Mit dem Förderprogramm “Digitalisierung in der Wissenschaft” unterstreicht Steiermark die Bedeutung des Themas Digitalisierung und zielt auf die Verkettung in allen Kerngebieten der Wissenschaften ab.
Beantragt werden kann die zusätzliche Förderung der Forschungsprojekte von jungen, sowie bereits etablierten Forschenden.
Der Schwerpunkt der Forschung muss auf einer der fünf unten aufgeführten Kategorien liegen.
Art der Förderung
Bei der Förderung wird ein Forschungspreis vergeben.
Höhe der Förderung und Förderungsdauer
Insgesamt wird im Förderprogramm eine Summe von 40.000,00 € dotiert.
Um die Forschung in allen der unten aufgeführten Teilbereiche zu unterstützen wird die Gesamtsumme unterteilt. Je Kategorie stehen somit 8.000,00 € zur Verfügung.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 32.000,00 €, verteilt auf vier Kategorien, zur Förderung der Projekte vergeben.
Themenbereich
Unterstützt werden Forschungsprojekte, rund um das Thema “Digitalisierung in Forschung und Lehre”, in verschiedenen Teilgebieten der Wissenschaften.
Forschungen folgender Kategorien können ausgezeichnet werden:
- Gesundheit und Medizin
- Gesellschaft und Kultur
- Produktion und Nachhaltigkeit
- Energie und Mobilität
- Lehren und Lernen mit digitalen Technologien
Antragsberechtigte
Anerkennbar ist der Preis für Junge, sowie bereits etablierte Forschende mit hervorragenden Forschungsleistungen. Darunter fallen:
- WissenschaftlerIn
- ForscherIn
- DiplomandIn
- DissertantIn
Der Vorschlag als Bewerber/innen zu fungieren darf von Dritten erfolgen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Preis auch als juristische Person entgegenzunehmen.
Bundesland
Gefördert werden nur Projekte die innerhalb Steiermark abgeschlossen oder realisiert worden sind.
Kriterien der Förderung
Zur Preis Zuerkennung, in einer der obigen genannten Kategorien, muss mindestens eine der folgenden Arbeiten vorliegen:
- eine ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeit – Doktorarbeit, Habilitation
- eine wissenschaftliche Publikation
- ein Forschungsprojekt, welches nicht älter als 2 Jahre ist und an einer universitären oder außeruniversitären Einrichtung in Steiermark beendet worden ist
Die Preis Zuerkennung kann auch erfolgen, wenn mehrere Punkte parallel zutreffen.
Nicht anerkennbar sind Bachelor oder Diplom-/Masterarbeiten
Frist
Der vorgestellte Preis wurde bereits am 27. Mai 2019 verliehen.
Ansprechpartner/Kontakt & Webseite
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: www.wissenschaft.steiermark.at
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frau Maria Ladler
maria.ladler@stmk.gv.at
Tel.: 0316/877-2003