• Home
Dienstag, Januar 26, 2021
kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer
Förderportal.at

Home » Geld » Kommunalsteuer in Österreich 2021 – Jahreserklärung & Freibetrag – Aktuelle Regelungen in Österreich – Fragen & Antworten

Kommunalsteuer in Österreich 2021 – Jahreserklärung & Freibetrag – Aktuelle Regelungen in Österreich – Fragen & Antworten

von David Reisner
19. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Reading Time: 5Lesevergnügen

In Österreich gibt es viele unterschiedliche Steuern. Dazu zählt unter anderem die Kommunalsteuer. Dabei handelt es sich zusammengefasst um eine Steuer, welche jedes Unternehmen zu entrichten hat. Die Grundbasis für die Steuer legt der Standort des Unternehmens fest.

Nicht umsonst hat der passende Ort der Firma Einfluss auf die Infrastruktur und ähnlichem. Das bezieht sich auch auf die Summe der Löhne, die ausbezahlt werden müssen.

WERBUNG

Info: Die Steuerreform soll auch Änderungen bei der Kommunalsteuer in Österreich bringen – Details werden wir hier in Kürze bekanntgeben.

auchInteressant

Exekution - Pfändung auch von Bargeld möglich! Copyright: vchal - Bigstockphoto.com

Exekution & Pfändung – Pfändbare & Unpfändbare Gegenstände – Aktuelle Liste 2020 Österreich

Wichtig: Vergleich der Kreditkosten

Peer to Peer Lending – Geld verborgen – P2P Kredit Anbieter

Crowdinvesting in Immobilien

Crowdinvesting Vergleich in Österreich – Anbieter & Zinsen

Durch die Kommunalsteuer ergeben sich Vorteile für Unternehmen in Sachen Standort.

Im Großen und Ganzen ist sie eine lohnabhängige Gemeinde. Dementsprechend wird sie auch von ihnen behoben, ist jedoch je nach Bundesland begrenzt. Wer genau die Steuer abführen muss und worauf noch zu achten ist, wird im folgenden Artikel erwähnt.

Was genau ist die Kommunalsteuer?

Jeder Unternehmer beziehungsweise jedes Unternehmen ist in Österreich dazu verpflichtet die Kommunalsteuer selbst zu berechnen.

WERBUNG

Die Berechnung findet jeden Kalendermonat neu statt. Deswegen handelt es sich hierbei um ausschließlich eine Gemeindeabgabe.

Zudem unterliegen Unternehmen der Kommunalsteuer innerhalb der Gemeinde, in der ihre Betriebsstätte positioniert ist. Jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass Betriebe in mehreren Gemeinden vorhanden sind. Ab dann können Sonderregelungen in Kraft treten.

Darüber hinaus gibt es in der Hauptstadt Österreichs “Wien” eine sogenannte Dienstgeberabgabe abzuführen. Diese lässt sich auch online über das Internet begleichen.

Welche Personengruppe ist verpflichtet die Kommunalsteuer abzuführen?

Steuerschuldner sind in diesem Fall Unternehmer, in dessen Unternehmen Dienstnehmer beschäftigt werden. Prinzipiell deckt der Begriff Unternehmen auch die damit umhergehenden Umsatzsteuerrechte mit ab.

 

Aus diesem Grund ist jemand ein Unternehmer, wenn er oder sie eine berufliche und gewerbliche Tätigkeit nachgeht. Das Hauptziel soll dem Erzielen von Einnahmen gelten, selbst wenn dieser nur durch die Mitglieder erreicht werden kann.

Zu diesen Unternehmen gehören:

  • Betriebe gewerblicher Art
  • Stiftungen
  • sonstige Personengesellschaften
  • Mitunternehmerschaften

Keine Kommunalsteuer hingegen gibt es für den nicht-unternehmerischen Bereich. Dabei fallen auch Dienstgeber sowie:

  • private Haushalt Personen
  • Hausgehilfen
  • Hausgärtner

Hinweis: Aus den oben genannten Gründen haftet der Kommanditist als Gesamtschuldner für die komplette Kommunalsteuer.

Sind ausländische Unternehmen auch von der Kommunalsteuer betroffen?

Auch ausländische Firmen können von der Steuer in Österreich betroffen sein.

Jedoch nur, wenn sie Arbeitnehmer in einem Standort in Österreich beschäftigen.

Dabei kommt es zusätzlich noch darauf an, dass sie nur einer inländischen Stätte zuzuordnen ist. Der gesamte Arbeitslohn unterliegt dann der Kommunalsteuer. Bei der Überlassung der Arbeitskräfte gibt es aber eine Sonderregelung.

Durch wen wird die Steuer vorgeschrieben?

Wie bereits erwähnt muss die Kommunalsteuer von den Unternehmen selbst berechnet werden. Der ermittelte Wert muss danach der Gemeinde entrichtet werden.

Im Grunde genommen ist jede Gemeinde zur Erhebung berechtigt, sofern an ihr eine Betriebsstätte unterhalten wird.

Sollte sich die Stätte über mehrere Gebiete erstrecken, dann wird die Bemessungsgrenze auf mehrere Gemeinden aufgeteilt. Jedoch kann es ab und zu vorkommen, dass sich die Gemeinden mit den Unternehmen nicht einigen können. Ab dann kann sich das Finanzamt einschalten und die Bemessungsgrundlage zuteilen.

Wie und wann muss die Kommunalsteuer abgegeben werden?

Die Steuer muss grundsätzlich zum 15. des Folgemonats gezahlt werden. Unternehmen haben nach Ablauf die Möglichkeit bis spätestens dem 31. März des Folgejahres eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Selbst wenn das Unternehmen keine Dienstnehmer beschäftigt, sind sie dazu verpflichtet mindesten eine (Null-)Erklärung einzureichen. Sollte eine Betriebsstätte geschlossen werden, dann ist diese spätestens einen Monat danach abzugeben.

Hinweis: Sollte das Unternehmen innerhalb der Gemeinde noch weitere Betriebsstätten unterhalten, wird die Monatsfrist nicht mehr bedeutsam.

In der Steuererklärung sind alle notwendigen Bemessungsgrundlagen zu vermerken, die über das gesamte Jahr angefallen sind. Eine separate Aufteilung der Grundlagen wird nicht benötigt. In Österreich ist also jedes Unternehmen verpflichtet die Erklärung per elektronischem Wege an das Finanzamt weiterzuleiten. Ausnahme gilt nur, wenn die Erklärung nicht online geschickt werden kann. Allerdings sollte Unternehmen über jegliche technische Voraussetzung verfügen.

Sollte es aber dennoch zu Problemen mit der Übermittlung kommen, dann kommt die schriftliche Steuererklärung zum Einsatz. In dieser Papierform müssen alle wichtigen amtlichen Vordrücke vorzufinden sind. Verspätungen werden generell nicht gerne gesehen. Deswegen sollte die Steuererklärung für die Kommunalsteuer immer pünktlich erstellt werden. Ansonsten gibt es auf nichts weiteres zu beachten.

Kommunalsteuerprüfung durch Bundesfinanzverwaltung

Für die Begleichung des Steuerschuld wurde in Österreich ein bestimmter Zeitraum festgelegt. Die Schuld bei der Kommunalsteuer ist stets vor Ablauf des Kalendermonats zu begleichen.

Außerdem hat jeder Unternehmer oder Unternehmen die Pflicht für jedes vergangene Jahr eine entsprechende Steuererklärung für die Berechnungsgrundlagen der Kommunalsteuer abzugeben.

Des Öfteren kommt es vor, dass Firmen ihre Kommunalsteuer nicht vollständig bezahlen wollen. Sollte das die Bundesfinanzverwaltung feststellen, kann es zu einem gerichtlichem Bescheid kommen. In diesem Bescheid wird der Differenzbetrag ermittelt und muss nachträglich bezahlt werden. Allerdings sollte darauf verzichtet werden, da hohe Mehrkosten auf das Unternehmen zukommen würden.

Welche Stellen sind dafür in Österreich zuständig?

Für die Kommunalsteuer gibt es unterschiedliche Bereiche. Welche Stellen das genau sind, wird im Folgenden erwähnt.

  • Gemeindeamt
    Wie oben bereits erwähnt hat der Standort des Unternehmens einen Einfluss auf die Kommunalsteuer.
  • Statutstadt
    Dabei handelt es sich auch um das Magistrat, bei dem sich die Betriebsstätte befindet.
  • Stadtkasse (Wien)
    In der Hauptstadt ist unter anderem die Stadtkasse dafür verantwortlich, in der sich der Standort befindet. Für Rechtsauskünfte oder die Erstellung eines Bescheids muss man sich an der zuständigen Bemessungsstelle wenden.

Kommunalsteuer – Bemessungsgrundlage und Berechnung der Steuer – Höhe

Jeder Unternehmer oder Unternehmerin muss letztendlich eine Steuererklärung für seine Kommunalsteuer erstellen. Diese wird anschließend auf elektronischem Wege vermittelt. Wie genau die Steuer sich berechnen lässt, wird im Folgenden gezeigt. Enthalten sind:

  • die monatliche Bruttolohnsumme, welche an die Arbeitnehmer im Inland der hinterlegten Betriebsstätte ausgezahlt werden
  • die monatlichen Gehälter sowie sonstige Vergütungen, die an Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt werden
  • die monatlichen Gehälter und andere Vergütungen, die an Dienstleister und Dienstnehmer gezahlt werden

Jedoch gibt es hier kleine Ausnahmen. Im Schnitt beträgt die Höhe der Kommunalsteuer 3 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Nicht jedes Unternehmen muss zahlen. Ausgeschlossen sind vor allem:

  • Bundesbahnen
  • Privatbahnen
  • Körperschaften
  • Vermögensmassen
  • Personenvereinigungen

Fazit

Bei der Kommunalsteuer in Österreich handelt es sich um eine Steuer, welche alle Unternehmen zahlen müssen, die Dienstnehmer auf Gemeinden beschäftigen. Zu den Dienstnehmern zählen Personen, die in einem freien Verhältnis stehen, an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind oder der Körperschaft öffentlichen Rechts zugeordnet werden. Die Grundlage beträgt 3 Prozent von der Bemessungsgrundlage.

Was zähtl nicht zur Bemessungsgrundlage bei der Kommunalsteuer in Österreich?

Nicht zur Bemessungsgrenze zählen übrigens Arbeitsvergütungen, freiwillige Abfertigungen oder steuerfreie Bezüge. Die Grenze beträgt 1.300 €. Bei mehreren Betriebsstätten darf die Steuer 1.0950 € nicht übersteigen. Gezahlt werden muss die Steuer immer bis zum 15. des Folgemonats und zwar an die ergebungsberechtigte Gemeinde. Nur bei mehreren Stätten spielt der Zeitpunkt keine Rolle mehr.

ShareTweetPin

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

weitere Artikel

Stockfoto-ID: 276586477 Copyright: Zerbor, Bigstockphoto.com
Geld

Robo Advisor Vergleich 2021 in Österreich – Kosten & Gebühren

Geldanlage: Quellensteuer beachten
Geld

Geldanlage für Firmenkunden – Tagesgeld & Festgeld – DenizBank

Quelle: Plus 500
Geld

Plus500 Erfahrung – CFD Online Broker

Mobiles Internet - Ideal für Reisen & Termine
Geld

Mobiles Internet in Österreich – Tarife im Vergleich

Geld

Kindesunterhalt – Allgemeines und Aktuelles zur Festsetzung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

Stockfoto-ID: 363719539 Copyright: Iwatchwater, Bigstockphoto.com
Geld

Direktbanken in Österreich – Konto, Kredit, Sparen – Angebote & Vergleich

nächster Artikel
Wichtig: Arztkosten können je nach Detail als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Außergewöhnliche Belastungen 2020/2021 - Selbstbehalt & Rechner für Österreich - Steuern

Inhalt:

  • 1 Was genau ist die Kommunalsteuer?
  • 2 Welche Personengruppe ist verpflichtet die Kommunalsteuer abzuführen?
  • 3 Sind ausländische Unternehmen auch von der Kommunalsteuer betroffen?
  • 4 Durch wen wird die Steuer vorgeschrieben?
  • 5 Wie und wann muss die Kommunalsteuer abgegeben werden?
  • 6 Kommunalsteuerprüfung durch Bundesfinanzverwaltung
  • 7 Welche Stellen sind dafür in Österreich zuständig?
  • 8 Kommunalsteuer – Bemessungsgrundlage und Berechnung der Steuer – Höhe
  • 9 Was zähtl nicht zur Bemessungsgrundlage bei der Kommunalsteuer in Österreich?

Themen & Rechner

  • Onlinekredit Österreich
  • Gratis Konto in Österreich
  • Geldanlage 2020 in Österreich
  • Baukredit Vergleich 2020 in Österreich
  • Hypothekarkredit Vergleich 2020 in Österreich
  • Bausparen Vergleich 2020
  • Festgeld Vergleich Österreich
  • Tagesgeld Vergleich Österreich
  • Steuerreform Österreich 2020
  • Online Broker Vergleich Österreich 2020
  • Handytarife Österreich Vergleich 2020
  • Breitband Internet Tarife Vergleich
WERBUNG
  • im Trend
  • Kommentare
  • letzte
Wichtig: Rechtzeitig zum Thema Vaterschaft, Pflichten & Test informieren!

Steuernummer in Österreich beantragen/erhalten – Finanzamt, Zuteilung, Abgabenkonto, Vorteile, Verpflichtungen

Wichtig: Bargeld ist pfändbar

Existenzminimum Tabelle 2021 in Österreich – Gehaltspfändung & Lohnpfändung

Coronavirus: WKO Bestätigungsformular für Schlüsselarbeitskräfte bei Polizeikontrolle

Ab sofort totales Rauchverbot an Schulen!

Rauchverbot in Österreich – Strafen, Änderungen, Raucherregelung

Wichtig: Zu den Details rund um Pflege können Sie sich bei der Pflegedrehscheibe informieren!

Pflegegeld 2021 in Österreich – Anspruch, Höhe, Pflegestufen, Erhöhung, Valorisierung

Neues Traumauto gesehen? - Ein Kredit kann helfen!

Amtliches Kilometergeld 2021 in Österreich – Höhe & Anspruch – KM berechnen

Geldanlage bei Addiko Stockfoto-ID: 320943238 Copyright: artemisart, Bigstockphoto.com Euro bank notes Laid out in a semicircle.

Anderl: Notstandshilfeaufstockung erster, wichtiger Schritt zur Existenzsicherung von Arbeitslosen

Kocher – SWV NÖ-Schaden: „Kleinunternehmen sind wichtiger als der neue Arbeitsminister denkt“

Euro banknotes and coins in front of the national flag of Austria

Digitalisierung und Krise: Förderung – AK Wien startet nächste Förderrunde mit dem Digitalisierungsfonds

foerderportal.at

FörderPortal

Wir informieren über Themen aus dem Bereich der Finanzen in Österreich.

Neben Tipps zu Förderungen gibt es Informationen zum Thema Finanzierung, Geldanlage und Wirtschaft News.

Unsere Redaktion | Unsere Redaktionsrichtlinien

Themen & Rechner

  • Onlinekredit Österreich
  • Gratis Konto in Österreich
  • Geldanlage 2020 in Österreich
  • Baukredit Vergleich 2020 in Österreich
  • Hypothekarkredit Vergleich 2020 in Österreich
  • Bausparen Vergleich 2020
  • Festgeld Vergleich Österreich
  • Tagesgeld Vergleich Österreich
  • Steuerreform Österreich 2020
  • Online Broker Vergleich Österreich 2020
  • Handytarife Österreich Vergleich 2020
  • Breitband Internet Tarife Vergleich

Kategorien

  • Bildung
  • Börse
  • Finanz Produkte
  • Förderungen
  • Geld
  • Immobilien
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Kryptowährungen
  • Nachrichten
  • Unternehmer
  • Versicherungen

Abonniere unseren Newsletter

Jetzt gratis Förderportal Newsletter abonnieren!

Aktuelle Themen & die neuesten Fördernews erfahren! Bleiben Sie am Laufenden zum Thema Finanzen & Förderungen in Österreich.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

  • Datenschutz
  • Impressum und Kontaktdaten

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Förderungen
  • Nachrichten
  • Bildung
  • Börse
  • Geld
  • Kredit
  • Kreditkarte
  • Immobilien
  • Versicherungen
  • Unternehmer

© 2020 foerderportal.at | Wir auf Facebook | Wir auf Twitter

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OK Weitere Infos
Datenschutz

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Notwendige
immer aktiv

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

Nicht notwendige

Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.