Durch die breite, themenoffene Förderung von Forschung und Entwicklung stärkt der Bereich Basisprogramme der FFG die Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen. Für jede Projektphase und -größe gibt es die richtige Förderung.
Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren, Prozess oder eine Dienstleistung. Das Programm unterstützt die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft.
Art der Förderung
Es bestehen drei Arten von Förderungen:
- Allgemeine Beratung
- Allgemeine Finanzierungshilfe
- Partnersuche
Höhe der Förderung und Förderungsdauer
Die Basisprogramm-Projektförderung ist offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen (auch über € 1 Mio.). Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen und kann sich auf bis zu 70 % bei Startups (Unternehmen in Gründung) und bei mitfinanzierenden Bundesländern erhöhen (erhöhte Barwerte).
Gefördert werden bis 50 % bzw bis 70 % (bei Startups, Unternehmen in Gründung oder Bundesländerkooperation) der anerkennbaren Projektkosten in einem Mix aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Der Förderungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Bei längerer Projektdauer können Fortsetzungsanträge eingereicht werden.
Themenbereich
Die Förderung betrifft folgende Themenbereiche:
- Energie
- Geisteswissenschaften
- Biotechnologie
- Gesundheitswesen
- Informationstechnologien
- Weltraum
- Nachhaltiges Wirtschaften
- Naturwissenschaften
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Umwelt
- Mobilität
- Molekularbiologie, Chemie, Physik
F&E-Vorhaben von Start-up-Unternehmen und Frontrunner-Unternehmen ebenso wie die Förderung von Dienstleistungsinnovationen (Smart and Digital Services) bilden im Basisprogramm zusätzlich große Förderschwerpunkte.
Antragsberechtigte
Antragsberechtige für die Basisprogramme der FFG sind:
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
- Universitäre Forschungseinrichtung
- Unternehmen
- WissenschafterInnen / ForscherInnen
- DiplomandInnen / DissertantInnen
Die Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern (z.B. Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich.
Bundesland
Förderungen können in jedem Bundesland in Österreich beantragt werden.
Kriterien der Förderung
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Themas oder der Projektgröße.
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind: der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der BewerberInnen intensiviert wird. Förderungskriterien für das Basisprogramm sind folgende:
- Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, das heißt es darf nicht bloß vorhandene Produkte oder Verfahren nachahmen
- Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann
Klima- und Umweltrelevanz werden berücksichtigt - Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit der BewerberInnen stehen
Frist
Es besteht eine laufende Einreichmöglichkeit.
Ansprechpartner/ Kontakt & Website
Karin Ruzak
[email protected]
Tel.: +43 5 7755 1507
https://www.ffg.at/programm/basisprogramm