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Home » Unternehmer » Gewinnfreibetrag 2020/2021 in Österreich – Grundfreibetrag, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, Begünstigte Wirtschaftsgüter

Gewinnfreibetrag 2020/2021 in Österreich – Grundfreibetrag, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, Begünstigte Wirtschaftsgüter

von David Reisner
6. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Unternehmer
Lesevergnügen 3 Minuten

In Österreich haben Unternehmerinnen und Unternehmer sich jährlich eine Übersicht über ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu verschaffen. Anhand dieser Zahlen lässt sich der Gewinn ermitteln, der dann letztendlich versteuert werden muss.

Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden muss. Dieser kann von dem vorläufig ermittelten Gewinn abgezogen werden. In der Praxis beläuft sich der Freibetrag auf 13% des vorläufigen Gewinnes im Maximum.

Wie setzt sich der Gewinnfreibetrag 2020/2021 in Österreich zusammen?

In Österreich setzt sich der so genannte Gewinnfreibetrag aus mehreren Faktoren zusammen. Im Einzelnen gibt es einen so genannten Grundfreibetrag. Dieser liegt bei einem Gewinn bis maximal 30.000 Euro bei einem Betrag von 3.900 Euro. Damit sind bereits über 10% des Gewinnfreibetrages deklariert.

Inhalt:

  • 1 Wie setzt sich der Gewinnfreibetrag 2020/2021 in Österreich zusammen?
  • 2 Wie wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Österreich definiert?
  • 3 Welche Wirtschaftsgüter werden für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag akzeptiert?
  • 4 Welche Wirtschaftsgüter zählen zu den nicht begünstigten Wirtschaftsgütern?
  • 5 Neue Unternehmen in Österreich – Online Companys gefragt

Der Grundfreibetrag kann wahrgenommen werden, ohne dass eine Investitionserfordernis notwendig ist. Auch wenn man mehrere Betriebe beträgt ist es möglich, dass der Grundfreibetrag nur einmal in Anspruch genommen wird.

Sollte es der Fall sein, dass der Freibetrag höher in Anspruch genommen werden soll ist es möglich, dass dies eingeleitet werden kann, wenn man entsprechende Investitionen nachweisen kann und zwar in begünstigte Wirtschaftsgüter.

Wie wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Österreich definiert?

In Österreich definiert sich der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag auch durch den Gewinn der Firma. Wenn der Gewinn bei bis zu 175.000 Euro liegt, ist es möglich, dass ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13% wahrgenommen werden kann.

Sollte der Gewinn höher ausfallen, so liegt der Gewinnfreibetrag für die nächsten 175.000 Euro bei 7%. Für die danach folgenden 230.000 Euro liegt der Gewinnfreibetrag bei 4,5%.

Das bedeutet, dass der prozentuale Gewinnfreibetrag sinkt, wenn man entsprechend mehr Gewinne mit der eigenen Firma erzielt. Sollte der Gewinn der Firma bei mehr als 580.000 Euro liegen, so steht für die Summe über 580.000 Euro kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

Wichtig: Rechtzeitig zum Gewinnfreibetrag informieren und für Investitionen nutzen!

Im Maximum liegt die Summe des Gewinnfreibetrages in Österreich bei einem Wert in Höhe von 45.350 Euro.

Welche Wirtschaftsgüter werden für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag akzeptiert?

Grundsätzlich ist in Österreich genau definiert, welche Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag akzeptiert werden.

Das bedeutet konkret, dass es sich um körperliche Anlagegüter handeln muss, die ungebraucht sind und die abnutzbar sind.

Die Dauer der Nutzung im Betrieb muss bei mindestens 4 Jahren liegen. Es ist auch zulässig, dass Gebäude in dieser Rechnung geltend gemacht werden können.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Wertpapiere können unter Umständen geltend gemacht werden. Dazu ist es erforderlich, dass sie mindestens 4 Jahre ab der Anschaffung im Betrieb sind, bzw. dem Betrieb gewidmet werden und entsprechend in ein zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden und hier geführt werden.

Welche Wirtschaftsgüter zählen zu den nicht begünstigten Wirtschaftsgütern?

Es gibt auch Wirtschaftsgüter, die nicht akzeptiert werden und die nicht zu den begünstigten Wirtschaftsgütern gezählt werden können. Hierzu zählen unter anderem Fahrzeuge, wie z.B. PKWs oder Busse und Motorroller. Ausnahmen stellen Fahrzeuge für Fahrschulen sowie Taxis dar.

Grundsätzlich zählen gebrauchte Wirtschaftsgüter aller Art nicht zu denjenigen Wirtschaftsgütern, die als begünstigt definiert werden können. Zu erwähnen ist, dass auch geringwertige Wirtschaftsgüter nicht dazu zählen, weil diese zum Teil sofort abgesetzt werden können.

Wenn man die Wirtschaftsgüter, die im Freibetrag geltend gemacht werden bereits vor der Frist von 4 Jahren wieder aus dem Betrieb ausscheiden ist es notwendig, dass eine Nachversteuerung vollzogen wird.

Das bedeutet konkret, dass die Wirtschaftsgüter je Tag genau versteuer werden müssen. Zu beachten ist, dass es daher wichtig ist, dass eine Liste der entsprechenden Wirtschaftsgüter aufgestellt wird und diese genau dokumentier werden. Somit kann genau festgehalten werden, welche Güter wann angeschafft wurden und wie diese steuerlich geltend gemacht worden sind.

Neue Unternehmen in Österreich – Online Companys gefragt

Im Bereich der neuen Unternehmen, die in Österreich in den vergangenen Jahren gegründet worden sind, gibt es immer mehr Firmen, die im Internet agieren, oder die auf das Internet angewiesen sind.

Es ist schnell zu merken, dass die Online Branche boomt und dass viele Menschen inzwischen auf Firmen aus dem Netz setzen. Auch in Österreich schreitet die Digitalisierung deutlich voran. Das bedeutet, dass inzwischen deutlich mehr Firmen auf Online Geschäfte setzen oder sich als reine Online Company etabliert haben.

  • Social Media Firmen
  • Online Dienste
  • IT Dienste
  • Marketing Firmen
  • Online Shops

In der Praxis bietet Österreich gute Voraussetzungen für kleinere Firmen, die z.B. noch keine oder nur sehr geringe Gewinne erzielen.

In der Praxis profitieren solche Unternehmen meist von pauschalen Besteuerungen oder von entsprechenden Freibeträgen, die genutzt werden können und die dafür sorgen, dass nicht jeder noch so kleine Gewinn direkt wieder aufgefressen wird. Es lohnt sich also in jedem Fall, nach den entsprechenden Unternehmen und Gründern zu schauen, da in Österreich zum Teil sehr spannende Projekte und Ideen realisiert werden.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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