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Home » Geld » Außergewöhnliche Belastungen 2020/2021 – Selbstbehalt & Rechner für Österreich – Steuern

Außergewöhnliche Belastungen 2020/2021 – Selbstbehalt & Rechner für Österreich – Steuern

von David Reisner
19. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 6 Minuten

Eine außergewöhnliche Belastung stellt einen Steuervorteil im österreichischen Steuersystem dar, da diese finanzielle Aufwendung steuermindernd ist. Sie können von allen Steuerpflichtigen unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen beansprucht werden.

Inhalt:

  • 1 Was ist eine ungewöhnliche Belastung?
  • 2 Exklusivität
  • 3 Unvermeidlichkeit
  • 4 Wirtschaftlichkeit
  • 5 Außergewöhnliche Belastung mit Franchise
  • 6 Franchise-Reduzierung
  • 7 Was genau ist für außergewöhnliche Franchise wichtig?
  • 8 Arztkosten
  • 9 Als Arztkosten übernimmt die Steuerinspektion normalerweise:
  • 10 Ausgaben der medizinischen Kosten für einkommensschwache Partner (Ehepartner)
  • 11 Behandlungskosten
  • 12 Essen
  • 13 Die Kosten eines Pflegeheims und der Familienpflege für Angehörige
  • 14 Begräbniskosten
  • 15 Außerordentliche nicht abzugsfähige Ausgaben
  • 16 Essen

Tipp: Der Rechner für außergewöhnliche Belastungen kann im Rahmen vom Einkommenssteuerrechner für Österreich 2019 von Atikon auf https://rechner.atikon.at/atikon.com/einkommensteuer?format=2 kostenlose genutzt werden.

Was ist eine ungewöhnliche Belastung?

Ausgaben und Aufwendungen sind definitionsgemäß außergewöhnliche Belastungen, wenn sie

  • ungewöhnlich
  • unvermeidlich und
  • die wirtschaftliche Leistung begrenzen.

Exklusivität

Die Steuerbelastung gilt als außergewöhnlich, wenn sie höher ist als die der meisten Steuerpflichtigen, die mit dem gleichen Einkommen und Vermögen leben.

Unvermeidlichkeit

Unvermeidlich bedeutet, dass Sie sich der Anstrengung nicht entziehen können. Deshalb muss es echte, rechtliche oder moralische Gründe geben.

Wichtig: Arztkosten können je nach Detail als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Wirtschaftlichkeit

  • Notlasten sollten die wirtschaftliche Leistung einschränken oder beeinträchtigen.
  • In Österreich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit oder ohne Franchise.

Außergewöhnliche Belastung mit Franchise

Für den in Österreich je nach Jahreseinkommen gestaffelten Abzugsbetrag gilt: Je höher das Jahreseinkommen, desto höher der Abzug. Derzeit ist das niedrigste Niveau sechs, das höchste zwölf Prozent. Der Selbstbehalt wird im Rahmen der Beurteilung des Arbeitnehmers durch die zuständigen Steuerbehörden berechnet.

Franchise-Reduzierung

Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:

Das Jahreseinkommen eines (verheirateten) Partners beträgt weniger als 6.000 EUR, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft im laufenden Kalenderjahr länger als sechs Monate gilt und Sie nicht für immer von Ihrem Partner (Ehepartner) getrennt sind.

Sie haben das Recht, die Belastung bei einen einzelnen Elternteil abzuziehen.

Ein weiterer Prozentpunkt für jedes Kind, wenn das Kind im laufenden Kalenderjahr mehr als sechs Monate Familienleistung bezieht.

Für jedes Kind einen Prozentpunkt, wenn Sie Kindergeld beantragen können.

Was genau ist für außergewöhnliche Franchise wichtig?

Diese Gruppe umfasst:

  • Arztkosten
  • Behandlungskosten
  • Die Kosten einer Pension oder eines Pflegeheims
  • Die Kosten für die häusliche Pflege für Angehörige
  • Begräbniskosten
  • Adoptionskosten ( siehe auch Ratgeber zur Adoption in Österreich )
  • Die Kosten der künstlichen Befruchtung

Arztkosten

Arztkosten sind Krankheitsausgaben. Dies bedeutet auch, dass vorbeugende Maßnahmen wie (Schutz-) Impfungen nicht besteuert werden.

Außerdem können kosmetische Eingriffe, wenn dies aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist, nicht für Kontrazeptiva sowie Gesundheits- und Sportangebote geeignet sein.

Als Arztkosten übernimmt die Steuerinspektion normalerweise:

  • Kosten, die zur Behandlung oder Linderung von Allergien
  • Tarife für Ärzte und Krankenhäuser
  • Die Kosten für Medikamente (einschließlich Homöopathie)
  • Behandlungskosten (auch traditionelle chinesische Medizin)
  • Rezeptgebühr
  • Behandlungskosten (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
  • Ausgaben für Artikel wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Fahrzeuge
  • Reisekosten für Ärzte oder Krankenhäuser (nur mit Logbuch)
  • Reisekosten von Angehörigen beim Besuch eines Patienten
  • Beiträge für einen Kur-, Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt, wenn diese von Ihnen bezahlt wurden
  • im Fall von Krankenhausaufenthalten von Kindern die Lebenshaltungskosten der Begleitpersonen
  • Die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Zahnersatz. Mundhygiene gehört jedoch nicht dazu.
  • Entbindungskosten

Ausgaben der medizinischen Kosten für einkommensschwache Partner (Ehepartner)

Bei Krankheitskosten eines Partners (Ehepartner) ist in der Regel vorgesehen, dass der kranke Partner (Ehepartner) diese bezahlt. Wenn die Krankheitskosten für den kranken (Ehepartner) Partner entstehen, können diese als außerordentliche Belastung erfasst werden, wenn die Aufwendungen dazu führen, dass das Einkommen des kranken Partners (Ehepartner) unter dem zu versteuernden Mindesteinkommen von 11.000 Euro liegt.

Behandlungskosten

Um die Kurkosten als außerordentliche Steuerbelastung abzusetzen, muss ein Kuraufenthalt medizinisch notwendig sein. Er muss auch unter ärztlicher Aufsicht stehen. Beides kann durch ein ärztliches Rezept oder eine Entscheidung über die Erstattung bei der Sozialversicherung bestätigt werden. In diesem Fall können die folgenden Kosten und Aufwendungen als außerordentliche Aufwendungen geltend gemacht werden:

Essen

  • Kosten für die Spa-Behandlung oder medizinische Versorgung
  • Die Kosten für die Fahrt zum Resort oder zurück
  • Begleitkosten, jedoch nur für Kinder und pflegebedürftige Personen
  • Reisekosten, die durch den Besuch eines Partners (Ehepartner) entstehen, können nicht als außerordentliche Belastung abgezogen werden.

Gut zu wissen:

Wenn Sie eine Sonderbelastung für die Behandlung geltend machen, werden die sogenannten Ersparnisse für den Haushalt abgezogen. Das sind 5,23 Euro pro Tag.
Spa-Kosten, die aufgrund einer Behinderung von mindestens 25 Prozent entstehen, gelten als medizinische Behandlung. In diesem Fall gilt der Selbstbehalt nicht.

Die Kosten eines Pflegeheims und der Familienpflege für Angehörige

Pflegekosten können angerechnet werden, bei

  • Unterbringung in einem Pflegeheim,
  • Station zum Pflegen, einem privatem Pflegeheim Ihrer Wahl oder zu Hause.

Das Auftreten ist eine außergewöhnliche Belastung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die zu pflegende Person erhält ein Pflegegeld von einem Jahr ( Tipp: Einen Überblick zum Thema Pflegegeld und Pflegestufen in Österreich gibt in unserem Ratgeber inkl Tabelle der Pflegestufen. )
  • die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Attest bestätigt (wenn das Pflegegeld nicht akzeptiert wird)

Gut zu wissen:

Wie bei den Kurkosten wird auch für die Pflegekosten zusätzlich zur häuslichen Pflege eine Haushaltsersparnis von 5,23 € pro Tag in Rechnung gestellt.

Pflegeleistungen und Subventionen wie eine Blindenprämie reduzieren den Selbstbehalt.

Begräbniskosten

Bestattungskosten sind nur dann eine außerordentliche Belastung, wenn sie nicht oder nur teilweise durch den Nachlass gedeckt werden können. Im letzteren Fall kann die Differenz zwischen dem Nachlass und den eigenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beträgt in beiden Fällen 5.000 Euro. Unter den gleichen Bedingungen können die Kosten eines Grabsteins für bis zu 5.000 Euro angegeben werden.

Außerordentliche nicht abzugsfähige Ausgaben

Die außergewöhnlichen Belastungen ohne Abzüge umfassen zum Beispiel:

  • Kosten, die durch die Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen wie Lawinen, Überschwemmungen, Stürmen, Erdrutschen usw. entstehen
  • Zusätzliche Kosten aufgrund einer Behinderung
  • Diätkosten (kann in einigen Fällen für ein Franchise reduziert werden)

Fragen und Antworten

  • Gibt es einen Selbstbehalt für außerordentliche Aufwendungen?

Ja. Bei einer außergewöhnlichen Belastung unterscheidet der Gesetzgeber in Belasungen mit und ohne Franchise. Der abzugsfähige Betrag entspricht dem Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen.

  • Gibt es außergewöhnliche Belastungen, die Menschen mit Behinderungen annehmen von der Steuer absetzen können?

Ja, bei einer Behinderung von mindestens 25 Prozent.

  • Kann man die Bestattungskosten von der Steuer abziehen?

Ja, wenn sie nicht vollständig oder teilweise durch den Nachlass gedeckt sind. Die maximale Höhe für die Sonderausgaben beträgt hier 5.000 Euro.

  • Arztkosten

Krankheitsbedingte Kosten sind außergewöhnliche Schwierigkeiten. Sie können sie daher bei Steuererklärung beanspruchen. Dies beinhaltet jedoch nur die Kosten, die mit echten Krankheiten verbunden sind: Prävention (zum Beispiel Impfungen) wird ebenso wenig abgezogen wie Wellness- oder Sportangebote, kosmetische Operationen oder Verhütungsmittel.

  • Behandlungskosten

Die Kosten für Spa-Behandlungen stellen nur dann eine außerordentliche Belastung dar, wenn der Aufenthalt in einem Sanatorium aus medizinischen Gründen und unter ärztlicher Aufsicht erforderlich ist. Dies muss entweder durch medizinische Beweise oder durch Sozialversicherungsausgaben bestätigt werden.

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie Folgendes abziehen:

Essen

  • Die Kosten für medizinische Versorgung und Wellnessbehandlung
  • Die Fahrt zum Resort und zurück
  • Pflegekosten können nur von Personen in Abzug gebracht werden, die Pflege oder Unterstützung benötigen.
  • Ist es möglich, außergewöhnliche Ausgaben zu einem festen Satz zu kompensieren?

Pauschalbeträge stehen zur Verfügung bei:

  • Körperlicher oder geistiger Behinderung des Steuerpflichtigen oder seines (verheirateten) Partners
  • Wenn der (verheiratete) Partner ein Einkommen von höchstens € 6.000 pro Jahr erreicht hat.
  • Für bestimmte Krankheiten wie Diabetes, Zöliakie, Galle, Leber oder Nierenerkrankungen
  • Bei Menschen mit Behinderungen, die für ihr Fahrzeug bezahlen, das sie aufgrund von Bewegungsproblemen benötigen.

Weitere Informationen zu den genauen Bedingungen der Forderung und zur Höhe der Pauschalbeträge finden Sie in der Broschüre der Arbeiterkammer Österreich zur Steuersenkung für außergewöhnliche Belastungen.

 

Quellen und Details zum Thema Außergewöhnliche Belastungen in Österreich:

  • https://www.wko.at/service/steuern/Aussergewoehnliche_Belastungen_-_FAQ.html
  • https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html
  • http://bollenberger.com/strenge-massstaebe-fuer-krankheitskosten-als-aussergewoehnliche-belastung/ – Strenge Regeln bei Krankheitskosten
  • https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung/aussergewoehnliche-belastungen.html
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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