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Home » Nachrichten » Austria Limited – Pläne und Stimmen zur neuen Gesellschaftsform in Österreich

Austria Limited – Pläne und Stimmen zur neuen Gesellschaftsform in Österreich

Obwohl bislang nur der grobe Rahmen bekannt ist, sorgt die Austria Limited schon jetzt für ein zwiespältiges Echo.

von André Massmann
13. Oktober 2020
in Nachrichten
Lesevergnügen 4 mins read

Die Wirtschaft beflügeln, Impulse setzen und Gründer ermutigen: Inmitten der Corona-Pandemie keine leichte Aufgabe. Doch die Bundesregierung hat bereits konkrete Pläne in der Hinterhand.

Ein Baustein ist die Austria Limited als neue Gesellschaftsform. Sie richtet sich vor allem an Start-ups und soll mit deutlich weniger finanziellem und bürokratischem Aufwand verbunden sein. Obwohl bislang nur der grobe Rahmen bekannt ist, sorgt die Austria Limited schon jetzt für ein zwiespältiges Echo.

Inhalt:

  • 1 Die Austria Limited im Regierungsprogramm
  • 2 Der grobe Rahmen
  • 3 Aktuelle Gesellschaftsformen in Österreich
  • 4 Vor- und Nachteile der Austria Limited
  • 5 Stimmen zur Austria Limited

Die Austria Limited im Regierungsprogramm

„Aus Verantwortung für Österreich“ steht in großen Lettern auf dem Deckblatt des Regierungsprogramms für die Jahr 2020 bis 2024. Unter dem Stichwort „Standort- und Industriepolitik“ sind auf Seite 62 erste Hinweise auf die neue Gesellschaftsform zu finden. Konkret heißt es dort:

„Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Start-ups und Gründerinnen bzw. Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.“

Die Gründung soll demnach unbürokratisch möglich sein, ebenso eine flexible Anteilsvergabe auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus sehen die Pläne vor, dass die EU oder Austria Limited an die österreichischen Standards angepasst wird. Die Regierung spricht von einer einheitlichen und zeitgemäßen Gesellschaftsform.

Der grobe Rahmen

Erste Fixpunkte zur Ausgestaltung der Austria Limited hat jüngst Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) genannt. Das Projekt ist Teil des 450-Millionen-Euro schweren Gründer Pakets, wenngleich die Idee zur neuen Gesellschaftsform bereits vor der Corona Krise in den Startlöchern stand.

In einem Gespräch mit Trending Topics erklärte Margarete Schramböck: „Eines der wesentlichen Themen ist eine neue Rechtsform für die Gründung von Startups – eine neue Austria Limited, die notwendig ist und die wir auch umsetzen werden. Was auch wichtig ist, ist die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro.“

Das Stamm- oder Mindestnennkapital ist nur eine der Facetten, mit denen die Limited aus Österreich überzeugen soll.

Hier die wichtigsten Stichpunkte:

  • Die Idee der Wirtschaftsministerin sieht vor, dass jährlich ein Viertel des Gewinns in die Gewinnrücklage fließt, bis 10.000 oder gegebenenfalls 35.000 Euro als bilanzielles Eigenkapital vorhanden sind.
  • Geplant sind Begleitregelungen, die Gläubiger schützen sollen – zumal auch Sachleistungen und Dienstleistungen zum Nennkapital beitragen können.
  • Der Gesellschaftsvertrag soll auch in englischer Sprache vorliegen dürfen.
  • Die Gründung soll komplett digital möglich sein.
  • Für einfache Strukturen sind nur ein Leitungsorgan und die Gesellschafterversammlung vorgesehen. Ab bestimmten Schwellen werden Aufsichtsrat und Abschlussprüfung verpflichtend.
  • Beschlüsse sollen digital mit elektronischen Signatur-Programmen möglich sein.
  • Stimmrechtslose Anteile als wirtschaftliche Beteiligung.

Das Ziel dieser Maßnahmen brachte Bundeskanzler Sebastian Kurz jüngst auf den Punkt: „Gerade in einer Zeit, in der es vermehrt Insolvenzen geben wird, ist die beste Antwort darauf, Neugründungen zu erleichtern und den Kapitalmarkt zu stärken, um damit möglichst viele neue Jobs entstehen zu lassen.“

Daher drückt die Regierung bei der Austria Limited aufs Tempo. Das Wirtschaftsministerium will noch in diesem Jahr mit einem Entwurf zur neuen Gesellschaftsform in die Begutachtung gehen.

Aktuelle Gesellschaftsformen in Österreich

Die Austria Limited würde eine Reihe von Gesellschaftsformen ergänzen. Zu nennen sind hier vor allem:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Das Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Im Rahmen des Gründungsprivilegs, das maximal zehn Jahre besteht, ist das Stammkapital auf 10.000 Euro beschränkt. Diese Gesellschaftsform gilt als teuer und langwierig.
  • Aktiengesellschaft (AG): Für eine Aktiengesellschaft wird in Österreich ein Grundkapital von 70.000 Euro gefordert. Zu den zwingenden Organen zählen der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
  • Zudem gibt es die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Stille Gesellschaft (StGes) und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen).

Vor- und Nachteile der Austria Limited

Da es bis heuer an verbindlichen Daten und Fakten zur Austria Limited mangelt, ist die Einschätzung relativ schwer. Von Vorteil für junge Firmen ist, dass die finanziellen Hürden deutlich niedriger sein sollen als bei einer GmbH oder eine Aktiengesellschaft. Auch die schnellere und unkompliziertere Gründung auf digitalem Weg spricht für die Austria Limited.

Andererseits wagt man sich mit der Austria Limited auf völlig neues Terrain. Internationale Geschäftspartner und etablierte Unternehmen aus Österreich können diese Gesellschaftsform kaum einschätzen. Ob das zum Nachteil gereicht oder nicht, lässt sich aktuell nicht sagen. Kritiker erinnern an den gescheiterten Versuch der Light GmbH mit ebenfalls „nur“ 10.000 Euro Kapitalanforderung.

Stimmen zur Austria Limited

  • Michael Umfahrer, Präsident der Notariatskammer, ist gegen die Einführung einer Austria Limited. Stattdessen wäre es aus seiner Sicht sinnvoller, zu überlegen „was wir schon im österreichischen Gesellschaftsrecht vorliegen haben und wo man noch an Stellschrauben drehen kann, um mehr zu unterstützen“. Die vorhandenen Gesellschaftsformen zeichneten sich durch die Sicherheit und das stabile rechtliche Fundament aus. Das sei wichtig für den Wirtschaftsstandort und Investoren. Gleichwohl befürwortet auch Michael Umfahrer Deregulierungsmaßnahmen.
  • Der Wirtschaftsbund Österreich sieht in der Gesellschaftsform Austria oder Austrian Limited neue Chancen für zukünftige Unternehmer. Sie sei attraktiv, weil sie ohne bürokratische Hürden auskomme.
  • Michael Eisler, Mitgründer der startup300 AG, zählt zu denen, die eine Limited als nicht nötig erachten. Er sieht in der Gründung eines Unternehmens auch heuer keine Barriere. Gleiches gilt für das Stammkapital. Sinnvoll sei es indes, die Gründung generell zu vereinfachen und dafür unter anderem digitale Hilfsmittel zu nutzen.
  • Rechtsanwalt Keyvan Rastegar ist Experte für Gesellschaftsrecht. Er sagt, „es ist kein Geheimnis, dass unser Gesellschaftsrecht dringend reformbedürftig ist“, und spricht von absurden Formhürden. Daher fordert er, „sinnbefreite Teile der Bürokratie“ ersatzlos abzuschaffen, aber nichts zwangsläufig zu digitalisieren.
  • AustrianStartups, ein Thinktank für innovatives Entrepreneurship, schreibt: „Das klingt sehr vielversprechend und wäre ein großer Wurf. Eine unbürokratische digitale Gründung auf Englisch, einfache Mitarbeiterbeteiligung und eine Anwendbarkeit im gesamten EU-Raum würden österreichischen Gründern das Leben definitiv erleichtern.“
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André Massmann

André Massmann

André Maßmann ist seit 1988 als freier Journalist und Texter tätig. Anfangs schrieb er für eine Lokalzeitung und lernte dort das Handwerk von der Pike auf. Später war er auch für Wochenzeitschriften und das Mitarbeiter-Magazin eines großen Kliniken-Verbundes unterwegs. Inzwischen liegt der Fokus auf Onlinemedien und hier insbesondere auf Finanz-, Wirtschafts- und Versicherungsthemen sowie der Energiepolitik. Das Ziel: Auch komplizierte Sachverhalte verständlich auf den Punkt zu bringen.

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