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Home » Förderungen » Haude Härtefallfonds Phase 2 Rechner Österreich – COVID 19 – Höhe der Förderung berechnen

Haude Härtefallfonds Phase 2 Rechner Österreich – COVID 19 – Höhe der Förderung berechnen

von David Reisner
5. Mai 2020 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Förderungen
Lesevergnügen 4 mins read

Ratgeber Härtefallfonds in Österreich – jetzt mit Rechner

Die Corona Krise trifft Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich mitunter hart. Zum 30. April 2020 gab es durch das BMF in Österreich neue Regeln zum so genannten Härtefall-Fonds. Dieser soll dafür sorgen, dass Unternehmer die Krise überleben können und in der Lage sind auch danach ihre Geschäfte fortzuführen. Mit der neuen Regelung der Phase 2 zum 30. April 2020 wurden verschiedene Details neu definiert.

Inhalt:

  • 1 Haude Härtefallfonds Rechner COVID-19 2020 für Österreich
  • 2 Wie kann ich meinen Anspruch aus dem Härtefall-Fonds Österreich berechnen?
  • 3 Wie funktioniert der Härtefall-Fonds Rechner für Österreich?

Haude Härtefallfonds Rechner COVID-19 2020 für Österreich

  • So wird der Betrachtungszeitraum auf insgesamt 6 Monate ausgedehnt. Das bedeutet, dass innerhalb der 6 Monate genau 3 Monate lang ein beliebiger Zeitraum für die Beantragung gewählt werden kann.
  • Die Mindestförderhöhe je Monat liegt bei 500 Euro. Dies gilt auch für Unternehmen, die keinen Gewinn erzielen konnten, weil sie zum Beispiel Investitionen getätigt haben oder weil sie Anlaufverluste hatten. Grundsätzlich wird auch der so genannte Corona-Familienhärteausgleich berücksichtigt.
  • Das bedeutet, dass er keinen Grund mehr für einen Ausschluss der Beantragung der Unterstützung darstellt.

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Chance, ihren aktuell eingereichten Antrag noch einmal zurückzuziehen, bzw. dafür zu sorgen, dass ein späterer Zeitpunkt berücksichtigt wird. Dies ist möglich, indem die zuständige Landeskammer kontaktiert wird.

Dabei ist es absolut essentiell, dass die Geschäftsfall-Zahl angegeben wird, die per E-Mail mitgeteilt worden ist. Wer regelmäßig durch das BMF informiert werden möchte, kann sich dazu entscheiden, einen Newsletter beim BMF zu aktivieren. Die Richtlinien der Phase 2 werden womöglich auch in Zukunft noch einmal überarbeitet und erweitert. Der Newsletter kann dabei helfen, frühzeitig über neue Regeln informiert zu werden.

Wie kann ich meinen Anspruch aus dem Härtefall-Fonds Österreich berechnen?

Wer als Unternehmer oder Unternehmerin in Erfahrung bringen möchte, ob er einen Anspruch auf den Härtefall-Fonds Österreich hat, kann dazu einen Online Rechner nutzen. Die Plattform Haude stellt einen solchen Rechner kostenlos zur Verfügung – dieser kann auch direkt hier am Förderportal genutzt werden!

Wie funktioniert der Härtefall-Fonds Rechner für Österreich?

Wer mit dem Rechner seinen persönlichen Anspruch aus dem Fonds berechnen möchte, muss zunächst die Stammdaten einpflegen. Das bedeutet, dass angegeben werden muss, wie man versichert ist (z.B. Gewerbetreibender, freier Dienstnehmer etc.). Darüber hinaus muss angegeben werden, ob man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Selbstständiger Tätigkeit bezieht.

Grundsätzlich ist es auch notwendig, dass angegeben werde muss, wann der Betrieb gegründet wurde, bzw. wann man mit der Selbstständigkeit begonnen hat. Der Rechner fragt ebenfalls ab, ob ein Steuerbescheid aus dem Jahr 2015 oder jünger vorhanden ist und für welches Jahr der letzte Steuerbescheid vorliegt.

  • 1. Erfassung der Stammdaten des Betriebes
  • 2. Erfassung der Daten zur Berechnung der Förderhöhe
  • 3. Berücksichtigung der Voraussetzung
  • 4. Berechnung der Förderhöhe

Die Höhe der Förderung kann anhand verschiedener Betrachtungszeiträume berechnet werden. Diese können in dem Rechner ausgewählt werden. Hierzu ist es auch notwendig, dass Angaben zu den Umsätzen und Erträgen sowie zu den erhaltenen Förderungen in der Phase 1 gemacht werden. Auch so genannte Nebeneinkünfte müssen brutto angegeben werden, wenn man entsprechende Gelder aus dem Härtefall-Fonds erzielen möchte.

Letztendlich sind es vor allem Angaben aus dem letzten Steuerbescheid, die für die Höhe der Fördergelder relevant sind. Das bedeutet, dass laut Steuerbescheid die Einkünfte sowie die Umsätze und Erträge angegeben werden müssen. Darüber hinaus muss auch die Anzahl der Umsatzmonate angegeben werden und ebenso ist es erforderlich, dass der durchschnittliche Steuersatz genannt wird.

Tipp: Einen allgemeinen Überblick zum Thema Corona Härtefallfonds Phase 2 gibt es in unserem Ratgeber.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn ich Geld aus dem Härtefall-Fonds beantragen möchte?

Es ist notwendig, dass man selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens ist, oder einem freien Beruf nachgeht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Beginn der Tätigkeit bis zum 31.12.2019 oder zwischen dem 01.01.2020 und dem 15.03.2020 vorlag.

Grundsätzlich muss das Unternehmen im Unternehmensregister KUR eingetragen sein und eine Global Location Number, kurz GLN besitzen. Auch eine Steuernummer sowie als auch eine Sozialversicherungsnummer müssen in Österreich vorliegen. Wer nicht über eine KUR oder GLN verfügt, muss lediglich die Angaben für Österreich machen.

  • Betrieb muss bereits vor COVID-19 angemeldet gewesen sein und Umsätze erzielt haben
  • Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich müssen vorliegen
  • Umsatz muss um mindestens 50% eingebrochen sein

Als Härtefall kann unter anderem gewertet werden, wenn die laufenden Kosten des Betriebes nicht mehr gedeckt werden können, oder wenn zum Beispiel ein Verbot von Seiten einer Behörde dazu führt, dass man aufgrund der COVID-19 Situation nicht mehr an der Arbeit teilnehmen darf, bzw. zur Arbeit gehen darf. Sollte der Umsatzeinbruch bei mindestens 50% zum vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres liegen, kann man ebenfalls Anspruch auf Gelder aus dem Härtefall-Fonds haben.

Eine aufrechte Anmeldung zu einer Krankenversicherung oder Pensionsversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt vor.

Es gibt keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Versicherung, die z.B. zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen abgeschlossen wurde – unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine berufliche Versicherung handelt. Dies soll sicherstellen, dass keine anderen Leistungen bezogen werden und man auf den Härtefall-Fonds angewiesen ist.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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