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Home » Geld » Kinderfreibeträge in Österreich – Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag rechnen, Antrag, Kinderfreibetrag 2021

Kinderfreibeträge in Österreich – Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag rechnen, Antrag, Kinderfreibetrag 2021

von David Reisner
9. Juni 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 5 Minuten

Bei einem Kindergeld oder Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Das gilt aber nur für Sachen, welche die Kinder betreffen. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht automatisch während der Geburt des Kindes.

Inhalt:

  • 1 Kinderfreibeträge in Österreich
  • 2 Bei welchem Elternteil lohnt sich der Antrag?
  • 3 Voraussetzungen in der Zusammenfassung
  • 4 Wie wird der Kinderfreibetrag aufgeteilt?
  • 5 Kinderfreibeträge für Alleinerziehende
  • 6 Was genau können Eltern von der Steuer absetzen?
  • 7 Kinderabsetzbeträge

Nichtsdestotrotz müssen Eltern es schriftlich beantragen. Zudem haben nicht die Kinder direkt darauf Anspruch, sondern die Erziehungsberechtigten bzw. die Eltern. Das Geld wird einmal monatlich ausgezahlt und wird von der Familienkasse überwiesen.

Die exakte Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. In Österreich gab es für das Jahr 2019 ein paar Änderungen. Welche das sind und was es noch zu den Kinderfreibeträgen zu wissen gibt, wird im folgenden Artikel erklärt.

Kinderfreibeträge in Österreich

Jeder Elternteil weiß mit Sicherheit, dass der Unterhalt eines Kindes mit vielen Kosten verbunden ist. Hierbei sollte auch erwähnt werden, dass der Freibetrag für die Kinder nicht direkt auf das Konto überwiesen wird, sondern mehr die Steuerlast vermindert.

Bis zum Januar im Jahr 2009 wurden die Eltern und Familien bereits entlastet. Ein paar Jahre später im Jahr 2015 waren es schon 220 €. Ein Jahr später wurde der Beitrag sogar verdoppelt. 2019 erhalten die Eltern je Kind maximal 1.500 €. Der genaue Betrag hängt von der jeweiligen Situation ab.

Der jährliche Beitrag von 440 € pro Kind bezieht sich auf beide Elternteile. Alle Zahlen gelten pro Kind. In Österreich gehört der Freibetrag zum Familienpaket. Außerdem versuch der Staat bei der Berücksichtigung beider Elternteile die Mutter später wieder ins Berufsleben einzuspannen.

Stockfoto-ID: 230974705 Copyright: Steidi/Bigstockphoto.com
Wichtig: Informieren zum Thema Kinder und Beihilfen/Freibeträge
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Bei welchem Elternteil lohnt sich der Antrag?

Wie oben bereits erwähnt versucht die Regierung beide Elternteile einzuspannen. Demzufolge lohnt es sich sowohl für Vater als auch Mutter. Allerdings nur, wenn das Einkommen fast gleich ist. Denn nur dann werden beide Elternteile auf die Beantragung der Kinderbetreuungskosten hingewiesen.

Generell wird die Beaufsichtigung zu einem immer größer werdenden Problem. Das liegt meist daran, dass beide Elternteile für den Unterhalt arbeiten müssen. Denn nicht jeder hat eine Oma oder einen Opa, die kurz- oder langfristig einspringen können.

In Österreich kann speziell für diesen Zweck bis maximal 2.300 € die Steuer abgesetzt werden. Zudem gibt es eine Begrenzung in Sachen Alter. Bis zum 10-jährigen Geburtstag der Kleinen kann es beantragt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass einer der beiden Elternteile der Bezieher von Familienbeihilfe (siehe unseren Artikel zum Thema Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe in Österreich ) ist.

Des Weiteren muss die Kinderbetreuung nachweisbar sein in Form von Rechnungen. Diese bekommt man beispielsweise vom Kindergarten. Die Familienbeihilfe an sich erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Die Summe beginnt übrigens mit 105 € und wird immer größer abhängig vom Alter des Kindes. Die Auszahlung erfolgt dabei alle 2 Monate. Außerdem gibt es für ein behindertes Kind mehr Beihilfe für die Familie.

Voraussetzungen in der Zusammenfassung

  • Grenze bis zum Alter von 10 Jahren
  • Kinderbetreuung muss nachgewiesen werden
  • Summen staffeln sich je nach Alter
  • Kinder mit Behinderung bekommen mehr Hilfe

Wie wird der Kinderfreibetrag aufgeteilt?

Wenn eines der Elternteile möglicherweise Unterhalt zahlt, dann kommen nochmal 300 € als Grundlage zur Unterhaltszahlungsminderung in Betracht. Sofern aber kein Unterhalt gezahlt wird, bekommt der Haushalt das Geld in dem auch das Kind wohnt. Der Betrag bewegt sich bei ungefähr 440 €.

Dem Antragssteller muss mindestens 6 Monate im Kalenderjahr der Betrag zustehen.

Die Grundlagen wurden sowohl für Mütter als auch Alleinerziehende angepasst. Vor allem den Müttern wird dadurch ein spezieller Reiz gegeben, danach wieder beruflich aktiv zu werden. Deswegen gibt es einkommensabhängige Kinderbetreuungsgelder. Der Unterhaltsabsetzbetrag lässt sich vom unterhaltspflichtigen Elternteil beantragt werden.

Kinderfreibeträge für Alleinerziehende

Jedoch muss erwähnt werden, dass für Alleinerziehende etwas andere Regeln gelten. Wenn für die Kinder die Familienbeihilfe zur Unterstützung gezahlt wird, lassen sich folgende Beiträge von der Lohnsteuer absetzen:

  • -> 1 Kind = 494 €
  • -> 2 Kinder = 669 €
  • -> 3 Kinder = 889 €
  • -> weitere Kinder je 220 €

In Österreich wird außerdem das herkömmliche Kindergeld als Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld bezeichnet. Sollte aber eine Person keine Einkünfte aus Arbeit oder Selbstständigkeit nachweisen können, dann ist man berechtigt einen Alleinerziehungsabsetzbetrag zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Beantragung 6 Monate im Voraus.

Was genau können Eltern von der Steuer absetzen?

Der Alleinverdienerabsetzbetrag kommt dann zum Einsatz, wenn die Ehe oder Lebensgemeinschaft länger als 6 Monate anhielt. Dadurch wurde Familienbeihilfe für 6 Monate gezahlt. Außerdem darf der Partner in diesem Kalenderjahr nicht über 6.000 € verdient haben.

Bei Alleinerziehenden kommt er zum Einsatz, wenn die Familienbeihilfe für 6 Monate bezogen wurde. Der Antragssteller oder die Antragstellerin muss zudem mindesten die Hälfte des Kalenderjahres nicht in einer Beziehung gelebt haben.

Bei beiden genannten Absetzbeträgen kommen pro Kind 494 € zustande. Bei jedem weiteren Kind erhöhen sich die Beiträge. Der große Vorteil: Sie lassen sich von der Steuer absetzen. Unter anderem können von folgenden Steuerersparnissen profitiert werden:

  • Familien mit mehreren Kindern
  • Familien mit erwachsenen Kindern
  • bei Patchworkfamilien
  • bei Alleinverdienern oder Alleinerziehern
  • Familien mit Kindern, die an einer Behinderung leiden

Zusätzlich sollte erwähnt werden, dass Kinderbetreuungsgelder und Familienbeihilfe in Österreich komplett steuerfrei sind. Bei der Familienbeihilfe wird noch zusätzlich im Monat ein Kinderabsetzbetrag von 58,50 € gezahlt. Bei jedem dritten Kind gibt es einen sogenannten Mehrkinderzuschlag in Höhe von 20 € je Monat. Dabei darf das Nettoeinkommen die Grenze von 55.000 € nicht überschreiten.

Von einer Behinderung wird ab einem Grad von 25 % gesprochen. Dabei werden nochmal 75 € gewährt. Hier kann es jedoch nach Grad der Behinderung zu Unterschieden kommen. Die Höchstgrenze beträgt dabei 243 €. Ab einer Behinderung von 50 % erhalten die Eltern nochmal zusätzlich eine erhöhte Familienbeihilfe.

Anstatt des Jahresbetrags wird monatlich 262 € pauschal kalkuliert. Sämtliche Ausgaben wie für eine spezielle Brille und ähnliches würden komplett von der Steuer absetzbar sein. Die Pflegekosten übernimmt ebenfalls der Staat

Kinderabsetzbeträge

Der letzte Punkt beschäftigt sich mit den Kinderabsetzbeträgen. Wenn in manchen Fällen die Betreuungskostenpauschalen, Kinderabsetzungsbeträge und Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, dann kann eine Entlastung von bis zu 300 € realisiert werden.

Zudem gebührt der Betrag jedem Steuerzahler, der gleichzeitig eine Familienbeihilfe bezieht. Wie oben bereits ausführlicher erklärt benötigt es keine Antragsstellung. Die Bearbeitung erfolgt dabei vollkommen automatisch.

Außergewöhnliche Belastungen gibt es bei Kindern mit einer Behinderung. Dazu zählen Behindertenhilfsmittel wie:

  • Schulgeld
  • Heilbehandlungen
  • Behindertenschule

Dazu zählen aber auch spezielle Brillen, die bei angeborenen Augenleiden anfallen würden. Nicht vergessen werden dürfen die Transportkosten des Kindes von einer Sonder- oder Pflegeschule. Denn nicht jedes behinderte Kind kann mit dem öffentlichen Verkehr mitfahren.

Generell versucht der Staat in Österreich den Müttern den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Die Kosten lassen sich bis zum 10. Lebensjahr des Kindes beantragen. Für viele der Familien handelt es sich dabei um einen Rettungsanker.

Denn gerade Alleinerziehende haben oft Probleme damit ihre Familie zu ernähren. Oft handelt es sich um junge Mütter. Genau dann ist die Mithilfe der Ehefrau von hoher Bedeutung.

Deswegen handelt es sich bei den Kinderbetreuungskosten um eine echte Erleichterung für alle beteiligten Personen. Eine 100%ige Erhöhung macht viel aus. Auf jeden Fall sollten sich die Eltern bei den Behörden genau erkunden was einem zusteht und was nicht. Speziell die steuerlichen Vorteile sind nicht immer leicht zu verstehen.

Eltern zu sein erfordert nicht nur viel Verantwortung, sondern auch Geld. Denn ein Kind oder mehrere Kinder aufzuziehen kann sehr teuer werden. Deswegen gibt es in Österreich den sogenannten Kinderfreibetrag. Diesen bekommt man nicht überwiesen, sondern als Nachlass bei der Steuer.

Je nach Situation können sich andere Beträge entwickeln. Österreich will dadurch den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.

Außerdem gibt es Unterschiede zwischen alleinerziehend und nicht alleinerziehend. Des Weiteren können Elternteile manche Konstellationen von der Steuer absetzen. Zum Beispiel bei mehreren Kindern oder in Patchworkfamilien. Der große Vorteil, es muss kein Antrag gestellt werden.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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