Das Förderungsprogramm “Electronic Components and Systems for European Leadership” fördert Innovationen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie. Programmeigentümer und Geldgeber ist das BMK (ehemals bmvit).
Art der Förderung
Das ECSEL Programm ist eine allgemeine Finanzierungshilfe. Im Rahmen der Förderung können Kosten aus den folgenden Bereichen eingereicht werden:
- Personalkosten
- Forschung und Entwicklung-Investitionen
- Reisekosten
- Material- und Sachkosten
- Drittkosten laut Kostenleitfaden der jeweiligen Abschreibung
Höhe der Förderung und Förderungsdauer
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 2 Mio. EUR und kann über einen Zeitraum von 0 bis maximal 36 Monaten ausgeschüttet werden.
Insgesamt stehen dem Programm ECSEL für das Jahr 2020 11 Mio. EUR aus dem nationalen Budget zur Verfügung. Weitere 5 Mio. EUR wurden für die dritte Ausschreibung 2020 (Call 2020–3) durch die Europäische Kommission kofinanziert.
Themenbereich
Das Förderprogramm ist ausgerichtet auf Informationstechnologien und fördert insbesondere Innovationen und Neuentwicklungen in folgenden Bereichen:
- Mikro- und Nanoelektronik
- Cyberpshyische Systeme
- Integrierte künstliche Intelligenz
Projekte können in den Calls 1 und 2 eingereicht werden. Call 1 ist dabei für experimentelle Entwicklung zuständig während Call 2 den Fokus auf Industrielle Forschung legt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie universitäre Forschungseinrichtungen.
Bundesland
Das Förderprogramm ist auf nationaler Ebene gültig und wird unabhängig vom Bundesland zugewiesen.
Kriterien der Förderung
Österreichische Teilnehmer müssen sich neben dem “Participant Portal” der Europäischen Kommission auch auf nationaler Ebene registrieren. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website des Joint Undertaking ECSEL und im Downloadbereich auf der Website der FFG.
Frist
Der Antrag auf Förderung muss in einem zweistufigen Verfahren gestellt werden. Im ersten Schritt wird eine Projektskizze vorgelegt. Im zweiten Schritt wird der Vollantrag gestellt. Die genauen Fristen sind zu Beginn des neuen Förderzeitraums auf der Website des Programms zu entnehmen.
Ansprechpartner & Webseite
Website: www.ffg.at/ecsel
Frau Mag. Doris Vierbauch
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 5 7755 5024
Frau Dr. Ana Almansa
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 5 7755 5029