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Home » Geld » Amtliches Kilometergeld 2021 in Österreich – Höhe & Anspruch – KM berechnen

Amtliches Kilometergeld 2021 in Österreich – Höhe & Anspruch – KM berechnen

von David Reisner
2. November 2014 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 6 mins read

Das Kilometergeld ist für viele Arbeitgeber wichtig, um die Kosten während Dienstreisen zu decken. Anzumerken ist, dass dabei nicht nur die Strecke in Kilometern berücksichtigt werden sollte, sondern auch der Verpflegungsmehraufwand, der auf den Reisen in jedem Fall zu berücksichtigen ist.

Inhalt:

  • 1 Wie hoch ist das Tagesgeld im Inland in Österreich?
  • 2 Welche Tagessätze kann ich für Dienstfahrten in das Ausland in Österreich geltend machen?
  • 3 Muss ich meine Dienstreisen anmelden?
  • 4 Wann kann ich das Kilometergeld beanspruchen?
  • 5 Kann ich Kilometergeld auch als Radfahrer erhalten?
  • 6 Fahrtenbuch – Wie muss die Aufzeichnung erfolgen?
  • 7 Ich werde versetzt – Welche Änderungen ergeben sich fürs Kilometergeld?
  • 8 Wie kann ich das Kilometergeld in Österreich nutzen?
  • 9 Welche zusätzlichen Kosten zum Kilometergeld können abgesetzt werden?

Mit dem kostenlosen Kilometergeld Rechner können Sie KM berechnen und so eine Einschätzung erhalten.

  • Info: Das amtliche Kilometergeld 2021 in Österreich ( bzw. km geld österreich 2021)  liegt bei 0,42 Euro pro Kilometer (für PKW).

Wie hoch ist das Tagesgeld im Inland in Österreich?

Bei Reisen im Inland in Österreich beläuft sich das Tagesgeld auf eine maximale Summe in Höhe von 26,40 Euro. Das bedeutet konkret, dass eine Summe in Höhe von 2,20 Euro je Stunde anzurechnen ist.

Es ist jedoch zu erwähnen, dass der Satz erst ab einer gesamten Abwesenheitsdauer in Höhe von 3 Stunden geltend gemacht werden kann. Ab einer Abwesenheit von insgesamt 11 Stunden ist es möglich, dass schon die volle Pauschale in Hhöe von 26,40 Euro beantragt werden kann

  • Tagessatz in Österreich: 26,40 Euro
  • Kann ab 11 Stunden Abwesenheit geltend gemacht werden
  • Tagesgeld grundsätzlich ab 3 Stunden Abwesenheit möglich
  • 2,20 Euro Tagesgeld je Stunde ab 3 Stunden Abwesenheit möglich

Damit sind die Regeln für den Verpflegungsmehraufwand in Österreich recht klar definiert. Zu erwähnen ist dabei, dass es bei Reisen in das Ausland andere Sätze gibt, die zu berücksichtigen sind.

Welche Tagessätze kann ich für Dienstfahrten in das Ausland in Österreich geltend machen?

Grundsätzlich gibt es eine .pdf Datei, die alle möglichen Reiseländer aufzählt und die entsprechenden Kosten nennt. Diese findet sich hier: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf

Von besonderer Bedeutung dürften hierbei die Tagessätze für eine Dienstreise nach Deutschland sowie nach Ungarn, Slowenien oder aber auch in das benachbarte Italien und die Schweiz darstellen. Gerade Menschen, die aus Österreich kommen und beruflich häufig im Ausland unterwegs sind, durchfahren diese Länder häufig mit dem eigenen PKW, wenn sie keinen Firmenpkw haben.

In der Praxis ist immer darauf zu achten, ob der Verpflegungsmehraufwand durch den Arbeitgeber getragen wird, oder ob er selbst zu bestreiten ist. Wenn letzteres der Fall ist, kann der Mehraufwand ohne Probleme steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt jedoch auch oft die Regelung, dass der Mehraufwand beim Arbeitgeber entsprechend geltend gemacht werden muss.

Muss ich meine Dienstreisen anmelden?

In der Regel ist es erforderlich, dass eine Dienstreise vor allem beim eigenen Arbeitgeber angemeldet werden muss. Dies ist vor allem aus dem Grund der Versicherung notwendig. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer, der seine Dienstreise ordnungsgemäß im System vor Antritt der Reise eingetragen hat, auf dieser auch versichert ist.

Sollte dies nicht der Fall sein und es kommt zum Beispiel zu einem Unfall, kann es dazu kommen, dass der Verunfallte auf Teilkosten sitzen bleibt, bzw. diese nicht durch die Versicherung erstattet werden. Außerdem verstößt der Arbeitnehmer gegen Vorschriften des Arbeitgebers, denn dieser schreibt in vielen Fällen vor, dass Dienstreisen schriftlich angemeldet werden müssen.

Das aktuelle amtliche Kilometergeld für 2018 liegt bei 0,42 € pro Kilometer für PKW, bei 0,24 € für Motorräader und Motorfahrräder, für MitfahrerInnen bei 0,05 € und für das Fahrrad bei 0,38 €. Das amtliche Kilometergeld regelt, wieviel einem an finanzieller Abgeltung für Dienstreisen, die mit einem privaten Fahrzeug durchgeführt werden, zusteht.

Das Kilometergeld für 2016/2017/2018 liegt bei 0,42 Euro pro Kilometer für PKW – Für andere Fahrzeugtypen gibt es entsprechend andere Regelungen.

Der Anspruch auf Kilometergeld ist vielen Verbrauchen nicht bewusst – Daher sollte man sich vorab informieren, wann einem das Anrecht zusteht bzw. man Kilometergeld für sich beanspruchen sollte.

 

Wann kann ich das Kilometergeld beanspruchen?

Durch die Zahlung dieses Geldes werden Kosten abgegolten, die man als Dienstnehmer zu tragen hat, wenn man mit einem privaten Fahrzeug eine Dienstreise antritt.

Wichtig ist es hierbei auch, auf eine korrekte Dokumentation der gefahrenen Kilometer zu achten – Beispielsweise mit dem Einsatz von einem Fahrtenbuch.

  • Im Falle einer Dienstreise
  • bei Nicht-Übertretung des amtlichen Höchst-Satzes (30.000 Kilometer jährlich)
  • wenn der Betrieb des Fahrzeuges selbst bezahlt wird (privates Fahrzeug)
  • bei Dokumentation (Fahrtenbuch, sonstige Unterlagen)

Die Abgeltung durch das Kilometergeld betrifft hierbei sämtliche Versicherungen, Mautgebühren, Finanzierungskosten (zum Beispiel bei einem Leasingauto), Steuern/Gebühren, Zusatzausrüstungen & Autoradio sowie die Wartung und Reparaturen.  Dies bedeutet, durch den Anspruch auf Kilometergeld hat man für diese Leistungen keinen zusätzlichen Anspruch, auch eine eigene Abrechnung der Tankkosten ist nicht möglich.

Kilometergeld: Prüfen Sie ruhig ihre Ansprüche!
Kilometergeld: Prüfen Sie ruhig ihre Ansprüche!

Kann ich Kilometergeld auch als Radfahrer erhalten?

Wer selbst den Weg zur Arbeit bzw. seine dienstlichen Einsätze nicht als Autofahrer zurücklegt, hat trotzdem die Option, Kilometergeld zu erhalten.

Dies ist beispielsweise auch für Fußgänger und Fahrradfahrer möglich – Ab einer Distanz von mehr als 2 Kilometern.

Hierbei sollten Sie selbst entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt bzw. sich im Falle eines Falles auch beim  Betriebsrat erkundigen.

  • Wenn Sie sportlich mit dem Fahrrad unterwegs sind, liegt das amtliche Kilometergeld im Jahr 2016/2017/2018/2019/2020/2021 bei 38 Cent pro Kilometer. Für Mitfahrer gilt ein Kilometergeld von 5 Cent pro Kilometer.

Werbungskosten: Wenn die Ausgaben für Ihr Fahrzeug nachweislich (Fahrtenbuch, Rechnungen) höher sind als das Kilometergeld, ist es möglich, die Differenz beim jährlichen Lohnsteuerausgleich/Arbeitnehmerveranlagung im Bereich Werbungskosten geltend zu machen. Bei Fragen hierzu kann ihnen ihr Steuerberater weiterhelfen.

Spar-Tipp: Eine Alternative zu einer Finanzierung oder einem Neuwagen Kauf kann auch eine Leasingübernahme sein, bei dem ein bestehender Leasingvertrag für ein Auto oder ein Fahrzeug übernommen wird.

Fahrtenbuch – Wie muss die Aufzeichnung erfolgen?

  1. Datum, der Zielort, Uhrzeit und Kilometerstände (Anfang/Ende der Fahrt) müssen notiert werden
  2. Zweck (am besten Kunde, Ort) notieren
  3. uch private Fahrten müssen dokumentiert werden.

Tipp: Auch Rechnungen/Tankrechnungen können zur persönlichen Orientierung der Kosten im Fahrtenbuch notiert/abgelegt werden.

Elektronisches Fahrtenbuch: Hierbei gibt es eigene Software-Angebote, um Manipulation zu vermeiden und die Vollständigkeit/Richtigkeit der Dokumentation garantieren zu können.

Ich werde versetzt – Welche Änderungen ergeben sich fürs Kilometergeld?

Bei einer dauerhaften Versetzung ist der neue Weg zur Arbeitsstätte ab dem neuen Arbeitsvertrag gültig – Hierbei fällt keine Dienstreise an, der Anspruch auf Kilometergeld ist in diesem Spezialfall nicht gegeben.

Vorübergehende Versetzung: Hierbei ist es möglich, Kilometergeld zu erhalten.

Fragen zum Kilometergeld: Hierbei können Autofahrerclubs, des Bundesministerium für Finanzen und die Wirtschaftskammer helfen. Je nach Unternehmen kann man sich auch direkt beim Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat wertvolle Informationen einholen. Tipp: Achten Sie in jedem Fall auf eine ordentliche Dokumentation!

Mit dem kostenlosen Kilometergeld Rechner können Sie das aktuell geltende Kilometergeld berechnen. Dieses liegt bei 0,42 € pro Kilometer für PKW, bei 0,24 € für Motorräader und Motorfahrräder, für MitfahrerInnen bei 0,05 € und für das Fahrrad bei 0,38 €.

Wer sich 2018 in Österreich als Pendler für das Kilometergeld, kurz KM-Geld, interessiert wird wahrscheinlich wissen, dass es problemlos über das Internet berechnet werden kann. Es ist möglich, dass je Kilometer 0,42 Euro veranschlagt werden können.

Wer genau wissen möchte, wie viel Euro er veranschlagen kann, muss dazu unseren Kilometergeld Rechner benutzen. Dieser kann binnen weniger Sekunden berechnen, wie viel Kilometergeld angegeben werden kann.

Wie kann ich das Kilometergeld in Österreich nutzen?

Wer  in Österreich das Kilometergeld nutzen möchte, muss dazu z.B. mit dem privaten Fahrzeug berufliche Kilometer fahren und darf diese nicht durch den Arbeitgeber erstattet bekommen. Es ist wichtig, dass die Fahrten dienstlich erfolgen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden.

Fakt ist, dass viele Menschen in Österreich sogar ein eigenes Fahrtenbuch führen, in welches sie die dienstlich gefahrenen Kilometer eintragen, so dass sie am Ende des Jahres exakt wissen, welche Anzahl an Kilometern von der Steuer abgesetzt werden können. Auch was den Betrag in Euro angeht, kann dieser mit Hilfe der Kilometerangabe ohne Probleme über unseren Rechner ermittelt werden.

Welche zusätzlichen Kosten zum Kilometergeld können abgesetzt werden?

Nicht nur das Kilometergeld, sondern auch die Diäten und Reisekosten, bzw. die Tagesverpflegungspauschale kann abgesetzt werden. Wer beruflich bedingt über einen Zeitraum von 8 Stunden oder sogar deutlich länger von zu Hause abwesend ist, kann ohne Probleme mit dem Kilometergeld rechnen und zusätzlich noch eine Pauschale für die Verpflegung anführen.

Diese Werte können ohne Probleme anhand der festgelegten Pauschalen und Regelungen ermittelt und angesetzt werden.

Das Kilometergeld, bzw. die so genannte Pendlerpauschale liegt aktuell in Österreich bei 0,42 Euro je Kilometer. Damit ist sie deutlich höher, als es z.B. in Deutschland der Fall ist, wo die Pauschale bei einem Wert in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer gilt. Angegeben werden müssen z.B. die Entfernung zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte, wenn diese mit aufgeführt werden sollen.

Versicherungen & Steuern – Weitere Kosten beachten

Tipp: In unserem Ratgeber zum Thema KFZ Steuer in Österreich gibt es eine aktuelle Übersicht.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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