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Home » Förderungen » Die Jungfamilienförderung – Förderungen für Familien in Österreich

Die Jungfamilienförderung – Förderungen für Familien in Österreich

von David Reisner
1. Oktober 2013
in Förderungen
Lesevergnügen 2 Minuten

Durch die Jungfamilienförderung werden ganz allgemein Hausstandsgründungen von Jungfamilien und Gleichgestellten unterstützt. Hierunter fällt der Erwerb von Wohnräumen sowie für die Haushaltsführung notwendige Einrichtungsgegenstände.

Gefördert wird meist in Form von Zinszuschüssen der jeweiligen Bundesländer auf Kredite, die für diese Zwecke aufgenommen werden.
Die Jungfamilienförderung besteht bisher nur in Wien und in Kärnten. Die zwei Bundesländer haben zudem abweichende Bestimmungen bezüglich ihrer Förderungskriterien.

Inhalt:

  • 1 Die Grundkostenförderung in Wien
  • 2 Die Jungfamilienförderung in Kärnten

Die Grundkostenförderung in Wien

Wer wird gefördert?
In Wien werden Jungfamilien gefördert, in denen kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist. Zudem werden auch begünstigte Familien unter den gleichen Kriterien unterstützt. Begünstigte Familien sind Familien, in denen ein Mitglied einen Behinderungsgrad von mehr als 45 % aufweist oder Familien mit mindestens drei Kindern. Wichtig ist außerdem, dass die festgesetzten Einkommenshöchstgrenzen nicht überschritten werden.

Art der Förderung
Durch die Grundkostenförderung wird ein zusätzliches Darlehen zur Finanzierung der Grundkosten-Eigenmittel gewährt, wenn ein Baukostendarlehn in Höhe von 12,5 % der geförderten Gesamtkosten gewährt werden konnte.

Die maximale Förderungshöhe beträgt 110 Euro pro Quadratmeter. Die Rückzahlung beginnt nach 5 Jahren und die Verzinsung des Darlehens beträgt einen Prozent pro Jahr. Was die Laufzeit betrifft, so unterscheidet sich diese je nach Familiengröße und Haushaltseinkommen. Sie beträgt in der Regel zwischen 5 und 20 Jahre.

Die Jungfamilienförderung in Kärnten

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenso fallen unverheiratete Paare oder Alleinerzieher, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind, unter den Begriff der Jungfamilie.

Schwerbehinderte (mind. 80 % Erwerbsminderung), die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind sind Jungfamilien gleichgestellt.

Art der Förderung
Die Jungfamilienförderung soll der Hausstandsgründung dienen. Hierunter fallen der Erwerb der Wohnung sowie der Erwerb des notwendigen Hausrates.
Die Förderungswerber müssen innerhalb eines Jahres nach Hausstandsgründung um die Förderung ansuchen. Außerdem müssen sie österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sein (wie zum Beispiel EU- Bürger).

Die Förderung selbst besteht in einem 5%igen Zinsenzuschuss des Landes Kärnten auf eine Kredithöhe bis 22.500 Euro. Der Kredit muss für nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnungen, Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder eine Wohnung und Einrichtungsgenstände gewährt worden sein.

In den anderen Bundesländern gibt es keine Förderung, die speziell auf Jungfamilien zugeschnitten ist. Es muss also ganz allgemein auf die normale Wohnbauförderung zurückgegriffen werden, die natürlich auch jungen Paaren unter Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen nicht verwehrt bleibt.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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