Arbeitszeugnis vorkommen dürfen.

Darunter zählen Aspekte wie Schwangerschaft, Nebentätigkeit, Krankheitszeiten, Kündigungsgrund oder auch mögliche Straftaten.

Von wem darf das Arbeitszeugnis geschrieben werden?

Nur der Arbeitgeber ist dazu erlaubt das Zeugnis für seinen Arbeitnehmer zu erstellen und zu formulieren. Generell wird jedem Arbeitnehmer dazu geraten, das Zeugnis nach der Erstellung nochmals überprüfen zu lassen.

Um Missverständnisse und nachträgliche Probleme zu vermeiden macht es durchaus Sinn, die Erstellung zuvor mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Manche Arbeitnehmer haben sogar die Möglichkeit ihr Zeugnis selbst zu formulieren, welches immer häufiger genutzt wird.

Im Prinzip bedeutet es für beide Seiten weniger Arbeit. Wichtig ist nur, dass die Aussagen auch der Realität entsprechen und weder positiv noch negativ durchgewunken werden.

Das sind die Vorteile und Gründe, warum sich ein Selbstentwurf lohnt:

  • – Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden vermieden
  • – Personalmangel im Unternehmen
  • – Unkenntnis im Zeugnisschreiben
  • – die zu beurteilende Person ist nicht mehr im gleichen Unternehmen tätig
  • – Arbeitgeber kann bei einem Gerichtsprozess einen Entwurf vorlegen
  • – Entwurf sollte von einem Fachmann auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit geprüft werden

unterschiedliche Ausdrücke im Arbeitszeugnis – Codes

Das Arbeitszeugnis ist voll von versteckten Hinweisen. Manche Wörter verstärken die Aussage und andere sollen dem neuen Arbeitgeber einen Hinweis auf die Arbeitsweise des Arbeitnehmers geben. Zeugnisse sollen stets wohlwollend sein. Aus diesem Grund hat sich mit Laufe der Zeit eine Art Geheimsprache bei den Verantwortlichen im Personal entwickelt.

Dabei werden auf folgende Techniken zurückgegriffen:

  • Positiv-Skala-Technik:
    Letztendlich werden bei dieser Methode die negativen und schlechten Bewertungen positiv formuliert, sodass das Zeugnis keinen schädigenden Eindruck hinterlässt. Oft werden Temporaladverbien wie “stets”, “immer” oder “jederzeit” genutzt, die eine bestimmte Leistung nochmals hervorheben sollen. Dadurch lassen sich auch negative oder schlechte Erfahrungen mit dem Arbeitnehmer in eine neutrale Schreibweise verpacken, welche der Arbeitgeber erkennen wird.
  • Leerstellen-Taktik:
    Wie die Technik bereits vermuten lässt, werden vom Arbeitgeber mit Absicht bestimmte Stellen ausgelassen. Darunter versteht man ein Schweigen, dass etwas nicht in Ordnung war. Ein gutes Beispiel ist der Punkt mit dem Sozialverhalten. Sollte diese Zeile frei gelassen werden, weiß der Arbeitgeber bei der Bewerbung, was nicht stimmt.
  • Reihenfolge-Taktik:
    Bei der Stellenbeschreibung werden immer zuerst die wichtigen Dinge genannt und am Schluss die unwichtigen Sachen.
  • Einschränkungs-Technik:
    Aussagen, die nicht vollständig ausgeschrieben werden, sind ein Beispiel von Einschränkung. Derartige eingeschränkte Aussagen können an der Kompetenz des Mitarbeiters zweifeln. Wer viele Aufgaben im Innendienst zu erledigen hatte und im Zeugnis eine eingeschränkte Aussage zu verbuchen hat, wird in ein schlechteres Licht gerückt. Letztendlich heißt es nichts anderes, dass der Mitarbeiter die anderen Aufgaben vernachlässigt hat.

Wie lange kann ein Arbeitszeugnis beansprucht werden?

Für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gelten generell 3 Jahre. Das wurde unter anderem im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Dennoch hängt die Verjährungsfrist von der Art der Branche ab. Im öffentlichen Dienst sind es unter anderem 6 Monate und im Baugewerbe nur 2 Monate.

Sofern der Anspruch oder die Erfüllung nicht möglich ist, tritt sie noch davor ein. Meist ist es der Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber kein wahrheitsgemäßes Zeugnis mehr erstellen kann. Sofern keine Ausschlussfristen im Vertrag vereinbart wurden, ist der Anspruch an keine bestimmte Frist gebunden. Sollte der ehemalige Arbeitnehmer seinen Anspruch nicht geltend machen wollen, so kann dieser verwirken.

Welche Maßnahmen können getroffen werden, wenn das Zeugnis nicht den eigenen Leistungen entspricht?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein richtiges und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Der Anspruch ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Leistungen des Arbeitnehmers berücksichtigt hat. Ansonsten kann der Arbeitgeber um Korrektur gebeten werden.

Allerdings kann es durchaus sein, dass sich die ehemalige Firma dagegen weigert. Dann kann von Arbeitnehmer eine sogenannte Zeugnisberichtigungsklage eingereicht werden. Deren First wiederum beträgt etwa 3 Wochen nach dem Erhalt des Zeugnisses.

Es ist mehr oder weniger ein Erfüllungsanspruch und kein Berichtigungsaustausch. Der Arbeitgeber muss im Zweifel genau schildern können, warum die Bewertung eher negativ ausgefallen ist. Dabei muss der Beurteilungsspielraum immer berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber muss vor Gericht behaupten sowie begründen können, weshalb es zu der unterdurchschnittlichen Bewertung gekommen ist. Der gleiche Fall gilt auch umgekehrt, sofern der Arbeitnehmer ein durchschnittliches Zeugnis besser begründen möchte.

Fazit: Das Arbeitszeugnis in Österreich ist eine Art Überblick, welche Leistungen der Arbeitgeber für seine ehemalige Firma erbracht hat. Dazu zählen unter anderem sein Sozialverhalten, Arbeitsleistung, Tätigkeit und seine Verhaltensweisen. Das Arbeitszeugnis gibt es in unterschiedlichen Formen.

Das beste Zeugnis ist nach wie vor das qualifizierte Arbeitszeugnis, bei dem alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Personalverantwortliche verfassen das Zeugnis und deren Inhalt mit verschiedenen Codes. Diese sollen dem Arbeitgeber versteckte Hinweise auf die Leistungen des Bewerbers geben. Hier können viele Techniken eingesetzt werden. Generell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und zwar innerhalb von 3 Jahren, danach erlischt die Verjährungsfrist.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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