Die Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks beschäftigt sich mit marktnahen Forschungsprojekten, insbesondere mit der Erforschung von COVID-19. Der Fokus liegt auf kurz- bis mittelfristigen Lösungen, mit einer schnell umsetzbaren Entwicklung binnen 12 Monaten.
Neben Österreich sind auch die Länder Dänemark, Frankreich, Kanada, die Niederlande, Spanien, Südafrika und die Türkei beteiligt.
Art der Förderung
Die eingereichten Projekte werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.
Neben der allgemeinen Finanzierungshilfe, kommen folgende zusätzliche Förderungsmittel hinzu:
- Allgemeine Beratung
- Partnersuche
- Forschungsverwertung
- Kooperationen
Höhe der Förderung und Förderungsdauer
Festgelegt ist eine Förderintensität von max. 60 % für kleine Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für große Unternehmen.
Die Förderungsdauer steht im Zusammenhang mit der Projektdauer und ist für 12 Monate ausgelegt. Weitere 6 Monate sind für die Implementierung der Ergebnisse angesetzt.
Themenbereich
Die übergreifenden Themenbereiche im Rahmen der Förderung sind:
- Biotechnologie
- Gesundheitswesen
- Naturwissenschaften
- Mobilität
- Molekularbiologie, Chemie, Physik
Im Detail werden Forschungsprojekte in den folgenden Bereichen adressiert:
- Infektionsprävention und -schutz
- Sanitärtechnik
- Diagnostik und Tests
- Therapeutika, Impfstoffe und Medikamente
Antragsberechtigte
- In Österreich sind Unternehmen zur Antragseinreichung berechtigt.
- Darüber hinaus können sich sowohl Universitäten als auch Forschungseinrichtungen an den Projekten beteiligen.
- Antragsteller sollten berücksichtigen, dass die EUREKA-Anträge nur über einen Basisprogramm-Antrag eingereicht werden können.
Bundesland
Dieser Antrag gilt für alle Unternehmen, welche in Österreich ansässig sind. Es gibt keine Unterscheidung in Hinblick auf die unterschiedlichen Bundesländer.
Kriterien der Förderung
Um diese Förderung zu beantragen, gilt es folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen antragsberechtigt.
- EUREKA-Anträge können nur über einen Basisprogramm-Antrag eingereicht werden.
- Marktnahe Forschung, konkret experimentelle Entwicklung, wird gefördert.
- Das Projekt soll Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen generieren.
- Klinische Studien werden nicht gefördert.
- In Österreich gelten die jeweiligen Ausschreibungsleitfäden sowie der Kostenleitfaden der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperationen.
Frist
Stichtag zur Einreichung des internationalen EUREKA-Antrags war der 15. Mai 2020, 17:00 Uhr. Der geplante Projektstart war für den 3. August 2020 datiert.
Die Abgabefrist für das Jahr 2021 ist noch nicht definiert.
Ansprechpartner/Kontakt/Webseite
Webseite: www.ffg.at
Kontakt
Frau Mag. Johanna Scheck
Tel.: +43 5 7755 4907
E-Mail: johanna.scheck@ffg.at
Kontakt
Frau Mag. Marie-Katharine Traunfellner
Tel.: +43 5 7755 4705
E-Mail: marie-katharine.traunfellner@ffg.at