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Home » Förderungen » Corona Soforthilfe – EPU & KMU Härtefallfonds Österreich – Höhe, Antrag, Anspruch,Auszahlung, Förderung, WKO

Corona Soforthilfe – EPU & KMU Härtefallfonds Österreich – Höhe, Antrag, Anspruch,Auszahlung, Förderung, WKO

von David Reisner
21. März 2020 - aktualisiert am 5. Oktober 2020
in Förderungen
Reading Time: 11Lesevergnügen

Der Härtefall-Fonds der Bundesregierung in Österreich als Unterstützung und Soforthilfe bzw. Sicherheitsnetz für Selbständige, EPU und KMU in Österreich wird bereits seit einigen Tagen hart erwartet. Nun sind die Details dazu bekannt und der Antrag bzw. die Beantragung ist seit Freitag, den 27.03.2020 um 17:00 online möglich.

Wir informieren in diesem Beitrag über den Härtefallfonds Antrag in Österreich, “Für welche Berufe” der Härtefallfonds gilt, Höhe, anspruchsberechtigte Personen und Voraussetzungen, Phasen, Auszahlung und Abwicklung dieser Förderung als Corona Soforthilfe (COVID-19) in Österreich.

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  • UPDATE: Das Härtefallfonds Volumen wurde auf 2 Milliarden Euro erhöht, Kogler (Grüne) hat weiters einen Wegfall der Zugangsbeschränkung durch Obergrenze/Untergrenze sowie Mehrfachversicherung gefordert. Die Untergrenze sowie der Nachteil, keinen Anspruch auf den Härtelfallfonds bei Mehrfachversicherung zu erhalten wurde von mehreren UnternehmerInnen kritisiert.
  • Auch Jungunternehmer – mit SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März – werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen.
  • Aktuelle Obergrenze: (33.812 Euro Nettoeinkommen jährlich). INFO: Für Phase 2 entfällt die Obergrenze laut aktuellen Informationen, die am Dienstag an das Finanzministerium übermittelt wurden.
  • Das Volumen des Härtefall Fonds in Österreich ist aktuell mit 2 Milliarden Euro beschlossen.
  • Das Ziel ist die Unterstützung aller Selbständigen denen der Verlust von Umsätzen aufgrund der Corona-Krise sowie einer folgenden finanziellen Notlage als UnternehmerIn beim Bestreiten von Lebenshaltungskosten bedroht.
  • HÄRTEFALL FONDS ANTRAG: Der Link zur Online-Beantragung ist auf der WKO Antrag-Seite verfügbar.
  • TIPP: Aktuelle Informationen und Details sind auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html online.

Informationsvideo zum Härtefall-Fonds – Wirtschaftskammer (WKO) – Österreich

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Höhe der Förderung – EPU & KMU Härtefall-Fonds in Österreich

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)

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  • Bei einem Nettoeinkommen von mehr als 5.527,92 Euro p.a. und weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):

  • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen.

Wie schnell erhalte ich Geld aus dem Härtefall-Fonds? – Corona Soforthilfe

Es soll sich hierbei tatsächlich um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung im Sinne einer Corona Soforthilfe (COVID-19) handeln. Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll bereits in der kommenden Woche ausbezahlt werden.

In welcher Form wird Geld aus dem Härtefall-Fonds in Österreich ausbezahlt?

Das Geld wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt und muss NICHT zurückbezahlt werden. Damit handelt es sich also um eine tatsächliche Soforthilfe für UnternehmerInnen. Man sollte sich jedoch die Bedingungen und Voraussetzungen und die Förder-Richtlinien genau ansehen.

Ab wann kann der Härtefall Fonds bzw EPU & KMU Soforthilfe Antrag in Österreich gestellt werden?

Der Link zur Online-Beantragung wurde am 27.03.2020 seit  17:00 Uhr auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html veröffentlicht.

In welcher Reihenfolge werden die Anträge bearbeitet? – Die Abarbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge in dem die Anträge eingereicht werden – daher ist es sinnvoll, rechtzeitig alle Unterlagen zu prüfen, sich genau zu Förder-Richtlinien und Details zu informieren (evtl. auch in Rücksprache mit einem Steuerberater), um rasch den Antrag stellen zu können.

Wichtige Themen & Fragen zum EPU & KMU Härtefall-Fonds in Österreich – Corona Soforthilfe

Anspruchberechtigte – Wer kann eine Förderung beantragen?

Wichtig: Es ist NICHT notwendig, eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer vorweisen zu können. Als anspruchsberechtigt für den Härtefall-Fonds bzw. die Corona Soforthilfe in Österreich sind aktuell folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen1.
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Info zur MitarbeiteranzahL: Diese wird in “Jahresarbeitseinheiten” angegeben, hier sind beispielsweise Lehrlinge oder in Ausbildung stehende Personen mit Lehr/Berufsaufsbildungsvertrag ausgenommen. Die Berechnung der Mitarbeiterzahl erfolgt in Form von Vollzeit-Äquivalenten von allen Lohn und Gehaltsempfänger. Bei Fragen kann ihnen hier ihr Steuerberater bzw. Lohnverrechnung und HR weiterhelfen.

Wie sieht der Förderantrag für Non Profit Organisationen sowie land/forstwirtschaftliche Betriebe aus?

  • Hier sind aktuell eigene Förderrichtlinien geplant, welche sich zum aktuellen Zeitpunkt noch in Ausarbeitung durch die Ministerien befinden.

Wann gelte ich als “Neuer Selbständiger” und habe Anspruch auf Soforthilfe bzw. den Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds?

  • Als “neue Selbständige” gelten in Österreich Personen, die Einnahmen aus selbständiger Arbeit erzielen.
  • Eine Grundlage ist hierbei das Bestehen einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sowie das Erreichen von Einnahmen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit ab der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von mindestens 5.527,92 jährlich, welche auch als Voraussetzung für die Pflichtversicherung bei der SVS gilt.

Beispiele: Vortragende, Künstler, Sachverständige, Journalisten, Schrifsteller sowie selbständige Hebammen, (siehe unseren Ratgeber zum Thema Hebamme Ausbildung in Österreich ), Krankenpfleger und weitere Gesundheitsberufe – hier ist eine Wirtschaftskammermitgliedschaft NICHT Voraussetzung.

Weiters gelten erwerbstätigte Kommanditisten und persönlich haftende Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen als “Neue Selbständige”.

Was ist ein freier Dienstnehmer in Österreich?

  • Hier gilt die Pflichtversicherung für Personen, die sich zur Bereitstellung/Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, diese persönlich durchführen, für diese Tätigkeit eine Bezahlung erfolgt sowie keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel vorliegen. Als Beispiel können hier Trainer oder Vortragstätigkeiten genannt werden.
  • Die Voraussetzung für die Antragsstellung auf Geld aus dem Härtefall-Fonds in Östgerreich ist auch hier das Vorliegen einer Pflichtversicherung (ÖGK)
  • Weiters ist hier auch hier für freie Dienstnehmer für einen Antrag das Erreichen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze in Österreich als Voraussetzung für einen Anspruch Voraussetzung.

Auch für GmbH Gesellschafter oder Gesellschafter einer GmbH/EPU ist je nach persönlicher Situation, Pflichtversicherung nach GSVG und Höhe der Einkünfte (Geringfügigkeitsgrenze) ein Anspruch als anspruchsberechtigte Personen möglich. Für Details dazu kontaktieren Sie die WKO, informieren Sie sich auf der WKO Infoseite oder bei ihrem Steuerberater.

Überblick – Welche Voraussetzungen & Anspruchskriterien müssen erfüllt werden?

  • Details zu den genauen rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung durch Corona Soforthilfe in Österreich durch den EPU & KMU Härtefall-Fonds liefert die Förderrichtlinie.
  • Eine wesentliche Basis für die Unterstützung ist der Nachweis, dass es sich bei ihrem Unternehmen bzw. ihrer Tätitgkeit um einen Betrieb handelt, der wirtschaftlich deutlich durch COVID-19 (sowie Maßnahmen) betroffen ist.

Info: Welche Punkte müssen beachtet & für einen Antrag erfüllt werden?

  • Man muss als selbständiger BetreiberIn (rechtmäßig) von einem gewerblichen Unternehmen oder einem freien Beruf gelten
  • Die Unternehmensgründung muss bereits bis zum 31.12.2019 erfolgt sein – Dieser Zeitpunkt gilt entweder für die Gewerbeberechtigungf (Eintragung) oder die Aufnahme der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit
  • Die Betriebsstätte bzw. der Firmen-Standort  (Sitz) muss in Österreich sein
  • Ein tatsächlicher Härtefall für Ihr Unternehmen muss nachgewiesen werden! – Dies kann beispielsweise durch laufende Kosten begründet werden, die nicht mehr gedeckt werden können. Auch ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot ihres Unternehmens (Covid-19/Coronavirus Maßnahmen in Österreich) oder ein konkreter Nachweis von einem Umsatzeinbruch von 50 % im Vergleich zum Vergleichsmonat des Vorjahres gelten als Nachweis von einem Härtefall. Um diese Zahlen besser einschätzen zu können, lassen Sie sich die konkreten Zahlen von ihrem Steuerberater geben!
  • Anspruchsberechtigung  bei Obergrenze: Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr (zum Beispiel 2019) darf das Einkommen bei maximal 80 % der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung liegen. Sollte es noch keinen Einkommenssteuerbescheid geben, kann eine eigene Schätzung der bisherigen Einkünfte durchgeführt werden.Die aktuelle Obergrenze (33.812 Euro Nettoeinkommen jährlich) – es soll hierbei jedoch noch zu Anpassungen kommen.
  • Neben der Obergrenze für den Anspruch auf Corona Soforthilfe durch den Härtefall-Fonds in Österreich gibt es auch eine Untergrenze. Dies bedeutet, das eine Pflichtversicherung in der Krankenversicheurng durch ein Erreichen von Einnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze in Höhe vo9n 5.527,92 € pro Jahr vorliegen muss. Weitere monatliche Einkünfte (beispielsweise aufgrund von Vermietung oder Verpachtung) sind NICHT zulässig, wen man einen Anspruch geltend machen will.
  • Info: Auch eine mehrfache Versicherung in der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung führt dazu, dass kein Geld aus dem Härtefall-Fonds in Anspruch genommen werden kann.
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
  • Wichtig: Für UnternehmerInnen ist es möglich, eine Kombination von Garantien und Corona-Kurzarbeit sowie dem Härtefall-Fonds für EPU & KMU in Anspruch zu nehmen
  • Es ist nicht möglich, die Notfallhilfe für betroffene Branchen (Umfang von 15 MIlliarden) und den Härtefall-Fonds zu kombinieren. Es ist jedoch möglich, eine spätere Anrechnung durchzuführen
  • Das betroffene Unternehmen darf sich nicht in Reorganisierung oder einem Insolvenzverfahren befinden. Weiters sind URG Kritieren (Eigenmittelquote, Schuldentilgungdauer) zu berücksichtigen.

Info: Wer ist von der Förderung ausgenommen?

  • Für alle Personen, die am Zeitpunkt des Antrags eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder der gesetzlichen Pensionsversicherung erhalten ist es NICHT möglich, einen Antrag zu stellen.

Definition: Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit

  • Diese ist ab dem Zeitpunkt gegeben, an dem ein Unternehmen bzw. eine Person (freie Berufe) Dienstleistungen am Markt anbieten.
  • Aus der aktuelle Härtefall-Fonds Förderung in Österreich sind Unternehmen ausgeschlossen, deren Gründung bzw. Aufnahme der unternehmersichen Tätigkeit nach dem 31.12.2019 erfolgt ist.

Mein Unternehmen ist von COVID-19 betroffen – Nachweis von einem Härtefall bei Antrag notwendig?

  • Für einen Härtefall ist es notwendig, wesentlich durch COVID-19 betroffen zu sein.
  • Beispiele: Man kann die laufenden Kosten seines Unternehmens (z.B. Miete, Fixkosten..) nicht decken, ein behördlicher Betretungsverbot wurde ausgesprochen ODER ein Umsatzeinbruch von 50 % gegenüber dem Vorjahr liegt vor.
  • Wichtig: Ein konkreter NACHWEIS bei Antragsstellung wird nicht gefordert. Man muss jedoch mit einer eidesstattlicher Erklärung bestätigen, dass es sich um eine wirtschaftlich relevante Bedrohung handelt. Hierbei kann es bei falschen Angaben zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Weiters erfolgen hier Überprüfungen (stichprobenartig), damit der Härtefall-Fonds auch diejenigen UnternehmerInnen erreicht, die tatsächlich eine Unterstützung benötigen.

Was sind die URG Kriterien?

  • Diese beziehen sich auf die Eigenmittelquote sowie die Schuldentilgungsdauer. Wen eine Verschlechterung der Eigenmittelquote (unter 8 %) sowie eine lange fiktive Schuldentilgungsdauer (läner als 15 Jahre) anzunehmen ist, dann geht man von einer Reorgansiationsbedürftigkeit an. Die Unternehmensform ist hierbei nicht relevant.

Orientierung am letzten verfügbaren Steuerbescheid – Planrechnung 2020 ist höher?

  • Für den Anspruch und die Höhe der Förderung ist der letztverfügbare Steuerbescheid relevant. Mit einem Einkommen unter 6000 € wird hier beispielsweise eine Förderung von 500 Euro in der ersten Auszahlungsphase erfolgen.

Sind weitere Einnahmen zulässig?

Für einen Antrag ist es aktuell NICHT erlaubt, Einnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze von 460, 66 € zu erhalten. Dies sollte man auch in der zweiten Auszahlungsphase berücksichtigen, falls nach der ersten Phase höhere zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen & Förderungen – Was ist erlaubt?

  • Keine weiteren Förderungen (zum Beispiel Barauszahlungen) durch Gebietskörperschaften.
  • Erlaubt ist die Corona-Kurzarbeit als Förderung sowie der Anspruch bzw. die Nutzung von staatlichen Garantien.

Förderung & Unterstützung von verschiedenen Töpfen – Was ist erlaubt?

  • Hierbei muss man die jeweiligen Förder-Richtlinien berücksichtigen.
  • Eine weitere Richtlinie für Förderungswerber ist eine Angabe der bisherigen Finanzhilfen im Rahmen der Unterstützung für die Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 bzw. Coronavirus Maßnahmen in Österreich.

Antrag ohne Steuerbescheid: Wer aufgrund einer erst vor kurzem erfolgten Firmengründung noch kein Jahresenettoeinkommen darstellen kann, erhält innerhalb der ersten Auszahungsphase 500 € aus dem Härtefall-Fonds in Österreich als Soforthilfe bezahlt. Hierbei ist jedoch eine Schätzung auf Jahresbasis Voraussetzung, um eine Überprüfung auf Einkommensobergrenze und Geringfügigkeitsgrenze durchzuführen.

Muss ich mein privates Vermögen aufbrauchen oder Angaben zum Privatvermögen machen?

  • Wen man seine laufenden Kosten noch decken kann, über ausreichend liquide Mittel verfügt oder ein Partner/andere Personen im Haushalt noch über Einkommen verfügen ist es trotzdem möglich, einen Antrag zu stellen, wen die Voraussetzungen wie Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch gegeben sind.
  • Es sind KEINE Angaben zum Privatvermögen in der Antragsstellung zu machen.
  • INFO: Die Covid-19 bzw. Coronavirus Soforthilfe in Österreich (Härtefall Fonds für EPU & KMU) wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Hierbei sollte man jedoch die Voraussetzungen für die Förderung berücksichtigen.

Welche Unterlagen sind für einen Härtefallantrag in Österreich notwendig?

Info: Die Abwicklung der Förderungen wird durch die Wirtschaftskammer in Österreich durchgeführt.

  • Haben Sie ein WKO-Benutzerkonto? Falls ja, geben Sie dieses beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten.
    Sie können aber auch ohne WKO-Benutzerkonto einsteigen! 
  • Ihre persönliche Steuernummer
  • Ihre KUR ODER GLN:
    Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at
    Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
  • Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
  • Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
  • Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
  • In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.

Quelle: WKO

Info: Die verwendeten Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – dies bedeutet beispielsweise bis Ende 2030. Vor allem ein Nachweis der Zahlen, die eine Betroffenheit durch COVID-19 zeigen wie beispielsweise ein Umsatzeinbruch oder laufende Kosten sind wichtig und müssen aufbewahrt werden. Sollte man hier Falschangaben machen ist es auch möglich, dass der Zuschuss rückgefordert werden kann, auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.

Info: Der Härtefallantrag in Österreich für einen Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds für EPU & KMU ist nur online möglich.

 

Quellen & Details:

  • https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
  • https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html – Förderrichtlinien Härtefall Fonds Österreich
  • https://hlk.co.at/a/haertefallfonds-bundesregierung-bietet-kleinen-betrieben-erste-hilfe-massnahme
  • https://www.rollingpin.at/news-events/corona-krise-haertefallfonds-der-wkoe-startet-heute-um-17-uhr
  • https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/wirtschaftstmkhp/5791541/Haertefallfonds_So-ruestet-sich-die-steirische-Wirtschaftskammer
  • https://orf.at/stories/3159474/
  • https://www.vol.at/haertefallfonds-bezieherkreis-wird-laut-kogler-ausgeweitet/6573281
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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  • 2 In welcher Form wird Geld aus dem Härtefall-Fonds in Österreich ausbezahlt?
  • 3 Ab wann kann der Härtefall Fonds bzw EPU & KMU Soforthilfe Antrag in Österreich gestellt werden?
  • 4 Wichtige Themen & Fragen zum EPU & KMU Härtefall-Fonds in Österreich – Corona Soforthilfe
  • 5 Überblick – Welche Voraussetzungen & Anspruchskriterien müssen erfüllt werden?
  • 6 Welche Unterlagen sind für einen Härtefallantrag in Österreich notwendig?

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