• Home
Freitag, Februar 26, 2021
kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at

Home » Geld » Körperschaftssteuer (KöSt) in Österreich 2021 – Fragen & Antworten

Körperschaftssteuer (KöSt) in Österreich 2021 – Fragen & Antworten

von David Reisner
17. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 6 Minuten

Der Steuerpflichtige unterliegt der Körperschaftsteuer. Es gibt keine anderen Steuern auf das Einkommen von Unternehmen.

Eine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Gesamtbezüge der Arbeitnehmer erhoben. Das AVAT-System gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Jetzt zur KöSt 2021 in Österreich informieren.

Im Allgemeinen gilt die nachstehende Beschreibung für alle Bereiche von Österreich. Aus Mehrwertsteuergründen sind die kleinen Dörfer Jungholz und Mittelberg in der Nähe der deutschen Grenze jedoch ausgeschlossen. Die Währung ist der Euro (EUR).

Art des Steuersystems – Wie funktioniert die KöSt?

Inhalt:

  • 1 Art des Steuersystems – Wie funktioniert die KöSt?
  • 2 Steuerpflichtige Personen
  • 3 Residenz – Sitz der Geschäftsführung in Österreich
  • 4 Besteuerbares Einkommen
  • 5 Allgemeines
  • 6 Steuerbefreiung
  • 7 Abzugsfähige Kosten
  • 8 Was ist eine versteckte Gewinnausschüttung?
  • 9 Nicht abzugsfähige Aufwendungen
  • 10 Bewertung des Inventars
  • 11 Reserven und Rückstellungen
  • 12 Kapitalgewinne

Die österreichische Körperschaftsteuer basiert auf dem klassischen System. Unternehmensgewinne unterliegen der Körperschaftsteuer. Dividenden, die an einzelne Aktionäre und an Portfoliounternehmen von Unternehmen gezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer.

Für einen einzelnen Aktionär ist die einbehaltene Steuer endgültig. Für einen Anteilseigner eines Portfolio-Unternehmens wird er auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet oder auf Antrag erstattet.

Auf Dividenden, die an bedeutende Aktionäre der Gesellschaft gezahlt werden, gibt es keinen Steuerabzug. Dividenden sind von einem Körperschaftsaktionär unabhängig von der Größe der Beteiligung von der Körperschaftsteuer befreit.

Quelle: https://www.insolution.at/steuersystem-oesterreich.html

Steuerpflichtige Personen

Zu den körperschaftsteuerpflichtigen juristischen Personen zählen: Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), private Stiftungen, gewerbliche Unternehmen, die von öffentlichen Körperschaften betrieben werden, Eigentumsrechte für einen bestimmten Zweck.

Wichtig: Lassen Sie sich umfangreich beraten!

Sowohl Kommanditgesellschaften als auch Personengesellschaften werden für steuerliche Zwecke wie trans-Mutterunternehmen behandelt. Diese Erhebung ist auf gebietsansässige Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie auf Unternehmen mit Sitz im Ausland beschränkt, ob gebietsansässig oder nicht ansässig. Diese Unternehmen werden als Unternehmen bezeichnet.

Die Privatstiftung darf keine gewerblichen Tätigkeiten als Haupttätigkeit ausüben, sie kann jedoch als Holdinggesellschaft tätig sein.

Grundsätzlich unterliegt die Privatstiftung der weltweiten Einkommenssteuer der Körperschaftssteuer. Es gibt jedoch eine Sonderbehandlung für bestimmte Passiveinkommen und Kapitalgewinne der Stiftung.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/koerperschaftsteuer/koerperschaftsteuer.html

Residenz – Sitz der Geschäftsführung in Österreich

Eine Gesellschaft ist ansässig, wenn sie ihren Sitz oder den Ort der effektiven Geschäftsführung in Österreich hat. Gesellschaften, die im österreichischen Wirtschaftsrecht eingetragen sind, müssen ihren gesetzlichen Sitz in Österreich haben.

Für den Ort des effektiven Managementtests ist der Ort des strategischen Managements (d. H. wo die Führungsentscheidungen getroffen werden) und nicht der des täglichen Managements entscheidend.

Besteuerbares Einkommen

Allgemeines

Ansässige Unternehmen sind auf ihr Einkommen weltweit steuerpflichtig. Die Bestimmung, die zu versteuernde Beträge aufführt, ist weit gefasst und umfasst praktisch alle Einkünfte, ob sie nun Kapital oder Nebenleistungen sind, und ob sie in Geld oder in Geldwerten erzielt werden.

Das zu versteuernde Einkommen ist das Gesamteinkommen aus einer oder mehreren im Einkommensteuergesetz aufgeführten Quellen, das um einige Sonderausgaben und die daraus resultierenden Verluste gesunken ist.

Erträge und Kapitalerträge werden zu demselben Satz zusammengefasst und besteuert. Die Berechnung des Einkommens richtet sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, sofern das Körperschaftsteuergesetz nichts anderes vorsieht.

Steuerbefreiung

Die wichtigsten Positionen der steuerfreien Einkünfte sind inländische und ausländische Dividenden unter der Beteiligungsausnahme.

Ebenfalls befreit sind die Beiträge der Aktionäre in das Kapital einer Gesellschaft bei Gründung oder Erhöhung, unabhängig davon, ob sie gegen Aktien oder andere Mitglieder gezahlt werden oder nicht an der Beteiligung.

Quelle: http://www.steuerverein.at/koerperschaftsteuer/02-persoenliche-steuerbefreiungen-0141.html

Abzugsfähige Kosten

In der Regel sind die Aufwendungen für den Erwerb, die Sicherung und den Erhalt des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig. Die Vergütung der Mitarbeiter ist abzugsfähig.

Neben der direkten Zahlung der Vergütung können Arbeitgeber die Kosten für Leistungen des Arbeitnehmers in Abzug bringen, einschließlich Altersvorsorge, Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung, Mahlzeiten, Autos und andere Nebenkosten.

In einigen Fällen ist der Abzug entweder durch das Gesetz oder durch Verfügungen begrenzt, z. für bestimmte Beiträge Spitzenfonds. Zinsen für Kredite und sonstige Schulden, die wirtschaftlich mit Einkünften jeglicher Art verbunden sind, sind grundsätzlich abzugsfähig.

Was ist eine versteckte Gewinnausschüttung?

Zinszahlungen an Aktionäre oder mit Aktionären verbundene Parteien unterliegen marktüblichen Standards. Daher können zu hohe Zinssätze für von Aktionären oder verbundenen Unternehmen gewährte Darlehen als “versteckte Gewinnausschüttung” angesehen werden.

Ein solches Interesse ist dann nicht zu versteuern. Honorare sind in der Regel abzugsfähig. In ähnlicher Weise werden die Zinszahlungen für überhöhte Lizenzgebühren an Anteilinhaber oder verbundene Unternehmen als verschleierte Gewinnverteilung behandelt. Lizenzgebühren, die zu marktüblichen Bedingungen gezahlt werden, sind jedoch abzugsfähig.

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

Dividenden und alle anderen Gewinnausschüttungen werden möglicherweise nicht abgezogen.

Zinsen sind nicht abzugsfähig, wenn sie zu steuerfreien Einkünften führen. Ab dem 1. Januar 2011 ist die Verzinsung von Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs von Beteiligungen nicht abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern ist eingeschränkt.

Die Hälfte der an Aufsichtsratsmitglieder oder sonstige Personen im Zusammenhang mit Aufsichtsleistungen gezahlten Vergütungen ist steuerlich nicht abzugsfähig. Ein Viertel der Vergütung an nicht geschäftsführende Direktoren ist nicht abzugsfähig. Gleiches gilt für ein Viertel der Erstattung von Reisekosten, sofern diese die maximalen steuerfreien pauschalen Erstattungsbeträge des Einkommensteuergesetzes übersteigen.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/betriebsausgaben/betriebsausgaben-allgemein.html

Bewertung des Inventars

Jede Bestandskategorie kann zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten wie Einfuhrzölle, Versicherung, Fracht usw.) oder zu Herstellungskosten bewertet werden. Fungible-Artikel können auch nach der Methode des gewichteten Durchschnitts bewertet werden.

Ist der Forstführungswert am Ende des Geschäftsjahres jedoch niedriger als die Anschaffungskosten oder Produktionskosten, muss der Bestand aufgrund der kommerziellen Vorschriften zu diesem niedrigeren Wert des Fortbestands bewertet werden.

Zum Einstandspreis wird allgemein die FIFO-Methode akzeptiert. Das LIFO-Verfahren ist nur zulässig, wenn es der tatsächlichen Praxis des Steuerzahlers entspricht.

Schreibvorgänge für erwartete künftige Verluste können reduziert werden, wenn sie zur Erzielung eines realisierbaren Nettowerts erforderlich sind. Andere erwartete Verluste können nur erfasst werden, wenn es sich um anstehende Transaktionen handelt, die den zu bewertenden Bestand betreffen.

Quelle: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/koerperschaftsteuer/40362.html

Reserven und Rückstellungen

Rückstellungen und Bewertungsanpassungen mindern und steigern die Gewinne bei ihrer Entstehung und Auflösung. Die wichtigsten Fälle, in denen Rückstellungen gebildet werden dürfen, sind: laufende Zahlungen, laufende Rentenzahlungen und künftige Zinsen in Renten, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und Verluste aus anstehenden Projekten.

Haftungsrückstellungen müssen nicht gesetzlich oder in gewissem Umfang sein, und die Schätzungen der Steuerzahler werden in der Regel breit gefasst, wenn sie auf objektiven Fakten und besonderen Geschäftserfahrungen in der jeweiligen Branche, Transaktion usw. beruhen. Auf der anderen Seite ist es nicht zulässig, Rückstellungen für die Dauerhaftigkeit auf globaler Basis zu bilden.

Rückstellungen für versicherungstechnische Verpflichtungen, Gewährleistungen, Schadensersatzansprüche, Kosten der Steuerberater usw. werden gebildet. Rückstellungen für versicherte Reparaturen sind nicht zulässig. Die Rückstellungen dürfen den fortlaufenden Wert der erwarteten Haftung nicht überschreiten und sich in der Handelsbilanz widerspiegeln. Sie müssen aufgelöst werden, sobald der Grund für ihre Entstehung verschwunden ist.

Eine Ausnahme bilden Bewertungskorrekturen für uneinbringliche Forderungen, die bis zur Begleichung der Schulden aufrechterhalten werden können. Rückstellungen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten können jedoch vollständig berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/08_rueckstellungen_01.html

Kapitalgewinne

Veräußerungsgewinne, die aus der Veräußerung oder sonstigen Veräußerung von Geschäftsliegenschaften stammen, werden als Geschäftsertrag der Gesellschaft zu normalen Sätzen besteuert. Es wird keine Rollover-Erleichterung gewährt. Ab dem 1. Oktober 2011 werden Kapitalgewinne, die nicht mit einem Handels- oder Geschäftsbereich zusammenhängen, aus dem Verkauf von Anteilen genommen.

Ab dem 31. Dezember 2010 erworbene Fonds oder Anleihen, Schuldverschreibungen und Derivaten, die nach dem 30. September 2011 erworben wurden und als Geschäftsvermögen bezeichnet, unterliegen einem Sondersteuersatz von 25%.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-inl-sowie-im-Inland-bez-Kapitalertraege.html

ShareTweetPin

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

weitere Artikel

Tipp: Geld sparen kann mit einigen einfachen Veränderungen leicht umzusetzen sein!
Geld

Sparen – Nachhaltigkeit in den eigenen vier Wänden, Teil 1

Stockfoto-ID: 276586477 Copyright: Zerbor/Bigstockphoto.com
Geld

Steuertermine 2021 in Österreich

Geld

Nova 2021 Änderungen in Österreich – Berechnung

Exekution - Pfändung auch von Bargeld möglich! Copyright: vchal - Bigstockphoto.com
Geld

Exekution & Pfändung – Pfändbare & Unpfändbare Gegenstände – Aktuelle Liste 2021 Österreich

Wichtig: Vergleich der Kreditkosten
Geld

Peer to Peer Lending – Geld verborgen – P2P Kredit Anbieter

Crowdinvesting in Immobilien
Geld

Crowdinvesting Vergleich in Österreich – Anbieter – Erfahrung & Test [2021]

nächster Artikel
Nicht verzweifeln, sondern sich zum Thema Zeitmanagement, Projekt Management und Tipps zum Erfolg als Freiberufler informieren!

Freiberuflich arbeiten - die freiberufliche Tätigkeit in Österreich - Effektiv arbeiten & Tipps für Freiberufler

foerderportal.at

FörderPortal

Wir informieren über Themen aus dem Bereich der Finanzen in Österreich.

Neben Tipps zu Förderungen gibt es Informationen zum Thema Finanzierung, Geldanlage und Wirtschaft News.

Unsere Redaktion | Unsere Redaktionsrichtlinien

Themen & Rechner

  • Onlinekredit Österreich
  • Gratis Konto in Österreich
  • Geldanlage in Österreich
  • Baukredit Vergleich
  • Hypothekarkredit Vergleich
  • Bausparen Vergleich
  • Festgeld Vergleich
  • Tagesgeld Vergleich
  • Online Broker Vergleich
  • Handytarife Vergleich
  • Breitband Internet Tarife Vergleich
  • Kombi Tarife für Internet & Fernsehen Vergleich
  • Mobiles Internet Tarife Vergleich

Kategorien

  • Allgemein
  • Bildung
  • Börse
  • Finanz Produkte
  • Förderungen
  • Geld
  • Immobilien
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Kryptowährungen
  • Nachrichten
  • Unternehmer
  • Versicherungen

Abonniere unseren Newsletter

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

  • Datenschutz
  • Impressum und Kontaktdaten

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OK Weitere Infos
Datenschutz

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

Non-necessary

Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.

SPEICHERN UND AKZEPTIEREN