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Home » Geld » Freibeträge – Kinderabsetzbetrag & Alleinverdienerabsetzbetrag 2021 in Österreich

Freibeträge – Kinderabsetzbetrag & Alleinverdienerabsetzbetrag 2021 in Österreich

von David Reisner
13. März 2018 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 3 mins read

Der Absetzvertrag ist vor allem für Alleinverdiener, bzw. für Alleinerzieher mehr als interessant und wird von vielen Menschen in Österreich begrüßt wird. Anzumerken ist, dass Alleinverdiener und auch Alleinerzieher einen Anspruch auf den entsprechenden Absetzbetrag für Kinder haben.

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass mindestens ein Kind im Haushalt vorhanden ist, damit der entsprechende Betrag abgesetzt werden kann.

Ebenfalls berechtigt sind Personen, die mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind, oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft haben und von ihrem Partner, ihrer Partnerin nicht dauerhaft getrennt leben und deren Partner bzw. Partnerin nicht mehr als 6.000 Euro im Jahr verdient.

Inhalt:

  • 1 Welche Einkünfte werden bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt?
  • 2 Wie hoch ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag pro Jahr?
  • 3 Wer hat in Österreich Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag?
  • 4 Welchen Betrag kann ich als Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen?

Welche Einkünfte werden bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt?

Bei der Berechnung des Einkommens werden alle Einkünfte berücksichtigt. Auch Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden berücksichtigt. Abzugsfähig sind hierbei die Pendlerpauschale, Beiträge zur Sozialversicherung aber auch Werbungskosten und steuerfreie Zuschläge.

Es ist anzumerken, dass auch die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld sowie als auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden. Das Wochengeld hingegen kann angerechnet werden.

  • Info: Aktuelle Informationen zu Freibeträgen, Kinderabsetzbetrag und AVAB 2021 in Österreich erhalten Sie auch bei einem Termin vor Ort mit einem Steuerexperten.

Kapitalerträge, die mit der Kapitalertragssteuer belegt werden sowie steuerliche Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen werden bei dem Grenzbetrag berücksichtigt.

Wie hoch ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag pro Jahr?

Die Absetzbeträge als Alleinverdiener oder als Alleinerziehungsberechtiger belaufen sich bei einem Kind auf 494 Euro im Jahr. Bei zwei Kindern beläuft sich die Summe auf 669 Euro und bei drei Kindern liegt die Summe bei 889 Euro. Für jedes weitere Kind wird der Betrag um eine Summe in Höhe von 220 Euro erhöht.

  • Bei einem Kind: 494 Euro
  • Bei zwei Kindern: 669 Euro
  • Bei drei Kindern: 889 Euro
  • Für jedes weitere Kind: + 220 Euro

Grundsätzlich wissen viele Menschen gar nicht, dass es diesen Betrag gibt und das er ja steuerlich geltend gemacht werden kann. Entsprechende Informationen finden sich auf der Help.gv Seite des Bundeskanzleramtes in Österreich.

Der entsprechende Absetzbetrag kann während des Kalenderjahres direkt beim Arbeitgeber, bzw. bei der Arbeitgeberin geltend gemacht werden. Es muss erwähnt werden, dass hierzu das Formular E 30 notwendig ist. Sollten sich die persönlichen Verhältnisse ändern, so ist es erforderlich, dass dies innerhalb von einem Monat mitgeteilt wird. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist es möglich, dass der jeweilige Absetzbetrag auf in der Arbeitnehmerveranlagung der Einkommenssteuerklärung geltend gemacht werden kann.

Wer hat in Österreich Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag?

Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat in Österreich jeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) bezieht. Der Betrag beläuft sich pro Kind auf eine Summe in Höhe von 58,40 Euro im Monat.

Welchen Betrag kann ich als Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen?

Wer für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt zahlt, obwohl dieses Kind nicht im gleichen Haushalt wohnt, der hat Anspruch darauf, dass er einen monatlichen Absetzbetrag steuerlich geltend machen kann. Je nachdem, wie viele Kinder im Haushalt vorhanden sind, können Beiträge in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht werden.

Für das erste Kind ist es möglich, dass 29,20 Euro steuerlich geltend gemacht werden können, für das zweite Kind beläuft sich der Betrag auf 43,80 Euro. Für das dritte Kind sowie für weitere Kinder beläuft sich der Betrag auf 58,40 Euro. Hier die Absetzbeträge für den Unterhalt in Österreich in der Übersicht:

  • Für das erste Kind 29,20 Euro
  • Für das zweite Kind: 43,80 Euro
  • Für das dritte Kind sowie für weitere Kinder: 58,40 Euro

Unter dem Strich betrachtet ist es möglich, dass mit Hilfe des Unterhaltsabsetzbetrages in jedem Fall steuerliche Vorteile genutzt werden können, bzw. Summen steuerlich geltend gemacht werden können.

Info: In unserem Ratgeber zum Thema Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung in Österreich informieren wir zu Dauer und Infos, wie man Geld vom Finanzamt zurück bekommen kann.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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