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Home » Immobilien » Grundbuch und Grundbuchauszug in Österreich – Kosten, Anbieter

Grundbuch und Grundbuchauszug in Österreich – Kosten, Anbieter

von David Reisner
19. Februar 2019 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Immobilien
Lesevergnügen 3 mins read

Ein Grundbuch ist ein amtlich geführtes Register, in dem einerseits Rechts- und andererseits die Wirtschaftsverhältnisse bezüglich Grundstücke aufgezeigt werden. Sollte ein berechtigtes Interesse für die Einsicht ins Grundbuch bestehen, dann kann die Einsicht gewährt werden.

Im Wesentlichen setzt sich das Grundbuch aus dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I, II und III zusammen.

Hierin sollten die Angaben der Eigentumsverhältnisse gleich sein wie im Liegenschaftskataster. Die Abteilung I führt hierbei die Eigentumsverhältnisse an, die Abteilung II führt die Beschränkungen sowie Lasten und die Abteilung III vermerkt die tatsächlichen Belastungen.

Inhalt:

  • 1 Das Grundbuch
  • 2 Der Auszug aus dem Grundbuch
  • 3 Grundbuch Einsicht über das Internet – Online Grundbuchauszug
  • 4 Die Kosten – Wieviel kostet ein Grundbuchauszug?
  • 5 Wie läuft die Änderung im Grundbuch ab?
  • 6 Muss man für die Änderung einen Notar aufsuchen?
  • 7 Anbieter für den Grundbuchauszug über das Internet

Das Grundbuch

Das Grundbuch ist nicht nur ein öffentliches Register. Dementsprechend kann auch nur eine Person Einsicht erhalten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Für jedes Grundstück gibt es ein eigenes Grundbuchblatt, welches mit einer fortlaufenden Nummer versehen ist.

Das Grundbuchblatt ist das eigentliche Dokument im Grundbuch zum jeweiligen Grundstück.

Auch das Internet hat bereits beim Grundbuchamt Fuß gefasst. Am 20.12.1993 wurde die Grundlage für das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzt geschaffen. Hier sind die Vorschriften für die maschinelle Führung des Grundbuchs geregelt. Hierbei wurde das automatisierte Abrufverfahren eingeführt. Dadurch erhält man eine schnelle Online-Einsicht.

Stockfoto-ID: 113486240 Copyright: style-photographs/Bigstockphoto.com
Wichtig: Die Kosten und Regelungen für den Grundbuchauszug und die Einsicht ins Grundbuch in Österreich beachten!
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Der Auszug aus dem Grundbuch

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift bzw. Kopie über sämtliche zu einem bestimmten Grundstück vorhandenen Eintragungen. In einem Grundbuchauszug sind ebenfalls ältere bzw. gelöschte Eintragungen vermerkt bzw. ersichtlich.

In das Grundbuch kann in Österreich jeder Einsicht nehmen.

Grundbuch Einsicht über das Internet – Online Grundbuchauszug

In allen Bundesländern kann man eine Einsicht in das Grundbuch auch über Internet erhalten.

In solchen Fällen muss man ebenfalls die oben beschriebenen Richtlinien beachten. Alle Liegenschaftsdaten sind im elektronischen Grundbuch in einem zentral verwalteten Rechenzentrum gespeichert. Dadurch ist es möglich, dass die Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure jederzeit auf die Eintragungen im Grundbuch zurückgreifen können.

Tipp: Die Einsicht in das Grundbuch kann mit einem Grundbuchauszug online über https://dienste.jusline.at/LandAustria/Lands durchgeführt werden.

 

Die Kosten – Wieviel kostet ein Grundbuchauszug?

Der einfache Grundbuchauszug kostet ungefähr zehn Euro. Der beglaubigte Auszug kostet dagegen 20 Euro.

Nur die Einsicht ist normalerweise kostenlos. Die Gebühr beim automatisierten Abrufen ist höher und belaufen sich auf ungefähr 50 Euro für die Einrichtung und weitere acht Euro je Auszug. Bei dem uneingeschränkten automatischen Abrufverfahren sind keine Kosten fällig.

Wie läuft die Änderung im Grundbuch ab?

Sollte eine Änderung, zum Beispiel durch eine Erbfolge, im Grundbuch erforderlich sein, dann ist hierfür ein formloser und schriftlicher Antrag der Erben bzw. des Erbens mit einem entsprechenden Nachweis, dass es sich auch tatsächlich um die Erben handelt, notwendig. Dieser Nachweis kann beispielsweise ein Erbschein oder eine beglaubigte Kopie des Testaments (siehe Artikel zum Thema Testament verfassen in Österreich samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes sein.

Muss man für die Änderung einen Notar aufsuchen?

Die Änderung im Grundbuch wird in der Grundbuchordnung geregelt. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit sehr umfangreichen Formvorschriften. Mitunter sind auch beglaubigte Urkunden notwendig und dementsprechend ist in den meisten Bundesländern die Zuhilfenahme eines Notars erforderlich.

Anbieter für den Grundbuchauszug über das Internet

  • ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
  • Auszug.at – Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH
  • BREX Business Register ExchangeGmbH
  • EDV-Technik DI Went GmbH
  • HF Data Datenverarbeitungsges.m.b.H.
  • lexunited – online information system GmbH
  • MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
  • ÖGIZIN – GmbH Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat
  • UVST Datendienste GmbH
  • 360kompany GmbH

Quelle: help.gv.at

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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