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Home » Geld » Karenz in Österreich für Selbstständige – Karenzvertretung, Kinderbetreuung, Anspruch, Sozialversicherung, Karenzmodelle

Karenz in Österreich für Selbstständige – Karenzvertretung, Kinderbetreuung, Anspruch, Sozialversicherung, Karenzmodelle

von David Reisner
3. März 2019 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 7 Minuten

Karenz in Österreich für Selbstständige – welche Regelungen gibt es?

Nicht nur angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Chance auf Karenz, sondern auch Selbstständige. Wer selbstständig tätig ist, kann das Kinderbetreuungsgeld oder Karenzgeld in Anspruch nehmen.

Inhalt:

  • 1 Welche Ziele verfolgt die neue Gesetzesänderung (1. März 2017)?
  • 2 Wann besteht Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld in Österreich?
  • 3 Wie funktioniert das pauschale Kinderbetreuungsgeld via Konto?
  • 4 Tipp: Private Vorsorge für Selbständige für die Karenzvertretung nutzen
  • 5 Wie wird der Anspruch für das Kinderbetreuungsgeld festgelegt?
  • 6 Wie hoch darf mein Einkommen sein, um das Kinderbetreuungsgeld zu erhalten?
  • 7 Wie kann ich das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz für das Erwerbseinkommen erhalten?
  • 8 Wie wird die Höhe der Tagesbeträge berechnet?
  • 9 Lohnt sich das Kinderbetreuungsgeld für mich?
  • 10 Kinderbetreuungsgeld – Rückforderung durch die Sozialversicherung /SVA

Zu berücksichtigen ist, dass es zum 1. März 2017 eine gesetzliche Novelle gab. Das bedeutet, dass beim Kinderbetreuungsgeld seit diesem Stichtag einige neue Regeln und Änderungen zu beachten sind.

Welche Ziele verfolgt die neue Gesetzesänderung (1. März 2017)?

Ziel der neuen Gesetzesänderung ist es, dass vor allem Familie und Beruf besser miteinander vereint werden können und ein pauschales Betreuungsgeld für Kinder wahrgenommen werden kann.

Bis zum genannten Stichtag gab es 4 verschiedene Pauschalvarianten für das Kinderbetreuungsgeldkonto, welches mit einem Partnerschaftsbonus wahrgenommen werden konnte. Die Novelle des Gesetzes erlaubt es jetzt, dass nicht mehr die 4 verschiedenen Pauschalvarianten wahrgenommen werden, sondern ein so genanntes Kinderbetreuungsgeld Konto genutzt wird.

Wichtig für UnternehmerInnen: Rechtzeitig die Karenz planen!

Über einen Zeitraum von bis zu 31 Tagen ist es möglich, dass beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld erhalten können. Ebenso ist die Dauer des Anspruchs bei Härtefällen deutlich verlängert worden und zwar von zwei auf insgesamt drei Monate. Die Einkommensgrenze, die bei der Härtefallregelung beachtet wird, wurde im Rahmen der neuen Regelung ebenfalls angehoben. Anzumerken ist, dass das komplette Verfahren zur Beantragung der Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) in Österreich modernisiert worden ist und jetzt sehr viel leichter durchlaufen werden kann.

Tipp: Da besonders viele EPU von Frauen geführt werden ist es hier besonders wichtig sich rechtzeitig zu Karenz Modellen für Selbständige, den genauen Regelungen, der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes in Österreich (ca 30 Euro pro Tag, wen man die SVA Beiträge berücksichtigt) sowie mögliche Versicherungen und Private Vorsorge zu informieren!

Wann besteht Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld in Österreich?

In Österreich besteht generell ein Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld, wenn ein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht und zwar gemäß dem Gesetz zum Ausgleich der Familienlasten. Dieser Anspruch muss nicht nur bestehen, sondern auch wahrgenommen werden, sprich die Gelder müssen wirklich beantragt worden sein. Ebenfalls kann der Anspruch auf das Geld geltend gemacht werden, wenn ein Elternteil mit dem Kinde in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Dies ist dann per se der Fall, wenn das Kind an der gleichen Adresse mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist, wie das beim Elternteil der Fall ist.

Kinder, die bis zum 28. Februar 2017 geboren worden sind haben weiterhin das Alte System des Kinderbetreuungsgeld mit den 4 Pauschalen zu berücksichtigen. Dieses System kann über eine Dauer von 3 Jahren über den Termin der Geburt hinaus wahrgenommen werden. Es kommt somit automatisch zwischen 2017 und 2020 zu einer Überschneidung des alten und des neuen Systems für das Kinderbetreuungsgeld in Österreich.

Wie funktioniert das pauschale Kinderbetreuungsgeld via Konto?

Grundsätzlich beläuft sich die maximale Betreuungszuwendung für das Kind bei einem Anspruch von 365 Tagen im Jahr auf einen maximalen Betrag in Höhe von 33,88 Euro je Tag. Sollte es dazu kommen, dass mehrere Kinder in diesem Zeitraum geboren worden sind oder z.B. Zwillinge geboren wurden, erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für jedes weitere Kind um 50% des Betrages. Das bedeutet, dass man für das zweite Kind den Basisbetrag in Höhe von 33,88 Euro erhält und zusätzlich einen Betrag in Höhe von 16,94 Euro jeden Tag. Die Aufstockung des Kindergeldes gibt es in Österreich nur dann, wenn ein Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld besteht. Es ist möglich, dass das Betreuungsgeld für die Kinder abwechselnd durch beide Elternteile bezogen werden kann. Im Maximum können die Eltern bis zu 456 Tage das Kinderbetreuungsgeld in der Republik Österreich beantragen.

Wichtig: Die entsprechenden Untersuchungen, die in dem Mutter-Kind Pass vorgesehen sind, müssen auf jeden Fall eingehalten werden! Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um eine Summe in Höhe von 1.300 Euro reduziert werden!

Es ist möglich, dass man sich als Elternteil bis zu zwei Mal Abwechseln kann, was den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes angeht. Das bedeutet, dass im Maximum 3 Anteile des Bezuges erzielt werden können. Jeder Elternteil hat einen festen Anteil von 91 Tagen für das Kind zugeschrieben bekommen. Dieser Anteil kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Am Stück müssen mindestens 61 Tage jeweils an Kinderbetreuungsgeld bezogen werden.

Tipp: Private Vorsorge für Selbständige für die Karenzvertretung nutzen

Eine Möglichkeit, die Karenzzeit als UnternehmerIn entsprechend abzusichern ist der Abschluss einer Betriebs-Ausfallversicherung. In dieser kann für einen eintretenden Versicherungsfall eine Betreuung der Kinder für einen bestimmten Zeitraum (Versicherungsleistung) vereinbart werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen vorab zu planen wie man die Zeit der Karenz überbrückt – beispielsweise mit neuen MitarbeiterInnen bzw. einer Karenzvertretung je nach gewähltem Karenzmodell.

Wie wird der Anspruch für das Kinderbetreuungsgeld festgelegt?

Die Dauer, über welche das Kinderbetreuungsgeld gezahlt wird, wird direkt zu Beginn des Antrages verbindlich festgelegt. Das bedeutet, dass alle Tage, die in Anspruch genommen werden entsprechend mit einer Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes, kurz KGB verbunden werden. Sollte es dazu kommen, dass bestimmte Tage nicht in Anspruch genommen werden bedeutet dies automatisch, dass die Tage verfallen. Wenn ein Elternteil sich dazu entscheidet, einen Anspruch geltend zu machen bedeutet dies auch automatisch, dass man an den Tagesbetrag für die Dauer es Anspruchs gebunden ist. Pro Kind kann die Anspruchsdauer, ie erstmalig festgelegt worden ist nur einmal geändert werden und zwar bis zu einem Zeitraum von 91 Tagen vor Ablauf der Anspruchsdauer, die zuerst beantragt worden ist.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um das Kinderbetreuungsgeld zu erhalten?

Das Kinderbetreuungsgeld wird in Österreich nur dann bezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass man zum Beispiel einen Grenzbetrag in Höhe von 16.200 Euro nicht überschreiten darf. Ebenso anzumerken ist, dass der individuelle Grenzbetrag bei maximal 60% des letzten Einkommens liegen darf, bzw. dieser Wert im laufenden Jahr nicht überschritten werden darf.

  • Individueller Grenzbetrag: maximal 60% des letzten Einkommens darf erreicht werden!

Das bedeutet, dass wenn jemand ein jährliches Gehalt in Höhe von 60.000 Euro in Österreich verdient hat, ist damit zu rechnen, dass er maximal ein Gehalt in Höhe von 60.000 * 60% = 36.000 Euro beziehen darf. Wenn dieser Betrag überschritten wird, bedeutet dies automatisch, dass man nicht mehr das Kinderbetreuungsgeld erhalten kann.

Wie kann ich das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz für das Erwerbseinkommen erhalten?

Es gibt die Möglichkeit, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragt wird. Dieses kann ein Ersatz für das Erwerbseinkommen sein. Es ist wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel, dass der Antragteller mindestens 182 Kalendertage vor der Geburt des Kindes einem Beruf nachging, bzw. erwerbstätig gewesen ist.

In Österreich muss es s ich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit sein. Wenn die Eltern der Kinder im Vorfeld arbeitslos gewesen sind, besteht kein Anspruch auf die Zahlungen der Gelder. Sollte es dazu kommen, dass das Gewerbe ruhend gestellt wird, weil ein Kind geboren wird, so sind diese Zeiten ebenfalls anzurechnen.

Während man das Kinderbetreuungsgeld bezieht ist es nicht möglich, dass man andere Einkünfte erzielen kann. Auch Leistungen aus z.B. der Versicherung der Arbeitslosigkeit dürfen nicht bezogen werden. Der maximale Zuverdienst, der parallel zu dem Kinderbetreuungsgeld zulässig ist beläuft sich auf eine Summe in Höhe von maximal 6.800 Euro im Jahr.

Wichtiger Hinweis: Wer das einkommensabhängige Betreuungsgeld berechnen muss zwingend auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die Einkünfte aus Vermietungen nicht berücksichtigen!

Wie wird die Höhe der Tagesbeträge berechnet?

Bei Selbstständigen werden die Beträge, die für die tägliche Betreuung des Kindes gezahlt werden danach berechnet, wie hoch die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gewesen sind. Das bedeutet, dass sobald man das Kinderbetreuungsgeld in Österreich als Selbstständiger beantragen muss, ein entsprechender Einkommensbescheid für das Jahr zuvor angefordert wird.

Für die Berechnung des Tagesbetrages gibt es in Österreich eine einfache Formel. Mit Hilfe dieser Formel kann jeder selbst berechnen, wie hoch der Tagesbetrag ist, den er für die Betreuung des Kindes erhalten kann:

  • (Summe der maßgeblichen Einkünfte * 0,62 + 4.000) geteilt durch 365 = Summe je Tag )

Im Maximum darf der Tagesbetrag auf einen Wert in Höhe von 66 Euro kommen. Das bedeutet automatisch, dass eine Deckelung jeden Monat zu beachten ist. Diese beläuft sich auf 2.000 Euro im Monat.

Lohnt sich das Kinderbetreuungsgeld für mich?

Ob sich das Kinderbetreuungsgeld für einen Selbstständigen lohnt oder nicht, muss jeder für den eigenen Fall berechnen. Oftmals ist dies auch davon abhängig, wie hoch das Gehalt als Selbstständiger ist und wie gut die Auftragslage ist. Wenn man mit dem entsprechenden Kindergeld leben kann und gleichzeitig genügend Zeit für die Betreuung der Kinder hat, ist es durchaus möglich, dass man sich auf das Kinderbetreuungsgeld einlässt.

Wer jedoch als Selbstständiger einen idealen Job hat und hier entsprechend gut verdient, bzw. einen ordentlichen Stundensatz hat, sollte genau überlegen, ob er das Betreuungsgeld beantragt, oder ob er seinem Job in einem geringeren Ausmaß weiterverfolgt. Dies ist jedoch von der individuellen Situation und vor allem aber auch von der Situation innerhalb der eigenen Familie abhängig. Hier kann es gerade in Sachen Betreuung deutliche Unterschiede geben. Das bedeutet, dass Kinder zum Beispiel sehr intensiv durch beide Elternteile betreut werden, oder z.B. auch die Großeltern einen Teil der Betreuung übernehmen können.

Die Informationen zu diesem Ratgeber stammen aus verschiedenen Quellen. Unter anderem wurde auch die im Internet sehr bekannte Quelle https://www.wkoratgeber.at/expert/bilder/kbg_kinderbetreuungsgeld_merkblatt_endversion_2017.pdf verwendet.

Zu beachten ist, dass sich fortlaufend Änderungen im Kinderbetreuungsgeld ergeben können.

Diese Änderungen können Personen mit einer festen Anstellung aber auch selbstständige Personen betreffen. Das bedeutet konkret, dass man genau berücksichtigen muss, wie die aktuelle Gesetzeslage bei der Geburt des Kindes ist. Es gibt keine Garantie darauf, dass die Daten in diesem Ratgeber korrekt sind und z.B. rechtlich eingesetzt werden können.

Kinderbetreuungsgeld – Rückforderung durch die Sozialversicherung /SVA

Beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld muss man bei den verschiedenen Karenz Modellen auf die Zuverdienstgrenzen achten. Wen diese überschritten werden kann es dazu kommen dass eine Rückforderung/Rückzahlung durchgeführt werden muss. Informieren Sie sich daher vorab zu den Details, Höhe und Zuverdienstgrenzen, am besten direkt bei Ihrer Versicherung!

Weitere Ratgeber zum Thema Karenz im Förderportal

  • Mutterschutz in Österreich
  • Karenzmodelle im Überblick
  • Papamonat in Österreich 2019
  • Kindergeld & Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Weitere Tipps & Quellen

  • https://kinderbetreuungsgeld.wkoratgeber.at/ – Ratgeber der WKO zum Thema Kinderbetreuungsgeld
  • https://www.karenz.at/kinderbetreuungsgeld.html – Überblick zum Thema
  • https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Kinderbetreuungsgeld_als_Ersatz_des_Erwerbseinkommens.html
  • https://www.svagw.at/cdscontent/?contentid=10007.771274 – Rückzahlungen beim Kinderbetreuungsgeld vermeiden
  • https://k.at/archiv/weiter-kritik-an-sva-rueckforderung-von-kinderbetreuungsgeld/400422470 – Kritik an Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld durch die SVA
  • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080612.html – Überblick zu den Zuverdienstmöglichkeiten
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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