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Home » Geld » Familienzuschüsse in Österreich – Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Familienauto-Zuschuss

Familienzuschüsse in Österreich – Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Familienauto-Zuschuss

von David Reisner
4. Juni 2019 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 6 Minuten

Viele Familien sind finanziell eingeschränkt. Es fallen auch schnell mal große, ungeplante Ausgaben an, die ein tiefes Loch in die Familienkasse schlagen und dann die Eltern in ihren Möglichkeiten einschränken. Oft müssen nicht nur die Eltern unter den Umständen leiden, sondern auch die Kinder.

Aus diesem Grund gibt es verschiedene Förderungen, die es Familien leichter machen. Es muss nicht auf alles verzichtet werden – weder auf die wichtigen Dinge im Leben noch auf die kleinen Dinge die Freude bereiten.Verschiedene Zuschüsse und Beihilfen schaffen verschiedene Möglichkeiten.

Welche Zuschüsse und Beihilfen gibt es in Österreich?

Es gibt verschiedene Zuschüsse und Beihilfen für verschiedene Familien und Situationen.

Inhalt:

  • 1 Welche Zuschüsse und Beihilfen gibt es in Österreich?
  • 2 Familienbeihilfe
  • 3 Erhöhte Familienbeihilfe
  • 4 Wohnbeihilfe
  • 5 Familienzuschuss
  • 6 Mehrkindzuschlag
  • 7 Kinderabsetzbetrag
  • 8 Schulstartgeld
  • 9 Familienauto-Zuschuss

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) ist eine Förderung für österreichische Familien, die wesentlich und wichtig ist. Zum 01.01.2018 wurde sie deswegen sogar um 1,9 Prozent erhöht. Das klingt nicht viel, rechnet sich aber.

Pauschalisieren kann man die österreichische Familienbeihilfe nicht, denn wie hoch sie ausfällt, kommt auf verschiedene Faktoren an. Dazu zählen:

  • das Alter des jeweiligen Kindes
  • eventuelle Einschränkungen oder Behinderungen
  • die Anzahl der Kinder
  • eventuelle Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat.

Das Besondere an der Familienbeihilfe ist, dass sie sogar bis zu 5 Jahre rückwirkend vor der Antragsstellung beantragt werden kann.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind umfassend. Anspruch hat generell jede Familie, dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen eines oder beider Elternteile ist. Eine Voraussetzung für Familienbeihilfe in Österreich ist aber der dauerhafte Wohnsitz in Österreich. Zudem muss das Kind, aufgrund dessen der Antrag gestellt wird, auch dauerhaft gemeinsam im Haushalt des Antragsstellers wohnen.

Ein Anspruch für Familienbeihilfe besteht für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist ein Kind volljährig, befindet sich aber in der Berufsausbildung, kann die Familienbeihilfe ebenso greifen. Das gilt während der Ausbildungszeit bis maximal zum vollendeten 24. Lebensjahr.

Eine Unterstützung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt es nur in Ausnahmefällen. Das zählt beispielsweise für Zivilverdiener, Kinder mit sehr starker Behinderung oder bei einem Studium, welches mindestens die Dauer von 10 Semestern hat, wobei hierbei die Mindeststudienzeit eingehalten werden muss.

Diese Bewilligung wird dann unter Umständen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres angehoben.
Wie hoch die Familienbeihilfe ausfällt, richtet sich danach, wie alt das Kind ist und das wievielte es ist.

Für das erste Kind gibt es derzeit diese Familienbeihilfe:

  • 114,00 € ab der Geburt
  • 121.90 € ab 3 Jahre
  • 141,50 € ab einem Alter von 10 Jahren
  • 165,10 € ab dem Alter von 19 Jahren

Gibt es weitere Kinder, erhöht sich der monatliche Familienbeihilfebetrag aufgrund der sogenannten Geschwisterstaffelung. Dieser Betrag ist pro Kind zu sehen und nicht als Gesamtes.

  • für 2 Kinder gibt es eine Erhöhung des Betrages um 7,10 € je Kind
  • für 3 Kinder gibt es eine Erhöhung um 17,40 € je Kind
  • für 4 Kinder gibt es eine Erhöhung um 26,50 € je Kind
  • für 5 Kinder gibt es eine Erhöhung um 32,00 € je Kind
  • für 6 Kinder gibt es eine Erhöhung um 35,70 € je Kind
  • ab dem 7. Kind, also auch dann, wenn es mehr Kinder sind, gibt es eine Erhöhung um 52,00€ je Kind

Erhöhte Familienbeihilfe

Eine erhöhte Familienbeihilfe kann dann bewilligt werden, wenn das Kind zum Beispiel unter einer Behinderung leidet. Dabei gelten aber nicht pauschal alle Behinderungen in allen Schweregraden. Es muss mindestens eine Behinderung von 50 Prozent vorliegen, damit ein Anrecht auf erhöhte Familienbeihilfe besteht. Diese Erhöhung beträgt 155,90€.

Ein Berechnungsbeispiel für eine Familie mit 2 Kindern, wovon eines eine Behinderung hat, folgt.

Die Familie hat ein Kind, welches 11 Jahre alt und gesund ist. Sie hat zusätzlich ein Kind, welches 12 Jahre jung ist und einen Behinderungsgrad von 60 Prozent hat.
Der Familie steht also für das erste Kind ein Betrag von monatlich 141.50 € zu, ebenso wie für das Zweite. Da die Familie zwei Kinder hat, bekommt sie je Kind monatlich zusätzlich einen Betrag von 7,10 €. Da eines der beiden Kinder eine Behinderung hat, welche bei über 50 Prozent liegt und damit die Berechtigung für eine erhöhte Familienbeihilfe erfüllt, gibt es zusätzlich monatlich einen Betrag von 155,90 €.

Die Familie bekommt also für beide Kinder monatlich eine Unterstützung von 453,10 €.

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist besonders für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit mehreren Kindern sowie Studenten und Lehrlinge gedacht. Auch Pensionisten und Alleinverdiener mit geringen, monatlichen Einkünften können Wohnbeihilfe beantragen.

Die Wohnbeihilfe ist dafür da, um ein gerechtes und angemessenes Wohnverhältnis zu ermöglichen. Das gilt besonders für Familien mit Kindern, um diesen genügend Raum für Privatsphäre und die Möglichkeit zur Entfaltung zu schaffen. Voraussetzung hierbei ist, dass die bezogene Wohnung dauerhaft vom Antragssteller bewohnt und es der Hauptwohnsitz ist.

Weitere Voraussetzungen sind, dass der Antragssteller österreichischer Staatsbürger (Oder EWR-Bürger) ist, der Wohnsitz sich in Österreich befindet, sowie die Wohnaufwandsbelastung unzumutbar ist.

EWR-Bürgern darf eine Antragsstellung auf Wohnbeihilfe nur dann gewährt werden, wenn diese seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und in Österreich Einkünfte bekommen, die der Einkommenssteuer unterliegen.

Eine weitere Möglichkeit besteht dann, wenn sie in der Vergangenheit eine Tätigkeit ausgeübt haben, die der Sozialversicherungspflicht in Österreich unterlag und Einkünfte aus dieser Versicherung kommen. Hier gelten aber bestimmte Voraussetzungen in Hinsicht auf Dauer der Tätigkeit und Dauer des Leistungsbezuges.

Die Wohnbeihilfe kann ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für die Dauer von einem Jahr bezogen werden.

Zuschüsse, die zur Verringerung der Miete bezogen werden, vermindern den Zuschuss in Form der Wohnbeihilfe. Derartige Zuschüsse können beispielsweise die Wohnkostenbeihilfe oder die Mietzinsbeihilfe sein.

Wird die Wohnbeihilfe mit Rücksicht auf ein behindertes Kind beantragt, muss ein Nachweis über die Behinderung und des Schweregrades der Behinderung erbracht werden. Studenten, die kein Einkommen haben, welches das Mindesteinkommen erreicht oder übersteigt und die keine Studienbeihilfe beziehen, können eine verminderte Wohnbeihilfe beantragen. Diese ist dann um 50 Prozent vermindert.

Familienzuschuss

Der Familienzuschuss kann von Familien beantragt werden, in deren Haushalt Kinder unter 10 Jahre leben. Der Zuschuss wird monatlich per Transferzahlung übermittelt. Die Höhe ist dabei vom Haushaltseinkommen abhängig.

Anspruchsvoraussetzung ist für den Familienzuschuss mindestens ein Kind, welches das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Kärnten hat. Es muss außerdem im gleichen Haushalt wie der Antragssteller leben.

Des Weiteren wird die österreichische Staatsbürgerschaft vorausgesetzt oder mindestens die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates.
Wird für das Kind die Beihilfe beansprucht, besteht kein Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld.

Wie hoch der Familienzuschuss ausfällt, ist abhängig vom Haushaltsnettoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Es besteht nur Anspruch auf Familienzuschuss, wenn das Einkommen pro im Haushalt lebender Person unter dem festgesetzten Höchstbetrag liegt. Aufgrund dessen verpflichtet sich jeder Zuschussbezieher dazu bis spätestens 4 Wochen nach Kenntnisnahme, Änderungen, die Einfluss auf die Höhe des Familienzuschusses haben können, mitzuteilen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten:

Mehrkindzuschlag

Größere Familien benötigen oftmals größere Unterstützung. Aufgrund dessen gibt es in Österreich den Mehrkindzuschlag. Dieser beträgt 20,00€ für Kinder, welche ständig im Bundesgebiet oder im EU-Raum leben.

Der Zuschuss wird für das dritte Kind und jedes weitere gewährt. Der Mehrkindzuschlag setzt aber voraus, dass im antragsstellenden Haushalt mindestens 3 Kinder wohnen und das Haushaltseinkommen im Vorjahr nicht mehr als 55000,00 € betrug.

Die Kinder, für die der Mehrkindzuschlag gestellt wird, dürfen nicht älter als 18 Jahre sein.

Kinderabsetzbetrag

Mit der Familienbeihilfe wird zu dieser dazu, ein Kinderabsetzbetrag an jeden Steuerpflichtigen ausgezahlt. Dieser Betrag beläuft sich auf 58,40€ je Kind. Eine gesonderte Beantragung muss nicht erfolgen.

Schulstartgeld

Ein weiterer Extrazuschuss zur Familienbeihilfe ist das Schulstartgeld für den September. Dieses beträgt für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren 100,00€. Eine gesonderte Beantragung für das Schulstartgeld muss nicht erfolgen.

Familienauto-Zuschuss

Ein Zuschuss für ein Kraftfahrzeug kann von Familien mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren, beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, welche dazu dienen soll, die Familie flexibler zu machen, sodass die Kinder schneller von A nach B gebracht werden können.

Außerdem können die Eltern so Termine besser wahrnehmen.
Das geförderte Fahrzeug muss auf mindestens 6 Sitzplätze zugelassen sein. Außerdem muss es 5 Jahre oder jünger sein. Für die Bewilligung des Zuschusses darf die Einkommensgrenze nicht überschritten werden, da es sich bei dem Familienauto-Zuschuss um eine einkommensabhängige Förderung handelt.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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