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Home » Geld » Elternteilzeit in Österreich – Herabsetzung der Arbeitszeit, Voraussetzungen, Gehalt

Elternteilzeit in Österreich – Herabsetzung der Arbeitszeit, Voraussetzungen, Gehalt

von David Reisner
13. Februar 2019
in Geld
Lesevergnügen 5 mins read

Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen kann schwierig sein. Die Eltern fühlen sich hin- und hergerissen zwischen der Entscheidung, ob sie arbeiten gehen sollten, oder doch lieber zu Hause bei den Kindern bleiben sollten.

In diesem Fall kann die Elternteilzeit Abhilfe schaffen. Dies ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit für Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und ein Kind haben.

Inhalt:

  • 1 Regelung der Elternteilzeit im Mutterschutzgesetz
  • 2 Was ist der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Elternteilzeit?
  • 3 Wie kann der Anspruch auf eine Elternteilzeit geltend gemacht werden?
  • 4 Elternteilzeit direkt nach Ende der Schutzfrist
  • 5 Elternteilzeit zu einem späteren Zeitpunkt
  • 6 Wie viel Gehalt bekommt man während der Elternteilzeit?
  • 7 Müssen während der Elternteilzeit Überstunden gemacht werden?
  • 8 Vorteile und Nachteile der Elternteilzeit

Regelung der Elternteilzeit im Mutterschutzgesetz

Der Anspruch von Müttern und Vätern auf Elternteilzeit ist im Mutterschutzgesetz verankert. Um Anspruch auf eine Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder Veränderung der Lage dieser erheben zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur Eltern, die mit mindestens einem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, oder Obsorge für das Kind haben, können die Elternteilzeit beanspruchen. Auch Adoptiv- oder Pflegeeltern haben denselben Anspruch, wie leibliche Eltern.
  • Bis zum siebten Lebensjahr des Kindes, oder bei einem späteren Schuleintritt kann der Anspruch auf Elternteilzeit geltend gemacht werden.
  • Nur Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung in einem Betrieb arbeiten, der mindestens 20 Dienstnehmer beschäftigt, können in Elternteilzeit gehen.Dabei können die Zeiten einer Karenz zur Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren gerechnet werden.
  • Es kann nur ein Elternteil Anspruch auf Elternteilzeit erheben, der andere darf nicht zur gleichen Zeit für dasselbe Kind in Karenz sein.
  • Lehrlinge haben keinen Anspruch auf Elternteilzeit.

Laut Gesetz muss die wöchentliche Normalarbeitszeit in der Elternteilzeit um mindestens 20% reduziert werden, darf jedoch 12 Wochenstunden nicht unterschreiten.

Mehr Zeit mit der Familie nutzen durch Elternteilzeit

So kann jemand, der zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, mit dem Dienstgeber vereinbaren in Elternteilzeit zu gehen und dann das Arbeitspensum auf zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche reduzieren.

Wichtig ist hier, dass das tatsächliche Arbeitspensum mit dem Arbeitgeber vereinbart werden muss.

Es muss beachtet werden, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Senkung der Arbeitszeiten um mehr als 20% besteht. Die tatsächliche Reduzierung der Wochenstunden, die möglich ist, hängt auch immer von der Größe und Mitarbeiterzahl des Betriebs ab. Auch der Beginn und die genaue Dauer der Teilzeit müssen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart werden. Egal welche Arbeitszeit vereinbart wird, der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt immer.

Wenn man während der Elternteilzeit erkennt, dass ein anderes Stundenmaß besser passen würde, so kann dies einmal während der Teilzeitbeschäftigung geändert werden.

Natürlich kann die Elternteilzeit auch vor dem vereinbarten Termin beendet werden, um früher wieder zu den normalen Arbeitszeiten zurückzukehren. Die Änderungen müssen in jedem Fall schriftlich und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin bekannt gegeben werden.

Was ist der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Elternteilzeit?

Ab der Bekanntgabe, dass eine Elternteilzeit gewünscht ist, aber frühestens vier Monate vor dem beabsichtigten Eintritt in die Teilzeitbeschäftigung besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Dieser ist im Mutterschutz- und im Väterkarenzgesetz verankert. Während dieses geschützten Zeitraumes haben ausgesprochene Kündigungen, die keine gerichtliche Zustimmung haben, keine Wirkung. In diesem Fall kann das Arbeitsverähltnis durch eine ausgesprochene Kündigung nicht beendet werden.

Kündigungen, die ausgesprochen werden, weil eine freie Arbeitnehmerin schwanger ist, oder bis vier Monate nach der Entbindung ein Beschäftigungsverbot hat, können vor Gericht angefochten werden.

Auch Kündigungen, die wegen des Wunsches nach einer Elternteilzeit ausgesprochen werden, können angefochten werden, sofern der Zusammenhang zwischen Kündigung und Teilzeit bewiesen werden kann. Um die Kündigung anzufechten, gelten nur sehr kurze Fristen. Es ist daher ratsam sich im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich schnellstmöglich mit der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer in Verbindung zu setzen.

Eine Kündigung ist jedoch möglich, wenn ohne Zustimmung des Arbeitsgebers eine weitere Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die Kündigung muss in einem solchen Fall innerhalb von acht Wochen nach Kenntnis der Nebenbeschäftigung ausgesprochen werden.

Wie kann der Anspruch auf eine Elternteilzeit geltend gemacht werden?

Elternteilzeit direkt nach Ende der Schutzfrist

Damit direkt nach der gesetzlichen Schutzfrist mit der Teilzeitbeschäftigung begonnen werden kann, muss der Arbeitgeber spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes über den Wunsch nach einer Elternteilzeit in Kenntnis gesetzt werden.

Dabei müssen der gewünschte Beginn und die Dauer angegeben werden, der Arbeitgeber muss diesen dann zustimmen.

Die Information des Arbeitgebers über die Elternteilzeit muss in einer schriftlichen Mitteilung erfolgen, in der das Eintrittsdatum in die Teilzeit, die Dauer, die Arbeitsstunden und die Lage der Arbeitszeiten beinhaltet sind.

Elternteilzeit zu einem späteren Zeitpunkt

Wenn man bereits wieder arbeitet und dann erst erkennt, dass eine Elternteilzeit besser wäre, muss der Arbeitgeber bis spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Reduzierung der Stunden darüber informiert werden. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen und es müssen Beginn, Dauer, Arbeitsstunden und Lage der Arbeitszeiten enthalten sein.

In beiden der zuvor beschriebenen Fälle müssen Eintritt in die Elternteilzeit, Dauer, Ausmaß der Arbeitszeiten und Lage dieser mit dem Arbeitgeber abgesprochen und schriftlich vereinbart werden. Sollte vier Wochen nach der Bekanntgabe eines beabsichtigten Eintritts in die Elternteilzeit keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich sein, kann der Arbeitnehmer zu den von ihm bekanntgegebenen Bedingungen in Teilzeit gehen.

In diesem Fall hat der Arbeitgeber zwei Wochen Frist, um diese Entscheidung vor Gericht anzufechten. Empfehlenswert ist es sich in einem solchen Fall, wenn eine Einigung nicht möglich ist, sich mit der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer in Verbindung zu setzen und sich Rechtschutz zu holen. Auch wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, gilt der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz weiter.

Auf der Homepage der Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at) stehen kostenlose Vorlagen für die Einreichung und die Vereinbarung einer Elternteilzeit bereit. Auch Musterformulare für die Änderung der Arbeitszeit oder der Lage sind dort zu finden.

Wie viel Gehalt bekommt man während der Elternteilzeit?

Für die Elternteilzeit sind im Gesetz keine Bestimmungen bezüglich des Gehalts festgelegt. Auch hier ist es wichtig sich mit dem Arbeitgeber auf einen Betrag zu einigen, in den meisten Fällen wird dieser je nach Reduzierung der Arbeitszeit angepasst.Bei All-In Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen kann es schwierig werden, da es keine gesetzliche Regelung gibt.

Hier hat sich in den meisten Fällen durchgesetzt, dass die Gehälter bei All-In Vereinbarungen angepasst an die tatsächliche Arbeitszeit weiterbezahlt werden. Bei Überstundenpauschalen werden diese jedoch nicht weiter ausgezahlt.

Müssen während der Elternteilzeit Überstunden gemacht werden?

Die Elternteilzeit hat das Ziel Müttern und Vätern die Möglichkeit zu geben neben der Arbeit mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es sollen dadurch Beruf und Familie besser miteinander vereinbart werden können.

Jene Arbeitskräfte, die in regulärer Teilzeit sind, können natürlich für Überstunden herangezogen werden. Jedoch widersprechen Mehrstunden dem Prinzip der Elternteilzeit, denn sie wird ja beantragt, um mehr Zeit für die Familie zu haben und nicht um trotzdem länger in der Firma zu bleiben.

Die Überstunden können freiwillig gemacht werden, sind aber keineswegs verpflichtend. Lehnt man es also ab länger in der Firma zu bleiben, hat man als Arbeitskraft in Elternteilzeit keine Konsequenzen zu tragen.

Vorteile und Nachteile der Elternteilzeit

Der Vorteil einer Elternteilzeit liegt ganz klar darin, dass neben der Arbeit mehr Zeit für die Kinder bleibt. So können sich Eltern besser um den Nachwuchs kümmern und in den ersten Jahren mehr für die Kinder da sein.

Der Nachteil der Elternteilzeit liegt darin, dass man als Arbeitskraft in der Firma fehlt. Da man nur für eine sehr begrenzte Zeit am Tag zur Verfügung steht, könnte es sein, dass wichtige Aufgaben an andere Mitarbeiter abgegeben werden und man möglicherweise den erarbeiteten Respekt anderer verliert.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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