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Home » Förderungen » Corona Paket im November 2021 für Familien – Corona Familienhärtefonds in Österreich – Familienhärteausgleich

Corona Paket im Mai 2022 für Familien – Corona Familienhärtefonds in Österreich – Familienhärteausgleich

> Corona Familienenpaket & Sonder Bonus bei der Familienbeihlfe. Neue Unterstützungen im Überblick & Informationen zu Höhe, Antrag & Voraussetzungen zum Härtefonds für Familien in Österreich.

von David Reisner
13. April 2020 - aktualisiert am 25. Februar 2021
in Förderungen
Lesevergnügen 6 mins read

Update: Wir haben unsere Informationen zum Thema Corona Familienhärtefonds in Österreich im Mai 2022 mit den aktuellen Details und Unterstützungen für Familien in Österreich mit dem Corona Familienpaket ergänzt.

Inhalt:

  • 1 Familienbeihilfe – Corona Paket & Kinderbeihilfe
  • 2 Was ist aktuell zum Corona-Familienhärtefonds bekannt?
  • 3 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Familienministerin Raab hat am 24.02.2021 bekannt gegeben, dass das neue Familienpaket (Corona Paket für Familien) mit einem Budget von 150 Millionen Euro für Familien in der Corona Krise weitere Unterstützungen bringt. Wir geben einen Überblick zu aktuellen Unterstützungen, Details zum Familienhärtefonds, Änderungen beim Anspruch auf Familienbeihilfe & Sonder Bonus für Familien.

  • Aufstockung & Verlängerung beim Familienhärtefonds in Österreich: Das Budget für den Fonds für Familien wird bis Ende Juni 2021 verlängert und um 50 Millionen Euro aufgestockt.
  • Sonder Familienbeihilfe: Für Familien gibt es eine zusätzliche Familienbeihilfe, die für alle Familien verfügbar ist, die im Jahr 2020 mindestens 1 Jahr lang Familienbeihilfe bezogen hatten.
  • Fakten: Bis Mitte Februar wurden bereits 120 Millionen Euro an Unterstützung an ca. 90.000 Familien in Österreich durch den Familienhärtefonds ausgezahlt. Besonders profitieren konnten Alleinerzieherinnen.
  • INFO: Neben der Verlängerung und Aufstockung gibt es seit Jahresbeginn auch eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Landwirtinnen und Landwirte
  • ANTRAG erleichtert: Seit 1. Jänner 2021 kann jede Familie einen Antrag auf den Familienhärtefonds stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen hat

Familienbeihilfe – Corona Paket & Kinderbeihilfe

Kein Leistungsnachweis für den Erhalt der Familienbeihilfe & automatische Auszahlung auch ohne Nachweis. Diese Maßnahme wurde nun bis Ende März 2021 erweitert. Die Familienbeihilfe muss NICHT zurückbezahlt werden.

Bonus für Familien, die KEINEN Anspruch auf Familienbeihilfe haben: Alle Familien, die zwischen März 2020 und Februar 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kinderbeihilfe/Familienbeihilfe in Österreich hatten, haben automatisch einen Anspruch bis März 2021. Diese finanzielle Entlastung ist vor allem in der Corona Krise für betroffene Personen sinnvoll.

  • Familienministerin Susanne Raab: „Durch die Corona-Krise sind tausende Familien durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
  • Mit diesem neuen Familienpaket helfen wir den Familien jetzt noch einmal, um gut durch diese Krise zu kommen. Als Regierung haben wir bereits während des ersten Lockdowns neben zahlreichen Maßnahmen für Familien auch den Familienhärtefonds ins Leben gerufen, den wir noch einmal aufstocken und verlängern. Die Sonder-Familienbeihilfe soll garantieren, dass die Familienbeihilfe als fixer Bestandteil der Familienkassa während der Pandemie nicht wegfällt.“

Corona Familienhärtefonds Antrag: Das Antragsformular für den Corona-Familienhärteausgleich finden Sie seit 15. April 2020 auf dieser Webseite. Der Antrag kann per E-Mail an [email protected] gestellt werden. Für Fragen kann man sich an den Kontakt via Familienservice unte der Tel.: 0800-240-262 wenden.

Neue Richtlinien ab 1. Jänner 2021

Mit 1. Jänner 2021 treten neue Richtlinien für den Corona-Familienhärtefonds in Kraft. Folgendes ist dabei neu:

  • Erweiterung des Personenkreises: Da nun alle natürlichen Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 Härtefallfondsgesetz erfasst sind, steht die Antragstellung nun auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe offen.
  • Jede SEPA-Kontoverbindung möglich: Künftig kann jede SEPA-Kontoverbindung für die Überweisung der Zuwendung angegeben werden.
  • Stichtagzeitraum für Familienbeihilfe-Bezug ausgedehnt: Bisher war erforderlich, dass zum Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind bezogen wurde. Der Stichtagzeitraum wurde nun so ausgeweitet, dass eine Zuwendung auch dann möglich ist, wenn zwar zum Stichtag 28. Februar 2020 noch keine Familienbeihilfe bezogen wurde, aber spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Keine Bankkarte mehr erforderlich: Künftig muss keine Kopie der Bankkarte mehr mitgeschickt werden.

Die Antragstellung ist bis 31. März 2021 über das Online-Formular möglich.

Was ist aktuell zum Corona-Familienhärtefonds bekannt?

  • Zielsetzung: Die Vorbeugung und Unterstützung im Bereich von möglichen sozialen Krisen und Härten.
  • Der Antrag kann per E-Mail an [email protected] gestellt werden.
  • Deckelung: Gedeckelt ist die mögliche Förderung mit dem bisherigen Einkommen und einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Familie und Monat.
  • Ab wann ist der Antrag möglich? – Dieser kann ab 15. April 2020 gestellt werden.
  • Anspruch: Hierbei kann entweder ein oder beide Partner Geld aus dem Familienhärtefonds erhalten, wen diese bis zum 28. Februar 2020 unselbständig beschäftigt waren. Der Fonds kann jedoch auch von Kleinunternehmern genutzt werden, die durch die Krise einen Rückgang/Einbußen bei Einnahmen erzielen mussten und dadurch in finanzielle Probleme geraten sind.
  • Wer wickelt die Förderung ab? – Der Antrag kann beim Familienministerium gestellt werden.
  • Höhe der Unterstützung: Diese ist vom vorherigen Einkommen abhängig. Noch sind keine konkreten Berechnungsgrundlagen bekannt.
  • Dauer & Art der Auszahlung: Der Beitrag wird gesamt einmalig ausbezahlt und muss NICHT zurückgezahlt werden. Damit erhält man als Familie in Österreich aus dem Familieinhärtefonds eine Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Geldern als Unterstützung.

Familienhärteausgleich im Mai 2022 in Österreich – Berechnung – Familienfaktor

Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird.

  • Faktor 1 für den/die Antragstellerin
  • Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil
  • 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren
  • Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren
  • Faktor 0,8 für alle Kinder über 15.
  • Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat
  • Beispiel : Ein Paar plus ein Kind unter 10 Jahren würde den Familienfaktor 1 + 0,6 +0,4 erhalten – daher erhält diese Familie 600 € an Unterstützung.

Einkommensgrenzen – Wann hat man keinen Anspruch auf den Familien Härtefallfonds / Corona Familienhärteausgleich?

  • Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 €
  • Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
  • Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
  • Paar + 1 Kind 2.400,00 €
  • Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
  • Paar + mehr Kinder 3.600,00 €

Antrag – Persönliche Daten & Formular

Seite 1 Corona Familienhärteausgleich Österreich – Komplettes Antragsformular vollständig auf https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:c48e0d16-c193-42cd-9fae-7fd9997607cd/Formular_Ansuchen_Corona_Familienh%C3%A4rteausgleich.pdf

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Familienbeihilfe: Anspruch oder Bezug der Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) muss entsprechend zum Stichtag vorliegen.
  • Corona Kurzarbeit: Ein Elternteil muss sich in Corona Kurzarbeit befinden oder durch die Coronavirus Krise seinen Job verloren (Arbeitslosigkeit) haben.
  • Selbständigkeit: Hier muss ein Anspruch aus dem Härtefallfonds vorliegen – dann kann auch Geld aus dem Familienhärtefallfonds bezogen werden.
  • Summe: Der bereits bestehende Familienhärteausgleichfonds wurde aufgestockt (Februar 2021) – Nun sind 200 Millionen Euro für Einmalzahlungen an betroffene Familien vorgesehen.

Beispielrechnung: Hierbei wurde aktuell als Beispiel für die Berechnung der Höhe der Unterstützung durch den Familienhärtefonds in Österreich eine Familie mit 3.000 Euro netto Einkommen (2 Kindere) genannt. Bei einer Arbeitslosigkeit von einem Elternteil würde einmalig 2.340 € erhalten.

Die Zielsetzung ist hier klar Familien durch eine finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise zu helfen.

Inhalt – Voraussetzungen – Was muss in den Antrag?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

Quellen und Details:

  • https://www.plachetka.at/corona-familienhaertefonds-einmal-nicht-rueckzahlbares-geld-fuer-drei-monate/
  • https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/raab-familienhaertefonds-als-wichtige-unterstuetzung-fuer-familien-kinder-und-alleinerziehende.html
  • https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/arbeitslose-eltern-bekommen-familienhaertefonds;art385,3249518
  • https://orf.at/stories/3161232/
  • https://www.bundeskanzleramt.gv.at/corona-familien-paket-at/
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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