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Home » Geld » Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Österreich – Leistungen, Vorteile, Dauer

Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Österreich – Leistungen, Vorteile, Dauer

von David Reisner
18. Januar 2019 - aktualisiert am 7. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 3 Minuten

Ratgeber Freistellung gegen Entfall der Bezüge – was steckt dahinter?

Wer in Österreich z.B. als Angestellter tätig ist, kann unter Umständen gegen Entfall der Bezüge eine Freistellung beantragen. Das bedeutet konkret, dass man zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn eine unbezahlte Freistellung vereinbart.

Es ist möglich, dass diese für die Dauer von mindestens 6 Monaten vereinbart werden kann. Im Maximum kann die unbezahlte Freistellung über 12 Monate beantragt werden.

Inhalt:

  • 1 Welche Leistungen erhalten Angestellte während ihrer Freistellung?
  • 2 Wo erhalte ich offizielle Informationen zur Freistellung gegen Entfall der Bezüge?
  • 3 Welche Vorteile bietet die Freistellung gegen Entfall der Bezüge?
  • 4 Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge?

Welche Leistungen erhalten Angestellte während ihrer Freistellung?

Wer gerade freigestellt ist, erhält durch den Arbeitsmarktservice (kurz AMS) in Österreich ein Weiterbildungsgeld, dass so hoch ist, wie das so genannte Arbeitslosengeld. Mindestens ist mit einem Wert in Höhe von 14,53 Euro je Tag zu rechnen.

Stockfoto-ID: 167648660 Copyright: Jakub Jirsak/Bigstockphoto.com
Eine Option in der Freistellung: Komfortzone verlassen, Reisen & Weiterbildungsoptionen nutzen
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Copyright: Jakub Jirsak/Bigstockphoto.com

Wer entsprechend freigestellt wird, dessen Arbeitgeber muss eine Arbeitslosengeldbezieherin, bzw. einen Arbeitslosengeldbezieher oder aber auch eine Person, die die Notstandshilfe beizieht, als Ersatzarbeitskraft einstellen. Die Person ist dabei mehr als geringfügig zu beschäftigen. Anzumerken ist, dass die freigestellte Person die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen muss.

Wo erhalte ich offizielle Informationen zur Freistellung gegen Entfall der Bezüge?

Wer in Österreich überlegt, die Freistellung gegen Entfall der Bezüge wahrzunehmen, kann sich über diese ohne Probleme online informieren. Es besteht die Möglichkeit, direkt beim AMS nach entsprechenden Informationen zu suchen:

  • Quelle AMS: https://www.ams.at/_docs/001_infoblatt_freistellung_entfall_bezuege.pdf

Das verlinkte Dokument stellt genau dar, welche Dinge bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Österreich zu berücksichtigen sind.

Welche Vorteile bietet die Freistellung gegen Entfall der Bezüge?

Die Vorteile der Freistellung gegen Entfall der Bezüge sind für viele Menschen schnell gefunden. Grundsätzlich wird alles ordnungsgemäß beim AMS angemeldet und ist damit rechtens und bietet keine Probleme, was die lückenlose Beschäftigung angeht.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass während des Zeitraumes von 6 bis 12 Monaten die komplette Zeit frei eingeteilt werden kann. Das bedeutet konkret, dass man sich zum Beispiel einem anderen Thema widmen kann.

  • Bis zu 12 Monate komplett frei einteilbare Zeit
  • Job steht nach der Freistellung wieder zur Verfügung
  • Zeit kann z.B. für Weiterbildungen, persönliches, Kind, Urlaub, Haus genutzt werden

Einer der großen Vorteile besteht darin, dass man von der Arbeit freigestellt wird und direkt nach dieser Freistellung wieder aktiv werden kann, bzw. der Job weiterhin vorhanden ist und wieder aufgenommen werden kann.

Die Zeit der Freistellung kann komplett selbst gestaltet werden. Das bedeutet, dass man sich in dieser Zeit zum Beispiel auch weiterbilden kann, oder ausbilden lassen kann. Die Freistellung kann darüber hinaus auch genutzt werden, um zum Beispiel einen langen Urlaub zu absolvieren, oder aber auch um mit dem Kind unterwegs zu sein oder ein Haus zu renovieren.

Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge?

Wer in dieser Zeit eine Ausbildung vollziehen möchte, sollte überlegen, ob er die Freistellung bei Entfall der Bezüge, oder besser die Bildungskarenz beantragt.

Die Bildungskarenz zielt auf eine Weiterbildung ab und bietet innerhalb von 4 Jahren die Möglichkeit, für 1 Jahr komplett freigestellt zu werden. Es besteht auch die Option, dass die Bildungskarenz nur in Teilen konsumiert wird. Das bedeutet, dass sie innerhalb von 4 Jahren alle Teile soweit nutzen, dass man insgesamt auf maximal 1 Jahr kommt.

Weitere Quellen:

  • https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/weiterbildungsgeld
  • https://www.ams.at/_docs/001_infoblatt_freistellung_entfall_bezuege.pdf
  • https://www.jusline.at/gesetz/avrag/gesamt
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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