Das Förderungsprogramm des Doktoratskollegs hat sich zum Ziel gesetzt, exzellente Ausbildungszentren für den akademischen Nachwuchs, national und international, zu schaffen. Fokussiert wird dabei die Verstärkung der wissenschaftlichen Schwerpunktbildung.
Art der Förderung
Finanzielle Unterstützung, sowie die Hilfe bei der Auffindung von qualifizierten und geeigneten Partnern für die entsprechenden Forschungsprojekte.
Höhe der Förderung und Förderungsdauer
Die Unterstützung kann sich über einen Zeitraum von 8 Jahren erstrecken, abhängig von einer Zwischenprüfung nach 4 Jahren.
Folgendes fällt unter die Förderung:
- 5 bis 20 Dienstverträge für Doktorand/inn/en – 1 PhD pro Mitglied
- einen Dienstvertrag für eine/n Akademiker/in zur bürokratischen Unterstützung
- Ausbildungs-, Material-, Reise- und weiter anfallende Kosten
- pro Mitglied werden für maximal je zwei koalierende Kollegiat/inn/en nur die Ausbildungskosten übernommen
Themenbereich
Die Förderung wird themenübergreifend realisiert mit dem Hauptziel wissenschaftliche Schwerpunktbildung zu unterstützen.
Antragsberechtigte
An die Förderung ist keine spezifische Fachdisziplin gebunden.
Die ForscherInnengruppe muss lediglich eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie forschen an einer österreichischen Universität
- Sie forschen an einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung
Bundesland
In ganz Österreich besteht die Möglichkeit auf Beantragung eines Doktoratskollegs.
Kriterien der Förderung
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- die Forschungsstätte muss ein Promotionsrecht vorweisen können
- die Forschergruppe muss aus mindestens 5 und maximal 20 qualifizierten Wissenschaftler/innen bestehen – ein Frauenanteil von 30 % ist wünschenswert
- das Ziel der Ausbildung von Doktorand/inn/en mit klarem Forschungszusammenhang muss definiert sein
- die nötigen hochwertigen Rahmenbedingungen (Geräte-, Laborausstattung etc.) müssen vorhanden sein
- die Absicherung der Unterstützung, sowie Zuerkennung des Doktorats, muss von der tragenden Universität abgesegnet sein
Frist
Die Einreichfrist beläuft sich jährlich auf den 30. September.
Ansprechpartner/Kontakt & Webseite
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:
https://www.fwf.ac.at
Für weitere Fragen wenden Sie sich an:
Mag. Birgit Woitech
birgit.woitech@fwf.ac.at
Tel.: +43 1 505 67 40 – 8602