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Home » Förderungen » Fixkostenzuschuss Phase 2 in Österreich – Verlängerung, Richtlinie, Antrag FKZ II

Fixkostenzuschuss Phase 2 in Österreich – Verlängerung, Richtlinie, Antrag FKZ II

von David Reisner
26. August 2020 - aktualisiert am 5. Oktober 2020
in Förderungen
Lesevergnügen 3 mins read

Die Unterstützung für Unternehmen in Form von einem Fixkostenzuschuss geht ab September in die zweite Phase. Die aktuellen Richtlinien für den Fixkostenzuschuss Phase 2 in Österreich sind jetzt abrufbar. Das wesentliche Ziel der Unterstützung bleibt gleich – Mehr Liquidität für Unternehmen zu schaffen.

Wir informieren zur Fixkostenzuschuss Phase 2 Richtlinie, Höhe, Voraussetzungen, den geltenden Definitionen sowie dem Start der zweiten Phase im September.

Inhalt:

  • 1 Zusammenfassung – Bisheriger Zuschuss für Fixkosten
  • 2 Antrag auf FKZ II
  • 3 Änderungen beim Fixkostenzuschuss Phase 2
  • 4 Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss Neu – Phase 2
  • 5 Wichtig: KEINE Nutzung für Boni
  • 6 BMF Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase 2

Zusammenfassung – Bisheriger Zuschuss für Fixkosten

Bisher (seit Anfang Juni) wird vom Staat in Österreich ein Fixkostenzuschuss mit einer Höhe von bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen als nicht rückzahlbarer Zuscchuss gewährt. Die bisherigen Anträge wurden grossteils von kleinen Unternehmen gestellt, der Durchschnitt der gewährten Unterstützungen lag bei einem Fixkostenzuschuss in Höhe von ca 10.000 Euro.

Antrag auf FKZ II

Der Antrag erfolgt gegenüber der COFAG – eingereicht wird dieser über FinanzOnline. Für FinanzOnline erteilte Vollmachten sind ebenfalls für die Beantragung von Fixkostenzuschüssen gültig.

Änderungen beim Fixkostenzuschuss Phase 2

Die Dauer für die Gewährung des Zuschusses wurde verdoppelt, weiters wurden die Voraussetztungen gelockert sowie der Umfang des Zuschusses erhöht. Daher ist es in Zukunft möglich, mit einem Antrag für ein halbes Jahr mit weniger Aufwand eine Unterstützung zu erhalten.

Wieviel Förderung bekomme ich?

Das prozentuelle Ausmaß, in dem für die in den Betrachtungszeiträumen angefallenen Fixkosten ein FKZ II gewährt wird, entspricht dem Prozentsatz des gesamten Umsatzausfalls. Eine Ausnahme ist hierbei dann gegeben, wenn die Pauschalisierung genutzt wird.

Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss Neu – Phase 2

  • Der Zuschuss kann bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 % beantragt werden
  • Vollständiger Ersatz der Fixkosten bei 100 % Umsatzausfall möglich
  • Neu als Fixkosten gelten:  Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) sowie beispielsweise getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen.
  • Weiters neu ist die Möglichkeit, eine Pauschalisierungs durchzuführen – Dies ist für Unternehmen möglich, die im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten.

Beobachtungszeiträume – Betrachtungszeitraum im Überblick

  • (a)Betrachtungszeitraum 1: 16. Juni 2020 bis 15. Juli 2020
  • (b)Betrachtungszeitraum 2: 16. Juli 2020 bis 15. August 2020
  • (c)Betrachtungszeitraum 3: 16. August 2020 bis 15. September 2020
  • (d)Betrachtungszeitraum 4: 16. September 2020 bis 15. Oktober 2020
  • (e)Betrachtungszeitraum 5: 16. Oktober 2020 bis 15. November 2020
  • (f)Betrachtungszeitraum 6: 16. November 2020 bis 15. Dezember 2020
  • (g)Betrachtungszeitraum 7: 16. Dezember 2020 bis 15. Jänner 2021
  • (h)Betrachtungszeitraum 8: 16. Jänner 2021 bis 15. Februar 2021
  • (i)Betrachtungszeitraum 9: 16. Februar 2021 bis 15. März 2021
  • Info: Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammen-hängen müssen, gestellt werden:

Wichtig: KEINE Nutzung für Boni

Da die Zielsetzung dieser Förderung hierbei darauf liegt, Liquidität zu schaffen und die Zahlungsfähigkeit zu erhalten, ist es NICHT erlaubt, den Fixkostenzuschuss (Details zum Fixkostenzuschuss Formular & Antrag ) für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu nutzen.

Info:Die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU-Kommission. Diese werde in den nächsten Wochen erwartet.

BMF Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase 2

Die aktuelle Richtlinie kann auf https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:f252fbec-cdca-4874-aaa9-b2bb9cc5215a/Fixkostenzuschuss%20Phase%20II.pdf online gelesen werden.

Wichtig: Ein Förderungsmissbrauch zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Quelle:

  • https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/august/fixkostenzuschuss-verlaengerung.html
  • https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:f252fbec-cdca-4874-aaa9-b2bb9cc5215a/Fixkostenzuschuss%20Phase%20II.pdf
  • https://www.wko.at/branchen/b/tourismus-freizeitwirtschaft/reisebueros/FixkostenzuschussPhase2-.html
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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