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Home » Förderungen » Kinderbetreuungsbeihilfe durch das AMS in Österreich

Kinderbetreuungsbeihilfe durch das AMS in Österreich

von David Reisner
5. April 2018
in Förderungen
Lesevergnügen 3 Minuten

Die Kinderbetreuungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung des AMS, Arbeitsmarktservice Österreich.

Das AMS ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit der vergleichbaren Funktion eines Arbeitsamtes. Zu den vielfältigen Aufgaben gehört unter anderem die Kinderbetreuungshilfe in Form einer Geldzahlung.

Wichtig: Beihilfe für die Kinderbetreuung rechtzeitig beantragen

Eine Bewilligung von AMS-Kinderbetreuungshilfe ist vorgesehen für Mütter und Väter, also Frauen und Männer, die aus persönlich-beruflichen Gründen einen Betreuungsplatz für ihr Kind beziehungsweise Kleinkind brauchen.

Zu den Anlässen, die gleichzeitig als Anspruchsvoraussetzung gelten, gehören

  • die neue Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • die Teilnahme an einer „arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme“ wie Kursus, Aus-, Fort- oder Weiterbildung
  • die grundlegende Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation trotz bestehender Berufstätigkeit
  • die Notwendigkeit einer neuen Form oder Einrichtung zur Kinderbetreuung wegen gravierender Arbeitszeitänderung
  • der ersatzlose Wegfall einer bisherigen Betreuungsperson
  • Das zu betreuende Kind muss in der Haushaltsgemeinschaft mit dem Erzieher wohnen. Das Höchstalter beträgt 15 Jahre, und für ein Kind mit körperlichem oder geistigem Handicap 18 Jahre
  • Die Höchstgrenze für das monatliche Bruttoeinkommen des Anspruchsinhabers auf die Förderung darf den Betrag von 2.300 Euro nicht übersteigen.

Abgesehen vom Arbeitseinkommen gelten die folgenden Einnahmen als anrechenbares Einkommen

  • Alimentation
  • Arbeitslosenversicherungsleistung
  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
  • Gründungsbeihilfe
  • Kombilohnbeihilfe
  • Pension
  • Pflegeelternzahlung für die Kindesbetreuung
  • Pflegekarrenzgeld
  • Rente
  • Unterhaltsleistung
  • Übergangsgeld

Die Kinderbetreuungshilfe als eine Beihilfe zu den Kosten der Unterbringung ist auf monatlich 300 Euro begrenzt. Die tatsächliche Höhe orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten des einzelnen Antragstellers.

Zu den Entscheidungsgrundlagen gehören das monatlich anrechenbare Bruttoeinkommen sowie die tatsächlich entstehenden Betreuungskosten. Der Bewilligungszeitraum beträgt 26 Wochen, also ein halbes Jahr.

Sofern die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen, kann die Förderungsdauer für jedes einzelne Kind auf bis zu 156 Wochen, sprich auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Entscheidend ist die im Bescheid festgelegte Bewilligungsdauer. Sie muss vom Zahlungsempfänger berücksichtigt werden im Hinblick darauf, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen.

Zum Spektrum der Betreuungsmöglichkeiten gehören

  • Au-Pair-Kraft weiblich und männlich
  • Kindergarten
  • Kindergruppe
  • Kinderhort
  • Kinderkrippe
  • Privatperson außer Familienangehörigen
  • Tagesmutter & Tagesvater im Anstellungsverhältnis

Jede Kinderbetreuungshilfe beginnt mit einem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch zwischen dem Berater bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle und dem Erzieher.

Dieses erstmalige Beratungs- und Informationsgespräch muss frühzeitig stattfinden, und zwar vor Beginn sowohl der Berufstätigkeit mit Aufnahme der Arbeit als auch der Unterbringung des Kindes. Da ein solcher Beratungstermin nicht von einer auf die andere Minute vergeben wird, empfiehlt es sich, die AMS-Beratungsstelle zu kontaktieren, sobald die Notwendigkeit dazu erkannt wird.

Erste Basisinformationen sind beim örtlichen Gemeindeamt oder beim Magistrat des Wohnbezirks erhältlich; darüber hinaus beim Amt für Jugend und Familie des betreffenden Bundeslandes sowie auch beim Bundesverband österreichischer elternverwalteter Kindergruppen mit Sitz in Wien

Die Kinderbetreuungshilfe gilt in der Gesetzessprache als eine „Kannleistung“, nicht als eine „Mussleistung“. Die regionalen AMS-Geschäftsstellen sind über das gesamte Bundesland hinweg verteilt.

Spätestens im Nachbarort des eigenen Wohnsitzes findet der Antragsteller eine Außen- oder Geschäftsstelle des AMS. Ein Anruf dort genügt, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder an die nächstgelegene, dafür vorgesehene Geschäftsstelle weitergeleitet zu werden.

Das persönliche Beratungsgespräch sollte anlässlich der telefonischen Terminvereinbarung dahingehend vorbereitet werden, dass alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu diesem Erstgespräch präsent sind. Das erleichtert die Entscheidungsfindung sowie den Antragsablauf insgesamt.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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