• Home
Donnerstag, Mai 19, 2022
kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at

Home » Geld » Entschädigung bei Flugverspätung in Österreich – Entschädigungen bei Annullierung, Überbuchung und Verspätung, Ausnahmen, Höhe

Entschädigung bei Flugverspätung in Österreich – Entschädigungen bei Annullierung, Überbuchung und Verspätung, Ausnahmen, Höhe

von David Reisner
13. Februar 2019 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 4 mins read

Flugverspätungen sind immer sehr unangenehm – nicht nur für Urlaubsreisende, die wertvolle Zeit in der Sonne verlieren, sondern auch für Geschäftsreisende, da sie Termine nicht wahrnehmen können. Bei einer Verspätung stellt sich dann immer die Frage – Welche Ansprüche kann ich geltend machen?

Laut der EU-Fluggastverordnung 2004 hat jeder Fluggast das Recht Entschädigungen bei Annullierung, Überbuchung und Verspätung zu erhalten. Viele Reisende wissen jedoch gar nicht, dass ihnen eine Entschädigung zusteht.

Inhalt:

  • 1 Wann tritt die EU-Fluggastverordnung in Kraft?
  • 2 Welche Entschädigung gibt es bei einer Flugannullierung?
  • 3 Welche Entschädigung gibt es bei einer Überbuchung?
  • 4 Welche Entschädigung gibt es bei einer Verspätung?
  • 5 Welche Entschädigung gibt es bei einer Pauschalreise?
  • 6 Wie verhalte ich mich, wenn mir eine Entschädigung zusteht?

Auch die Fluggesellschaften wollen diese in der Regel nicht zahlen und lehnen im Regelfall immer den ersten Antrag auf Entschädigung ab. Mit etwas Geduld lohnt es sich jedoch, da zum Teil recht hohe Ansprüche geltend gemacht werden können.

Wichtig: Sollte es Probleme mit einem Flug geben rechtzeitig zu Entschädigung informieren!

Wann tritt die EU-Fluggastverordnung in Kraft?

Durch die Verordnung sind Flüge ab einem Flughafen in der EU abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, welches der Zielort ist. Auch andersherum, wenn die Flüge einen Flughafen in der EU als Ziel haben können auch Entschädigungen geltend gemacht werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Airline ihren Sitz auch in der EU hat.

Welche Entschädigung gibt es bei einer Flugannullierung?

Wenn ein Flug ausfällt und der Reisende demnach die Reise gar nicht antreten kann gibt es klare Regelungen über die Höhe einer Entschädigung, die eine Airline an den Fluggast zu zahlen hat. Eine Airline hat dementsprechend nach der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen die folgenden Entschädigungszahlungen zu leisten:

  • Entfernung bis 1500 km – 250 Euro Entschädigung
  • Entfernung über 1500 km (innerhalb der EU) – 400 Euro Entschädigung
  • Entfernung zwischen 1500 und 3500 km (über die EU hinaus) – 400 Euro Entschädigung
  • Entfernung über 3500 km (über die EU hinaus) – 600 Euro Entschädigung

Die Entschädigungszahlungen stellen dabei nur die eine Seite dar. Die Airline muss weiterhin den Ticketpreis zu zurückerstatten, da die Reise nicht ausgeführt wird.

Andernfalls kann sie den Passagier auch kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen, sodass die Reise zu einem späteren Zeitpunkt doch noch stattfinden kann.

Wenn die Passagiere bereits am Flughafen sind und der Flug kurz vorher abgesagt wird, stehen den Reisenden zudem Mahlzeiten und ein Hotel zur Verfügung. Die Kosten dafür muss ebenfalls die Airline tragen. Auch bei einer Flugannullierung können jedoch nicht immer Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ausnahmen zählen:

  • politische Unruhen
  • Wetterbedingungen
  • Absage des Fluges bis zwei Wochen vor dem Start der Reise
  • Absage des Fluges zwischen ein und zwei Wochen vor dem Start der Reise – es muss ein Ersatzangebot vorgelegt werden
  • Annullierung eine Woche vor Abflug – Ersatzangebot liegt vor

Welche Entschädigung gibt es bei einer Überbuchung?

Auch wenn ein Flug überbucht ist und die Passagiere dementsprechend keinen Platz mehr im Flugzeug bekommen, kann eine Entschädigung geltend gemacht werden. Die Höhe der Entschädigung ist dabei auch von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen festgelegt.

Im Falle eine Überbuchung müssen zunächst die Passagiere über die Situation aufgeklärt werden und haben dann die Möglichkeit freiwillig von diesem Flug zurückzutreten, um ein Ersatzangebot zu erhalten. Andernfalls muss die Airline nach einer Lösung suchen, um die Passagiere zufriedenzustellen zu können. Für die entstandene Wartezeit muss die Airline mit der Versorgung von Mahlzeiten und einem Hotelzimmer zur Übernachtung aufkommen.

Welche Entschädigung gibt es bei einer Verspätung?

Insgesamt ist es bei einer Flugverspätung weitaus schwieriger die Entschädigung auch zu erhalten. Insbesondere Einzelpersonen haben es nicht leicht an die Entschädigung zu kommen, die ihnen im Fall der Verspätung zusteht. Die EU Verordnung besagt, dass ab einer Verspätung von drei Stunden Ansprüche geltend gemacht werden.

Diese orientieren sich in ihrer Höhe an den Entschädigungszahlungen für die Entfernungen.

Eine andere Regelung gibt es bei einer Flugverspätung von fünf Stunden. In diesem Fall haben die Reisenden die Möglichkeit von ihrem Flug zurückzutreten und erhalten dafür den gezahlten Ticketpreis von der Airline zurück. Mit steigender Stundenanzahl der Verspätung erhöht sich natürlich auch die Höhe der Entschädigung.

Welche Entschädigung gibt es bei einer Pauschalreise?

Wenn es bei einer Pauschalreise zu Flugverspätungen kommt, können direkt bei der Airline keine Ansprüche geltend gemacht werden. Stattdessen muss der Reiseveranstalter bezüglich einer Entschädigung kontaktiert werden.

So kann im Anschluss an die Reise eine Minderung des Preises eingefordert werden.

Die Höhe der Reisepreisminderung ist in dem Fall abhängig von der Reisedauer und welche Bedeutung die Verspätung diesbezüglich einnimmt. Wenn die Reise zwei Wochen dauert und der Flug zwei Stunden verspätet war, ist mit einer kleinen oder gar keiner Reisepreisminderung zu rechnen.

Wie verhalte ich mich, wenn mir eine Entschädigung zusteht?

Wenn die oben genannten Punkte erfüllt sind, sollte beispielsweise eine Verbraucherschutzorganisation oder die Arbeiterkammer kontaktiert werden. Diese kann dabei helfen die Ansprüche geltend zu machen. Andernfalls kann auch ein Rechtsanwalt den Sachverhalt prüfen und die Airline kontaktieren.

Info: In unserem Ratgeber zum Thema Rechtsanwalt Kosten in Österreich finden Sie einen Überblick, mit welchen Kosten Sie bei einer rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt rechnen müssen.

Diese wird dann schnell einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollen und eine Entschädigungszahlung leisten. Alternativ dazu kann auch eine der zahlreichen Online Plattformen genutzt werden, welche die Fluggastrechte bei den Airlines geltend machen.

Ein geringer Anteil der Entschädigung fließt dann als Bezahlung an die Plattform. Dafür wird eine schnelle und vor allem erfolgsversprechende Abwicklung garantiert. In Österreich empfiehlt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrecht. Sie gilt als eine Schlichtungsstelle, welche kostenlos Kontakt zur Airline aufnimmt und die Reisenden dabei unterstützt, dass sie eine Entschädigungszahlung erhalten.

ShareTweetShare

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

weitere Artikel

Tipp: Geld sparen kann mit einigen einfachen Veränderungen leicht umzusetzen sein!
Geld

Sparen – Nachhaltigkeit in den eigenen vier Wänden, Teil 1

Stockfoto-ID: 276586477 Copyright: Zerbor/Bigstockphoto.com
Geld

Steuertermine 2021 in Österreich

Geld

Nova 2021 Änderungen in Österreich – Berechnung

Exekution - Pfändung auch von Bargeld möglich! Copyright: vchal - Bigstockphoto.com
Geld

Exekution & Pfändung – Pfändbare & Unpfändbare Gegenstände – Aktuelle Liste 2021 Österreich

Wichtig: Vergleich der Kreditkosten
Geld

Peer to Peer Lending – Geld verborgen – P2P Kredit Anbieter

Crowdinvesting in Immobilien
Geld

Crowdinvesting Vergleich in Österreich – Anbieter – Erfahrung & Test [2021]

nächster Artikel
Wichtig: Für Bewerbungsgespräche voll vorbereitet sein!

Samstagsjob für Schüler und Studenten - Nebenjob, Praktikum, Gehalt, Arbeitszeit, Lohnsteuerausgleich für Ferialjob

foerderportal.at

FörderPortal

Wir informieren über Themen aus dem Bereich der Finanzen in Österreich.

Neben Tipps zu Förderungen gibt es Informationen zum Thema Finanzierung, Geldanlage und Wirtschaft News.

Unsere Redaktion | Unsere Redaktionsrichtlinien

Themen & Rechner

  • Onlinekredit Österreich
  • Gratis Konto in Österreich
  • Geldanlage in Österreich
  • Baukredit Vergleich
  • Hypothekarkredit Vergleich
  • Bausparen Vergleich
  • Festgeld Vergleich
  • Tagesgeld Vergleich
  • Online Broker Vergleich
  • Handytarife Vergleich
  • Breitband Internet Tarife Vergleich
  • Kombi Tarife für Internet & Fernsehen Vergleich
  • Mobiles Internet Tarife Vergleich

Kategorien

  • Allgemein
  • Bildung
  • Börse
  • Finanz Produkte
  • Förderungen
  • Geld
  • Immobilien
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Kryptowährungen
  • Nachrichten
  • Unternehmer
  • Versicherungen

Abonniere unseren Newsletter

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

  • Datenschutz
  • Impressum und Kontaktdaten

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OK Weitere Infos
Datenschutz

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN