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Home » Förderungen » Land Tirol – Förderung für Home Office Arbeitsplätze

Land Tirol – Förderung für Home Office Arbeitsplätze

Das Land Tirol unterstützt die Einrichtung von Home Office Arbeitsplätzen ab 500 € an förderbaren Kosten. Jetzt zu Details & Antrag informieren!

von David Reisner
7. November 2020
in Förderungen
Reading Time: 3Lesevergnügen
Copyright: monkeybusinessimages - Bigstockphoto.com

Voller Einsatz im Home Office - Förderung nutzen! Copyright: monkeybusinessimages - Bigstockphoto.com

Aufgrund der klaren Empfehlung von Home Office als aktuellen Arbeitsstandort gibt es nun für viele Firmen eine notwendige Veränderung. Nicht immer ist der Wechsel auf Home Office Arbeitsplätze problemlos möglich.

Technische Voraussetzungen sowie die Konzeption von produktiven Arbeitsplätzen für MitarbeiterInnen für das Arbeiten von zu Hause aus müssen beachtet werden.

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Hierbei unterstützt das Land Tirol mit einer gezielten Förderung für Homeoffice-Arbeitsplätze. In diesem Artikel gibt es kompakte Infos über Voraussetzungen, förderbare Kosten, Antrag, Richtlinie, notwendige Unterlagen & Voraussetzungen sowie Details zur Unterstützung.

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Förderung via Formular beantragen

  • Zum Antrag: Formular zur Home Office Förderung in Tirol
  • Richtlinie zur Förderung: Wirtschaftsförderung Programm in Tirol – Home Office Arbeitsplätze

Die Home Office Förderung in Tirol im Überblick

  • Die Unterstützung gilt für Projekte, die im Zusammenhang mit der Einrichtung für Homeoffice-Arbeitsplätze stehen.
  • Wie erfolgt die Förderung? – Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderbaren Kosten

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Der Auftrag an ein Beratungsunternehmen in Form von Beratungsleistung für die Austattung (Hardware / Software )
  • Der Kauf von Software zur Einrichtung
  • Max 30 % der förderbaren Kosten für IT-Hardware – maximal 300 € pro Laptop, Desktop oder Tablet

Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

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  • Als Förderungsnehmer sind KMU berechtigt (gewerbliche Wirtschaft)
  • Diese werden genauer definiert gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422) (ABl. Nr. L 124 vom 20.05.2003, S. 36 ff) sein, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

> Branchen und Unternehmen

  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
  • Sprengmittelhändler
  • Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
  • Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Standort in Tirol
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg
  • Ärzte, Rechtsanwälte und Fahrschulbetreiber

Höhe der Förderung & Frist

  • Die Höhe der förderbaren Kosten darf 500 € nicht unterschreiten. Die maximale Förderungsbemessungsgrundlage liegt bei 5.000 Euro – dies bedeutet eine Förderung in Höhe von maximal 2.500 €.
  • Frist: Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag für diese Förderung bis spätestens 31.12.2020 bei der zuständigen Stelle einlangen muss.

Zuständige Stelle

  • Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
  • Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
  • Telefon +43 512 508 3202
  • Fax +43 512 508 743235
  • E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Kurze Unternehmens- und Projektbeschreibung
  • Projektkostengliederung (eventuell Kostenvoranschläge)
  • Aktueller Berechtigungsnachweis betreffend die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Gewerberegisterauszug, etc.)

 

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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