UPDATE: Blümel präsentiert Umsatzersatz: Jetzt zählt unbürokratische Hilfe für betroffene Unternehmen
Inhalt:
- 1 Instrument ersetzt 80% des Netto-Umsatzes bis 800.000 Euro – Beantragung ab heute
- 2 Stellungnahme Finanzminister Blümel
- 3 Eckpunkte des Umsatzersatzes
- 4 Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro im November
- 5 Wie erfolgt die Abwicklung der Entschädigung?
- 6 Keine Kündigungen möglich
- 7 Fixkostenzuschuss Phase II – Aktueller Stand
Instrument ersetzt 80% des Netto-Umsatzes bis 800.000 Euro – Beantragung ab heute
Die dramatisch steigenden Infektionszahlen in Österreich und vielen Ländern Europas haben notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge. Dies hat Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Das Finanzministerium hat ein neues Instrument entwickelt um jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung geschlossen wurden bzw. davon besonders eingeschränkt werden die Umsätze zu einem großen Teil zu ersetzen.E
Stellungnahme Finanzminister Blümel
- „Wir haben es nicht nur mit einer Gesundheits- sondern auch Wirtschaftskrise zu tun. Als Export-und Tourismusnation wirkt sich die aktuelle Situation natürlich stark auf die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich aus.
- Die drastischen Auswirkungen sind für viele Betriebe eine ernste Bedrohung. Diesen Unternehmen müssen und werden wir rasch helfen“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Eckpunkte des Umsatzersatzes
- Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt.
- Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
- Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember.
Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen.
Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.
Voraussetzungen für die Beantragung sind: ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren und eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.
Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro im November
Für Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, dennoch aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss eine wirksame Wirtschaftshilfe. Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich. Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt.
- „Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Anders als in Deutschland werden wir nicht nur Unternehmen bis 50 Mitarbeitern, sondern allen von der Schließung oder deren Folgen besonders hart betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzen.
- Parallel dazu wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut um noch umfassender zu helfen“, resümiert Finanzminister Gernot Blümel die Hilfen.
Quelle: APA/OTS
Da aufgrund dem aktuellen Corona Lockdown in Österreich für den November 2020 (seit 3. November um 0:00 gültig) die Gastronomie und Hotellerie schliessen müssen, gibt es nun eine Zusage zu einer raschen Entschädigung für die Umsatzausfülle.
Diese soll in Höhe von 80 % erfolgen. Wir informieren zu Antrag, Entschädigung / Kompensation, Abwicklung, Höhe & Auflagen, um die Entschädigung zu erhalten.
Wie erfolgt die Abwicklung der Entschädigung?
- Die Abwicklung erfolgt über FinanzOnline hierbei wurde eine rasche und unbürokratische Abwicklung zugesagt.
- Antrag direkt über elektronischen Antrag beim Finanzamt – Abwicklung in wenigen Wochen.
- Die Kompensation gelte für alle, auch für Vereine, Theater und Museen, etc., ergänzte Vizekanzler Werner Kogler.
- Die Berechnung erfolgt automatisch anhand der dem Finanzamt vorliegenden Steuerdaten.
- Höhe: Die Übernahme der Kosten in Form einer Entschädigung in Höhe von 80 % der Umsätze – als Basis zählen die Umsätze des Vorjahres im jeweiligen Zeitraum.
- Für neue Betriebe ist eine Lösung mit einem anderen Durchrechnungszeitraum geplant.
- Höchstgrenze: Die maximale Entschädigung liegt bei 800.000 Euro pro Unternehmen. Wichtig: Bisher in Anspruch genommene andere Corona-Hilfen werden von dieser Entschädigung abgezogen.
Keine Kündigungen möglich
Für alle Unternehmen, die die Entschädigung in Anspruch nehmen möchten gilt, dass Sie Ihre Mitarbeiter nicht kündigen dürfen.
Fixkostenzuschuss Phase II – Aktueller Stand
Hier sieht Finanzminister Gernot Blümel eine Lösung in Abstimmung mit der EU in absehbarer Nähe.
Quellen:
- https://www.gast.at/gast/umsatzentschaedigung-fuer-betriebe-202906
- https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5890561/Hotellerie-und-Gastronomie_Lockdown_UmsatzAusfaelle-von-bis-80
- https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-wirtschaft/bis-zu-80-umsatzersatz-fuer-geschlossene-betriebe_a4327186