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Home » Förderungen » Förderung von Beratungen zum Arbeitnehmerschutz

Förderung von Beratungen zum Arbeitnehmerschutz

von David Reisner
13. Dezember 2017
in Förderungen
Lesevergnügen 2 mins read

Die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes

In Österreich gibt es die Möglichkeit über die Homepage der WKO eine Unterstützung in Form einer Förderung als Unternehmer zu erhalten. Diese Förderung gilt für Beratung zum Thema Arbeitnehmerschutz – Die jeweiligen Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein.

Das Arbeitnehmerschutzrecht in seiner Gesamtheit gewährleistet den Schutz des Lebens, der Gesundheit in körperlicher und psychischer Hinsicht sowie der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die zentrale Norm stellt das Arbeitnehmerschutzgesetz samt der darauf basierenden Verordnungen dar. Arbeitnehmerschutzbestimmungen finden sich aber auch in anderen Regelungswerken, zB. der VEXAT oder der VOLV.

Der Arbeitgeber als Normadressat hat die Schutzvorschriften einzuhalten und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, ansonsten drohen – von der Gefährdung der Betroffenen ganz abgesehen – zum Teil empfindliche Verwaltungsstrafen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen muss der Arbeitgeber aber auch mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Inhalt:

  • 1 Förderungsart und Voraussetzungen
  • 2 Der Antrag

Förderungsart und Voraussetzungen

Vor allem Klein- und Mittelbetriebe benötigen mitunter Hilfe beim Bewältigen der umfangreichen Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.

Tipp: Lassen Sie sich beraten

Die WKO bietet in den Bundesländern eine finanzielle Hilfestellung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Beratungskosten in diesem Bereich an.

In der Förderrichtlinie sind sämtliche Voraussetzungen zur Genehmigung des Förderantrages festgehalten.Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Abrechnung aktive Mitglieder der WKO sind, sein. In der Steiermark tritt die Voraussetzung hinzu, dass der Betrieb weniger als 250 Arbeitnehmerinnen beschäftigt.

Gefördert wird zum Einen die AUVA Arbeitnehmerschutzberatung, zum Anderen Beratungen zur Vermeidung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

Die Beratung umfasst neben einer allgemeinen Information über die Rechtsvorschriften auch Hilfestellungen bei der konkreten Umsetzung in der Praxis, zB. bei der Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter.

Nur ein von der AUVA anerkannter Experte kann die Beratung durchführen. Wer dies ist, verrät ein Blick in die von der WKO zur Verfügung gestellte Expertenliste Arbeitnehmerschutz samt einer Auflistung der Personen, die für die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in Frage kommen.

Das Ergebnis der Beratung stellt ein vom Berater auszufüllender Ergebnisbericht dar, mit dem gearbeitet bzw. auf dem aufgebaut werden kann. Erst mit dem Hochladen dieser Unterlage sowie der Rechnung ist die Beratung formell abgeschlossen. Die Arbeitgeber dürfen hierbei die Frist von 8 Wochen ab Zusage der Beratungsförderung nicht übersehen.

Zunächst ist vom Arbeitgeber der gesamte Rechnungsbetrag zu überweisen. In der Folge werden nach der derzeit geltenden Rechtslage 50 % der angefallenen Kosten – maximal jedoch € 500,00 – von der WKO rückerstattet.

Für die Kosten pro Beratungsstunde gilt zum Teil eine Obergrenze von € 80,00.Erst nach rechtzeitiger und vollständiger Übermittlung der Unterlagen inkl. Zahlungsbestätigung wird der zustehende Betrag überwiesen.

Für die Förderungswerber besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Projektabschlusses ihre Meinung zum konkreten Ablauf der Beratung kund zu tun. Diese Angebot wird vielfach genutzt, hilft doch Feedback in jedem Fall, die Qualität der Leistungen kontinuierlich zu verbessern.

Der Antrag

Mit nur wenigen Mausklicks kann der Förderantrag einfach online auf der Homepage der WKO mit den jeweiligen Zugangsdaten gestellt werden, wobei der Antragzeitpunkt wesentlich ist: es muss dies vor Beratungsbeginn erfolgen. Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung des Förderantrages kann die Beratung beginnen.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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