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Home » Geld » Beamtenpension in Österreich – Aktuelle Regelungen 2021 in Österreich – Fragen & Antworten

Beamtenpension in Österreich – Aktuelle Regelungen 2021 in Österreich – Fragen & Antworten

von David Reisner
16. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 3 Minuten

Die Begriffe Pension und Rente werden des Öfteren verwechselt oder missverstanden. Beide bedeuten, dass Ruhegehalt bezogen wird. Allerdings ist der Begriff Pension nur der Betrag, der an Beamten gezahlt wird. Arbeitnehmer hingegen, beziehen Rente. In Österreich wird der Begriff “Pension” aber oft umgangsprachlich für beide Varianten genützt.

Im folgenden Text wird die aktuelle Beamtenpension in Österreich ausführlich thematisiert. Jetzt zur Beamtenpension 2021 in Österreich informieren!

Inhalt:

  • 1 Der Anspruch auf eine Beamtenpension
  • 2 Die Hinterbliebenen- und Mindestversorgung
  • 3 Die Höhe und Besteuerung
  • 4 Anpassungsfaktor 2019 in Österreich für die  Beamtenpension

Der Anspruch auf eine Beamtenpension

Um die Beamtenpension zu beanspruchen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Beamte muss die Beamtentätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben oder es liegt eine Dienstunfähigkeit, der durch das Ausüben des Dienstes eingetreten ist vor.

Ansonsten liegt die Altersgrenze auf 67 Jahre. Des Weiteren müssen Beamten auf ein lückenloses Arbeitsleben, ohne Unterbrechungen, zurückblicken.

Die Hinterbliebenen- und Mindestversorgung

Im Sterbefall haben die Hinterbliebenen des Beamten den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung sowie Witwenrente. Hinterbliebene Ehepartner, die vor 01.01.1962 geboren wurden, haben einen Anspruch auf 60% der Pension. Ansonsten besteht ein Anspruch auf 55% der Pension des Verstorbenen. Dazu muss die Ehe an dem Tag des Todes mindestens ein Jahr lang bestehen.

Tipp: Rechtzeitig zur Pension informieren!

Waisen erhalten bis zum Alter von 27 Jahren 20%, wenn sie selber kein Einkommen haben. Halbwaisen erhalten 12% der Pension. Zusätzlich haben Bezieher von Beamtenpension den Anspruch auf eine Mindestversorgung, welche 35% des letzten Gehaltes beträgt. Die Obergrenze liegt 71,5%, um diesen Prozentsatz zu erhalten, musste der Beamte mindestens 40 Jahre tätig sein.

Die Höhe und Besteuerung

Im Ruhestand müssen die Pensionisten ihre Beamtenpension zur vollen Höhe besteuern. 78% der Beamten sind im höheren Dienst tätig und haben somit eine Hochschulausbildung absolviert. Die Höhe der Beamtenpension beträgt maximal 71,75% der letzten Bezüge.

Jeder Beamte bekommt eine unterschiedlich hohe Pension, abhängig von der Berufstätigkeit, die Dienstjahre und von dem Verdienst im Berufsleben. Damit der Pension Prozentsatz berechnet werden kann, werden die Anzahl der Dienstjahre als Beamter mit dem Faktor 1,79375 multipliziert. Die Jahre als Teilzeitbeamter werden, wird dieser Faktor reduziert. Die Arbeitsjahren im öffentlichen Dienst werden auch dazugezählt.

Die höchste Pension bekommen Hochschullehrer, sie erhalten im Durchschnitt circa € 6.000 pro Monat. Darauf folgen die Richter und Staatsanwälte mit circa € 5.700. Schulleiter erhalten um die € 4.500 monatlich und am wenigsten bekommen Beamten die als Krankenpfleger tätig sind. Sie erhalten monatlich € 2.000 an Pension.

Tipp: Wer sich zum Thema Steuern und Pension informieren möchte, findet in unserem Ratgeber Pension – Besteuerung in Österreich – Tabelle einen aktuellen Überblick & Tipps zum Nachlesen.

Anpassungsfaktor 2019 in Österreich für die  Beamtenpension

Ab 01.01.2019 wird die Beamtenpension mit ein Anpassungsfaktor multipliziert. Der Basis hierfür ist ein Richtwert, der so festgesetzt wird, dass die Erhöhung der Pension die Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht.

In 2019 entspricht der Richtwert 1,020. Zudem wird, wenn die Pension unter € 1.115 ist, um 2,6% erhöht. Bei einer Pension zwischen € 1.115 und € 1.500 liegt der Prozentsatz zwischen 2,6% und 2%. Ist die Pension höher als € 1.500 und unter € 3.402, wird die Pension um 2% erhöht. Liegt die Pensionshöhe über € 3.402, beträgt die Erhöhung € 68.

FAQ

  • Wie hoch ist eine Durchschnittspension?
    Die Durchschnittspension in Österreich liegt bei circa € 3.000. Dieser Wert kann allerdings stark variieren.
  • Wieviel beträgt die Durchschnittsrente?
    Rentenbezieher erhalten durchschnittlich ungefähr € 1.100.
  • Ist die Beamtenpension höher als Rente?
    Durchschnittlich bekommen 40% der Pensionisten einen höheren monatlichen Betrag als Rentenbezieher.
  • Was ist der Unterschied zwischen Pension und Rente?
    Die Unterschiede liegen in Besteuerung, Höhe und Berechnung. Rente wird nur zu einem Teil versteuert, die Pension muss zur Gänze versteuert werden. Bei der Berechnung von Rente, spielen viele Faktoren mit (Bemessungsgrundlage, Steigerungspunkte, Kindererziehung Monate, Bonus wenn die Pension erst nach dem Mindestalter in Anspruch genommen wird und Abschläge). Dahingegen wird die Pension nach die Anzahl von Dienstjahren, dem Verdienst und Berufsgruppe berechnet.

Quellen

    • https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/994660_Gestaffelte-Pensionserhoehung-fuer-2019-wird-beschlossen.html
    • https://www.sozialministerium.at/site/Pension_Pflege/Pensionsdaten/Statistiken_und_Kennzahlen/
    • https://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.707564&viewmode=content
    • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270132.html#
    • Siehe auchunseren Artikel zum Thema Frühpension in Österreich
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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