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Home » Geld » Kirchenaustritt in Österreich

Kirchenaustritt in Österreich

von David Reisner
8. November 2016 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 3 mins read

Die Gründe für einen Kirchenaustritt sind vielfältig. Die häufigsten Gründe für die Entscheidung aus der Kirche auszutreten, sind fehlender Glaube oder finanzieller Natur. Unabhängig vom Grund der Entscheidung aus der Kirche auszutreten, müssen einige Dinge beachtet werden damit der Kirchenaustritt reibungslos und zügig vollzogen werden kann.

Inhalt:

  • 1 Die benötigten Unterlagen
  • 2 Wohin mit den Dokumenten?
  • 3 Zuständige Behörden
  • 4 Die Kosten eines Kirchenaustritts
  • 5 Mindestalter
  • 6 Kirchenbeitrag
  • 7 Kirchenaustritt im Ausland

Die benötigten Unterlagen

Um aus der Kirche austreten zu können, werden einige Unterlagen benörigt, die dem Amt vorgelegt werden müssen.

Um aus der Kirche auszutreten werden folgende Dokumente in jedem Falle benötigt:

  • Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Taufschein

kirchen-austritt

Unter Umständen benötigen sie zusätzlich eine Heiratsurkunde, sofern sich ihr Nachname durch die Hochzeit geändert hat.

Wenn Sie den Kirchenaustritt schriftlich und nicht persönlich beantragen wollen, ist weiterhin ein persönliches Anschreiben notwendig, indem Sie erklären, dass Sie mit sofortiger Wirkung aus der Kirche austreten wollen.

Im Laufe der Jahre kann der Taufschein verloren gehen – das ist allerdings nicht weiter schlimm, da die Ämter auch andere Formen des Kirchenzugehörigkeitsnachweises abkzeptieren. Möglich sind zum Beispiel:

  • Taufregisteraufzug
  • Bestätigung der Kirchenbeitragsstelle oder Vorschreibung für den Kirchenbeitrag
  • staatliche Urkunden (z.B. Hochzeitsurkunde)
  • staatliche Urkunden

Im Zweifelsfall lohnt es sich, eine kurze Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.

Wohin mit den Dokumenten?

Die genannten Unterlagen können per Post zur zuständigen Behörde geschickt werden (hierbei das Anschreiben nicht vergessen). Vorher sollte man sich erkundigen ob die Unterlagen im Original eingereicht werden müssen oder ob eine Kopie ausreichend ist. Es ist aber auch möglich das Amt persönlich aufzusuchen und vorzusprechen. Auch hier werden Lichtbildausweis, Meldezettel und Taufschein unbedingt benötigt.

Zuständige Behörden

Je nach Bundesland sind entweder die Bundeshauptmannschaft oder der Magistrat des Hauptwohnsitzes notwendig. Die Anschrift der zuständigen Behörde lässt sich leicht im Internet ermitteln. Zu beachten ist, dass der Austritt ausschließlich bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes möglich ist – die Ämter anderer Städte können den Antrag nicht bearbeiten.

Die Kosten eines Kirchenaustritts

Der Austritt aus der Kirche ist an und für sich für alle Personenkreise kostenlos. Lediglich wer eine Bestätigung über den Kirchenaustritt benötigt, muss für diese Bestätigung eine Gebühr beim zuständigen Amt bezahlen. Diese kann von Amt zu Amt variieren, liegt jedoch in der Regel bei um die 15 €uro.

Mindestalter

Entgegen der landläufigen Meinung kann man nicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit aus der Kirhe austreten sondern schon ab einem Alter von 14 Jahren.

Kirchenbeitrag

Die Kirchensteuerpflicht endet nicht sofort mit dem Ersuchen des Austritts sondern sie erlischt erst zum Ende des Monats, in dem der Austritt bei der Behörde beantragt wurde. Wichtig: offene Forderungen der Kirche, die finanzieller Natur sind (zum Beispiel die Kirchensteuer), verfallen nicht durch einen Austritt aus der Kirche.

Die offenen Steurbeiträge verjähren allenfalls nach drei Jahren. Sollten offene Zahlungen also der Grund für den gewünschten Austritt sein, ist es ratsam nach einem anderen Weg zu suchen. Das offene und persönliche Gespräch mit einem Kirchenvertreter ist hier sicherlich das bessere Mittel der Wahl.

Sollten Gebühren schon im Voraus gezahlt worden sein, erhalten Sie diese nach einem Austritt von der Kirche zurück.

Kirchenaustritt im Ausland

Österreichische Bürger, die keinen Wohnsitz in Österreich besitzen, können nicht in Österreich aus der Kirche austreten da in Österreich der Wohnsitz entscheidend für die zuständige Behörde ist. In diesem Fall muss der Kirchenaustritt in dem Land beantragt werden, in dem man sich aufhält. Hierbei können die Regelungen sehr unterschiedlich sein und müssen individuell ermittelt werden. Sollte eines Tages eine Rückkehr nach Öszterreich stattfinden (d.h. ein neuer Wohnsitz in Österreich beantragt werden), müssen die österreichischen Behörden über den im Ausland vollzogenen Austritt informiert werden.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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