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Home » Nachrichten » Corona – COVID-19 Wohnkostenhilfe – Soforthilfe in Oberösterreich – Subvention – Antrag, Dauer, Miete, Höhe

Corona – COVID-19 Wohnkostenhilfe – Soforthilfe in Oberösterreich – Subvention – Antrag, Dauer, Miete, Höhe

von David Reisner
29. März 2020 - aktualisiert am 14. Dezember 2020
in Nachrichten
Reading Time: 4Lesevergnügen
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  • WICHTIGES UPDATE: DIE Wohnkostenhilfe in Oberösterreich kann seit 30.09.2020 nicht mehr beantragt werden!

Neben dem Land Steiermark sowie dem Bund gibt es auch immer mehr regionale Unterstützungsangebote und Maßnahmen aus dem Bereich der Corona Soforthilfe in Österreich.

Nun hat auch das Land Oberösterreich eine Maßnahmen gestattet. Diese wird unter dem Namen “Corona-Wohnkostenhilfe” geführt und kann bis zu einer Dauer von 3 Monaten als Unterstützung im Bereich Deckung der Wohnkosten gewährt werden.

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Wo kann ich die COVID-19 bzw. Corona-Wohnkostenhilfe in Oberösterreich beantragen?

  • WOHNKOSTENHILFE Antrag Oberösterreich: Das Ansuchen um COVID-19 Wohnkostenbeihilfe durch das Land Oberösterreich konnte an dieser Stelle inklusive Übermittlung der notwendigen Unterlagen gestellt werden.
  • Wichtig ist, dass im Antrag auf COVID-19 Wohnkostenhilfe (Corona-Wohnkostenhilfe) alle Angaben vollständig und richtig (eidesstattliche Erklärung) gemacht werden.

Überblick – Wohnbeihilfe oder COVID-19 Wohnkostenhilfe?

ArbeitslosMietwohnungWohnbeihilfe
Eigenheim/Covid-19-Wohnkostenhilfe
Eigentumswohnung/
Reihenhaus
KurzarbeitMietwohnungWohnbeihilfe
Eigenheim/Covid-19-Wohnkostenhilfe
Eigentumswohnung/
Reihenhaus
SelbständigMietwohnungCOVID-19-Wohnkostenhilfe
Eigenheim/COVID-19-Wohnkostenhilfe
Eigentumswohnung/
Reihenhaus

Woher wird die Unterstützung bezahlt?

  • Die Wohnkostenhilfe in Oberösterreich kommt von Mitteln aus dem Bereich der Wohnbauförderung.
  • Diese Maßnahme ist als Soforthilfe für die Deckung von Wohnkosten gedacht, wie Landeshauptmann-Stellvertreter sowie Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) in einer aktuellen Presseaussendung kommuniziert hat.

Wer kann die Subvention bzw. Wohnkostenhilfe beantragen?

  • Die Unterstützung ist aktuell für Personen mit geringerem oder keinem monatlichen Einkommen gedacht, die aufgrund der aktuellen Krisensituation „Coronavirus (SARS-CoV-2), COVID 19 entstanden ist und Hilfe  für die Deckung der Wohnkosten benötigen. Die Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen müssen dabei beachtet werden.
  • Neben der Verwendung für die Bezahlung von Miete (Mietkosten) ist es auch möglich, den Zuschuss für die Zahlung von laufenden Krediten (z.B. bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen) oder der Sanierung einzusetzen.
  • Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer COVID-19 Wohnkostenhilfe.

Verzicht auf Mahnspesen & Verzugszinsen

Zahlungsrückstände werden ab sofort nachrangig behandelt. Weiters erfolgt ein Verzicht auf Mahnspesen, Verzugszinsen sowie Rückforderungen wie beispielsweise im Bereich von Wohnbauförderungsdarlehen.

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Wer wird gefördert?

  • MieterInnen von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Reihenhäusern,die in Zusammenhang mit dem „Coronavirus (SARS-CoV-2), COVID 19“ seit 16.3.2020 über ein stark vermindertes oder gar kein monatliches Erwerbseinkommen verfügen und rasche Hilfe zur Deckung der Wohnkosten benötigen. Dies muss entsprechend nachgewiesen werden & die Richtlinien bzgl der Förderung, notwendige Unterlagen und Einkommensgrenzen müssen beachtet werden.

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.
  • Die Abgabe ist möglich per Post, Fax, E-Mail oder durch Einwurf im Postkasten beim Haupteingang des Landesdienstleistungszentrums ( LDZ).
  • Kontaktdaten: Bahnhofplatz 1, 4021 Linz , Telefon (+43 732) 77 20-141 40, Fax (+43 732) 77 20-21 43 95, E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
  • Infos zur Bearbeitung: Auskünfte werden aktuell nur telefonisch/elektronisch erteilt. Ansuchen/Antrag sowie vollständige Unterlagen sollten per E-Mail erfolgen. Bitte prüfen Sie aufgrund der Richtlinien selbst vorab, ob eine Förderung durch Wohnkostenhilfe für Sie möglich ist. Dies dient dazu bei der Bearbeitung von dringenden Anträgen auf notwendige Unterstützung reagieren zu können.

Arbeitslos aufgrund der Coronakrise – Welche Bestätigungen brauche ich? – Anspruch Wohnkostenhilfe

  • AMS-Bezugsbestätigung, falls eine Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronakrise vorliegt.
  • Kurzarbeit: Die Kurzarbeitsvereinbarung sowie der erste Monatslohnzettel (reduziertes Entgelt) müssen vorgelegt werden.
  • Bei Selbständigkeit: Ein Nachweis über Unterstützung durch den Covid-19-FondsG oder andere Härtefallfonds muss vorgelegt werden.

COVID-19 Wohnkostenhilfe – Details zur Förderung

  • Das aktuelle Haushaltseinkommen wird berücksichtigt (Obergrenzen siehe Tabelle)
  • Die Anzahl an Personen im gemeinsamen Haushalt/Wohnung
  • Wohnnutzfläche – Hierbei werden maximal 45 m² für die erste Person sowie maximal 15 m² für jede weitere Person genehmigt.
  • Der Wohnungsaufwand wird mit der Höchstgrrenze von 3,70 € pro m² Nutzfläche berechnet.
  • Als Basis für die Bearbeitung und Entscheidung/Berechnung für die COVID-19 Wohnkostenhilfe in Oberösterreich dient die OÖ Wohnbeihilfe Verordnung 2012.

Wohnkostenhilfe – Einkommensgrenze & Obergrenze – Beispiele & Tabelle

Im Haushalt leben  EinkommensgrenzeObergrenze* m²
1 Person1.038,20 €1.197,70 €45
2 Personen1.421,00 €1.636,00 €60
1 Erwachsener + 2 Kinder (oder 2 Erwachsene + 1 Kind)1.653,00 €1.923,50 €75
3 Erwachsene1.827,00 €2.097,50 €75
2 Erwachsene + 2 Kinder1.943,00 €2.269,00 €90
1 Erwachsener + 3 Kinder2.233,00 €2.559,00 €90
2 Erwachsene + 3 Kinder2.523,00 €2.904,50 €105
*) Ist die tatsächliche Wohnnutzfläche kleiner als die angemessene Wohnnutzfläche oder liegt der Wohnungsaufwand unter 3,70 Euro pro m² verringert sich die Obergrenze entsprechend.

Wie hoch ist die Beihilfe? – Wohnkostenhilfe Höhe

Die Obergrenze liegt aktuell bei 300 € pro Monat und wird von der Differenz zwischen anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand berechnet. Die Bewilligung für die Unterstützung wird für maximal 3 Monate erteilt. Dies bedeutet dass die Wohnkostenhilfe maximal bei 900  € liegt.

Voraussetzungen

  • Nachweis von Einkommensverlusten bzw. einer finanziellen Notsituation mit direktem Zusammenhang zu Coronavirus (SARS-CoV-2), COVID 19
  • Hauptwohnsitz & dauerhafte Bewohnung der betroffenen Mietwohnung/Eigentumswohnung
  • Staatsbürgerschaft: Österrerich oder EWR (hier gelten Ausnahmen je nach Hauptwohnsitzdauer und Beruf sowie Nachweis von Deutschkenntnissen)

Quellen und Details:

  • https://www.land-oberoesterreich.gv.at/232889.htm – Unterlagen, Voraussetzungen, Obergrenzen, Kontaktdaten
  • https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/503533-corona-wohnkostenhilfe-kann-ab-jetzt-beantragt-werden – Antrag ab sofort möglich
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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  • 4 Wer wird gefördert?
  • 5 COVID-19 Wohnkostenhilfe – Details zur Förderung
  • 6 Wohnkostenhilfe – Einkommensgrenze & Obergrenze – Beispiele & Tabelle
  • 7 Wie hoch ist die Beihilfe? – Wohnkostenhilfe Höhe
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