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Home » Unternehmer » UPDATE: Corona Härtefallfonds in Österreich – Phase 2 – Antrag, Kriterien, Formular, Einkommen, Förderung, Zuschuss

UPDATE: Corona Härtefallfonds in Österreich – Phase 2 – Antrag, Kriterien, Formular, Einkommen, Förderung, Zuschuss

von David Reisner
13. April 2020 - aktualisiert am 5. Oktober 2020
in Unternehmer
Reading Time: 6Lesevergnügen
Stockfoto-ID: 305432578 Copyright: C. Nass , Bigstockphoto.com

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Nach der Unterstützung durch den Härtefallfonds in der Phase 1 (Details siehe https://www.foerderportal.at/haertefallfonds-oesterreich-hoehe-auszahlung/ ) gibt es nun auch einen Härtefallfonds in Österreich.

UPDATE: Ab sofort ist ein Antrag nach der neuen Förderrichtlinie via wko.at/haertefall-fonds möglich.

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Die Details wie Antrag, Kriterien, Höhe, Einkommen (Obergrenze und Untergrenze) sowie häufige Fragen zum Thema “Corona Härtefallfonds in Österreich – Phase 2” haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

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>> #53 Corona-Krise: Phase 2 Härtefallfonds und Start des Corona-Hilfsfonds – Steueraffe Podcast

 

Wo und ab wann kann ich den Härtefallfonds Phase 2 Antrag in Österreich stellen?

  • Der Antrag mittels Formular kann voraussichtlich nach Ostern ab 20.04.2020 (Quelle: Kleine Zeitung) auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html gestellt werden.
  • Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert.

Änderungen in der Phase 2 beim Härtefallfonds

  • Bezieherkreis: Die Kriterien für den Anspruch auf Unterstützung durch den Härtefallfonds wurden angepasst. Damit kann nun deutlich mehr UnternehmerInnen in Österreich mit Mitteln aus dem Fonds geholfen werden bzw. mehr Personen können Geld als Unterstützung erhalten.
  • Grenzen beim Einkommen: Die bisher geltenden Grenzen für Untergrenze (Geringfügigkeitsgrenze) und Obergrenze beim Einkommen werden entfallen – Es gelten also für den Anspruch auf Geld aus Phase 2 beim Härtefallfonds in Österreich keine Einschränkungen beim Einkommen als Voraussetzung.
  • Anpassung der Ausschlussgründe: In Zukunft ist es auch im Falle von einer Mehrfachversicherung sowie bei bestehenden/bisherigen Nebenverdiensten möglich, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  • Pauschalbetrag für Neugründer: In der zweiten Phase sind nun auch neu gegründete Unternehmen anspruchsberechtigt. Dies gilt hierbei für Unternehmensgründungen ab dem 01.02.2020, die aus dem Fonds finanzielle Hilfe erhalten können.
  • INFO: Die bisherigen Kriterien für Phase 1 werden nicht verändert.

Wieviel Geld kann ich in Phase 2 erhalten? – Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss: Die Corona Soforthilfe für UnternehmerInnen liegt bei maximal 2.000 Euro pro Monat. Die Dauer ist mit maximal 3 Monaten begrenzt.
  • Dieser Zuschuss soll dabei unterstützen, den Verdienstentgang durch Corona-Maßnahmen (z.B. Geschäftsschliessungen, Umsatzrückgang, Auftragsentgang) für UnternehmerInnen in Österreich abzufedern. Gesamt kann man also einen Zuschuss von 6000 Euro erhalten. Es gilt der Nettoverdienstentgang.

Info: Unterstützungen bzw. die Zuschüsse aus dem Fonds sind steuerfrei!

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Info – Welcher Betrachtungszeitraum wird hier ausgewählt?

  • Für die Bewertung der Höhe vom Verdienstentgang als UnternehmerIn in Österreich wird der Zeitraum von 16.3 bis 15.4 bewertet. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass ein etwaiger Zuschuss aus dem Härtefallfonds in Phase 1 in Phase 2 entsprechend angerechnet wird.

Höhe der Unterstützung für Jungunternehmer in Phase 2

Neu hinzugekommen in Form der UnternehmerInnen die einen Anspruch in Phase 2 geltend machen können sind Jungunternehmer. Dafür ist der Zeitpunkt der Anmeldung bei der Sozialversicherung relevant, dieser muss bis zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020 erfolgt sein.

  • Höhe: Der Zuschuss für Jungunternehmer durch den Corona Härtefallfonds in Österreich in Phase 2 liegt hierbei pauschal bei 500 Euro pro Monat. Auch hier ist ein Nachweis über den Verdienstentgang notwendig. Weiters gilt auch hier die maximale Bezugsdauer von 3 Monaten.
  • Als Jungunternehmer gilt, wer sich im Zeitraum 1.1.2020 bis 15.3.2020 bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Jungunternehmer erhalten pauschal 500 Euro pro Monat für die Dauer von maximal 3 Monate und müssen dafür plausibel ihren Verdienstentgang darstellen.

Unterstützung für Geringverdiener

Eine höhere Unterstützung in Höhe von 90 % statt 80 % des Verdienstentgangs ist für alle Personen gedacht, die einen monatlichen Verdienst unter der Ausgleichszulage von 966,65 Euro nachweisen können. Hierbei muss jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass keine weiteren Nebenverdienste/Einkünfte bestehen.

Mehrfachversicherung & Nebenverdienst – Welche Regelung muss beachtet werden?

Wichtig: Die Deckelung von 2.000 Euro gilt hierbei für Bezüge aus dem Härtefallfaonds sowie weiteren Einkommen. Etwaige unselbständige Einkommen werden hierbei angerechnet.

Bei unselbständigen Einnahmenin Höhe von 1.000 Euro monatlich sowie einem Verdienstentgang von 2.000 Euro aus untehmerischer Tätitgkeit erhält man aus dem HFF eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro (Berechnung mit 80 % Zuschuss von 2.000 Euro sowie Anrechnung der unselbständigen Einnahmen.

Härtefallfonds Phase 2 – Kriterien & Anspruch – Wer kann um die Förderung ansuchen?

  • Ein Personen Unternehmen
  • Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z. B. im Gesundheitsbereich)
  • INFO: Eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist KEINE Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Corona Härtefallfonds in Österreich.

Offene Fragen & Beratung

Bei weiteren offenen Fragen zum Thema Antrag, Anspruch, Voraussetzungen, Höhe/Berechnung sowie Nettoverdienst und Nachweisen können Sie sich an Ihre Steuerberatung oder an die Wirtschaftskammer wenden.

Häufige Fragen & Antworten zum Corona Härtefall Fonds Phase 2 – WKO Österreich

  • Wie funktioniert Phase 2? – Die zweite Phase startet in Kürze, der Antrag ist online über die WKO ab Montag, den 20.April 2020 möglich. Wer jetzt noch einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds aus Phase 1 beantragen möchte kann dies bis Freitag, den 17. April 2020 durchführen.
  • Wichtig: Die Gesamthöhe der Förderung aus Phase 1 & Phase 2 kann kombiniert (maximaler Förderbetrag) bei 6.000 Euro liegen. Der Antrag für Mittel aus dem Härtefall-Fonds kann bis 31.12.2020 erfolgen.
  • Info: Die WKO stellt ab Donnerstag, den 16. April 2020 ein Muster-Formular online bereit, damit Antragsteller sich vorab informieren können und Unterlagen und Details für einen korrekten Antrag vorbereiten können.

Wie hoch ist die Förderung in Phase 2?

Die Förderung erfolgt im Nachhinein und wird bis maximal 2.000 Euro pro Monat über drei Monate gewährt. Hierbei sind die jeweiligen Betrachtszeiträume für den Nttoeinkommensentgang zu beachten.

Aktuell geltende Beobachtungszeiträume – Phase 2

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 – 15. April 2020;
  • Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 – 15. Mai 2020;
  • Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020;
  • WICHTIG: Für jeden Zeitraum ist es notwendig, einen eigenen Antrag zu stellen. Bisher gewährte Zuschüsse aus Phase 1 werden in Phase 2 angerechnet.

Werden Non Profit Organisationen gefördert? 

Für diese wird aktuell eine eigene Förderrichtlinie ausgearbeitet, der genaue Zeitplan wird noch bekannt gegeben.

Quellen und Details:

  • https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
  • https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
  • https://www.tpa-group.at/de/news/covid-19-update-zum-haertefall-fonds-phase-2/
  • https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/haertefallfonds-verdoppelt.html
  • https://www.trendingtopics.at/haertefallfonds-wird-auf-zwei-milliarden-euro-verdoppelt/
  • https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/503803-corona-krise-haertefallfonds-wird-stark-in-anspruch-genommen
  • https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/h%C3%A4rtefallfonds-landwirtschaft.html – Infos für Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • https://www.wtt.at/news/steuernews_fuer_klienten/april_2020/coronavirus_was_bringt_der_h%C3%A4rtefallfonds_f%C3%BCr_epu_und_kleinstunternehmer_/
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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Durch Krise arbeitslos & Kinder? - Corona Familienhärtefonds in Österreich - Anspruch, Antrag, Höhe, Förderung - Corona-Familienhärteausgleich

Inhalt:

  • 1 Wo und ab wann kann ich den Härtefallfonds Phase 2 Antrag in Österreich stellen?
  • 2 Änderungen in der Phase 2 beim Härtefallfonds
  • 3 Wieviel Geld kann ich in Phase 2 erhalten? – Wie hoch ist die Förderung?
  • 4 Höhe der Unterstützung für Jungunternehmer in Phase 2

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