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Home » Förderungen » Förderung: Land Steiermark Heizkostenzuschuss 2020/2021 – Höhe, Antrag, Richtlinien

Förderung: Land Steiermark Heizkostenzuschuss 2020/2021 – Höhe, Antrag, Richtlinien

Für geringe Einkommen gibt es einen Zuschuss von 120 € für alle Heizungsarten in Form einer Einmalzahlung.

von David Reisner
30. September 2020 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Förderungen
Lesevergnügen 2 mins read

Als Unterstützungsleistung unter bestimmten Voraussetzungen gibt es in der Steiermark den Heizkostenzuschuss 2020/2021. Die Initiative bzw. der Antrag dafür wurde von der Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus eingebracht. Hierbei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen zu erfüllen. Wir informieren über Höhe, Antrag, Einkommensgrenzen, Anspruch und Abwicklung.

Inhalt:

  • 1 Wann habe ich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss in der Steiermark?
  • 2 Wo kann ich den Antrag stellen?

Wann habe ich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss in der Steiermark?

  • Ein geringes Haushaltseinkommen muss vorliegen – für Ehepaare bzw Haushaltsgemeinschaften beispielsweise maximal 1.929 €
  • Als Berechnungsgrundlage wird das Jahresgehalt herangezogen werden.
  • Info: Die Förderung kann ab 1. Oktober 2020 bis zum 29 . Jänner 2021 beantragt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 120 Euro für alle Heizungsarten in Form einer Einmalzahlung.
  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die zumindest seit dem 1. September 2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf
  • Wohnunterstützung haben.

Höhe der Förderung – Einkommensgrenzen

  • alleinstehende Personen: € 1.286,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.929,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) beziehendem Kind: € 386,-

Wo kann ich den Antrag stellen?

  • Für Anträge auf Heizkostenzuschuss erfolgt die Abwicklung über Gemeindeämter, Stadtämter bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz in Form von ELAK – dem elektronischen Akt.
  • Das Ansuchen kann beispielsweise in Ihrer Wohnsitzgemeinde erfolgen – Die IBAN sollte mitgebracht werden.

Für genauere Details zu Voraussetzungen, anrechenbares Einkommen, Antragstellung & Co gibt es die genaue Richtlinie zum Heizkostenzuschuss an dieser Stelle online vom Land Steiermark nachzulesen.

 

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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