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Home » Unternehmer » Kündigungsfrist in Österreich – Wann kann ich kündigen? – Arbeitnehmerkündigung

Kündigungsfrist in Österreich – Wann kann ich kündigen? – Arbeitnehmerkündigung

von David Reisner
6. Februar 2019
in Unternehmer
Lesevergnügen 4 Minuten

Im Arbeitsalltag oder Berufsalltag kann es schnell dazu kommen, dass man sich verändern möchte. In der Praxis betrifft dies zum Beispiel Menschen, die mit ihrem Job nicht zufrieden sind und die nach einer Alternative suchen.

Anzumerken ist dabei, dass es zahlreiche Wege gibt, wie eine neue Stelle gesucht werden kann. In der Praxis fällt die Kündigung jedoch gar nicht so leicht. Gerade wenn man schon viele Jahre in seinem aktuellen Job gearbeitet hat, ist es zum Teil wirklich schwer, sich von der derzeitigen Situation zu lösen und etwas komplett Neues anzufangen.

Inhalt:

  • 1 Was gilt es bei der Kündigung in Österreich zu beachten?
  • 2 Wie muss die Kündigung in Österreich aufgebaut sein?
  • 3 Arbeitnehmerkündigung oder automatische Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag
  • 4 Aus welchen Gründen wird ein Job gekündigt?
  • 5 Was passiert, wenn ich meine Kündigung zu spät einreiche?
  • 6 Kündigung und Freistellung von der Arbeit – was bedeutet das?

Die meisten Menschen sind schon seit vielen Jahren, zum Teil sogar seit vielen Jahrzehnten in ihrem aktuellen Job. Diesen zu kündigen ist wirklich nicht leicht und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen gar nicht, wie eine Kündigung funktioniert.

Dieser Ratgeber soll darüber informieren, wie man im Jahr 2019/2020 eine Stelle in Österreich kündigt.

Zu beachten ist, dass es in Österreich auch Hilfestellungen gibt, wenn man seinen Arbeitsplatz kündigen möchte. Es besteht zum Beispiel die Option, dass man bei der Arbeiterkammer nachfrage. Auch kann der Betriebsrat aus dem eigenen Unternehmen helfen, sofern dieses groß genug ist.

Was gilt es bei der Kündigung in Österreich zu beachten?

Wer in Österreich einen Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss die Kündigungsfrist beachten.

Das bedeutet, dass man nicht am nächsten Tag kündigen kann und sofort aufhören kann zu arbeiten. Es gilt eine Frist von einem Monat abzuwarten, bevor man aktiv aus dem Job aussteigen kann, wenn man eine Kündigung ausgesprochen hat.

Wie muss die Kündigung in Österreich aufgebaut sein?

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und vor allem auch, dass sie unterschrieben wird. In der Praxis bedeutet dies, dass man ein Schreiben aufsetzen muss. Es bedarf keiner großartigen Begründung, wenn man seinen Job kündigt, sondern es ist lediglich erforderlich, dass man in dem Schreiben angibt, zu welchem Stichtag man kündigt.

Stockfoto-ID: 238392565 Copyright: Elnur/Bigstockphoto.com
Wichtig: Nicht nur für Arbeitnehmer, auch für Arbeitgeber gelten Regeln für die Kündigung!
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Die Kündigungsfrist liegt bei mindestens 1 Monat. Das bedeutet, dass wenn man zum 31. März kündigen möchte, muss das Schreiben zum 30. Februar spätestens beim Arbeitgeber eingegangen sein.

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Kündigung sollte durch den Arbeitgeber bestätigt werden
  • Kündigung muss 1 Monat im Vorfeld erfolgen (vor der Arbeitsniederlegung)

Grundsätzlich sollte die Kündigung in Österreich schriftlich bestätigt werden. Dies sorgt dafür, dass es keine Probleme gibt und dass der Arbeitgeber die Kündigung auch mitbekommen hat und diese berücksichtigt.

Arbeitnehmerkündigung oder automatische Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag

In den meisten Fällen handelt es sich um eine Kündigung, die durch den Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Diese hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Eine alternative Art der Kündigung kann die Kündigung durch den befristeten Vertag darstellen.

Das bedeutet konkret, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an befristet war. Wer z.B. einen Vertag über eine Laufzeit von 2 Jahren angeboten bekommt, wird feststellen, dass dieser Vertrag automatisch ausläuft und man automatisch weiß, wann sein letzter Arbeitstag ist.

In der Praxis werden viele Arbeitsverträge erst einmal zur Probe ausgesprochen. Es ist jedoch möglich, dass diese zum Beispiel verlängert werden, oder dass aus der befristeten Anstellung irgendwann mal eine unbefristete Anstellung werden kann. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich dies, doch es gibt einige Branchen, in denen befristete Anstellungen immer wieder dazu gehören.

Aus welchen Gründen wird ein Job gekündigt?

Im Alltag gibt es in Österreich zahlreiche Gründe, aus denen ein Job gekündigt wird. In den meisten Fällen sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem mit der Situation im Job unzufrieden.

Das gesamte Arbeitsumfeld wie zum Beispiel die Kollegen und der Vorgesetzte spielen nicht gerade selten eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, dass ein Job gekündigt wird. Es ist anzumerken, dass zahlreiche Menschen jeden Tag ihren Job kündigen, weil sie unzufrieden sind.

  • Unzufrieden mit Kollegen und Arbeitsatmosphäre
  • Unzufrieden mit dem Gehalt
  • Unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen und Zeiten

Ein weiterer Grund für die Kündigung und für den Wechsel des Jobs kann auch sein, dass man bei einem anderen Arbeitgeber einfach ein besseres Gehalt bekommt, oder aber auch bessere Arbeitsbedingungen per se bekommt.

Das bedeutet, dass zum Beispiel das Arbeitsumfeld angenehmer ist und man die Möglichkeit hat von zu Hause zu arbeiten und sehr flexibel zu sein. In der Praxis ist es selten der Fall, dass ein Arbeitnehmer sein gesamtes Leben lang bei einem Arbeitgeber bleibt.

Was passiert, wenn ich meine Kündigung zu spät einreiche?

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kündigung zu spät eingereicht wird. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass nicht zum Wunschzeitraum gekündigt werden kann, sondern meist zu einem etwa späteren Zeitpunkt. In der Praxis ist es möglich, dass die Kündigung einfach auf einen anderen Zeitpunkt datiert wird, wenn man sie etwa später einreicht. Zu beachten ist, dass dies meist dazu führen kann, dass man auch den neuen Job leider erst etwas später einreichen kann.

Kündigung und Freistellung von der Arbeit – was bedeutet das?

In vielen Fällen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Kündigung von der Arbeit freigestellt. Das bedeutet konkret, dass sie nicht mehr ins Büro gehen müssen, sondern ohne Probleme zu Hause bleiben dürfen. In der Praxis liegt es vor allem daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. keine Betriebsgeheimnisse erfahren sollen und entsprechend vorsichtig zu behandeln werden.

Am aktuellen Geschehen im Betrieb sollen die Personen nicht mehr teilhaben, was vollkommen normal ist. Das Gehalt wird natürlich bis zum Ende des Vertrages mit der Firma weiterhin bezahlt, so dass man seinen vollen Lohn bis zum Ende der Beschäftigung bekommt.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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