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Home » Unternehmer » Lohnnebenkosten 2021 in Österreich – Höhe, Berechnung, geplante Änderungen/Reform?

Lohnnebenkosten 2021 in Österreich – Höhe, Berechnung, geplante Änderungen/Reform?

von David Reisner
19. Februar 2019 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Unternehmer
Lesevergnügen 5 mins read

Nebenkosten sind der Teil der Personalkosten, den ein Arbeitgeber zusätzlich zur Bruttovergütung für Direkt- oder Lohn-Gehälter trägt. Sie bieten eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Stundensätze.

Wie Sie wissen, gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen dem Gehalt, das Sie als Angestellter oder Beamte für eine bestimmte Stelle erhalten, und dem tatsächlich auf Ihr Konto überwiesenen Betrag.

Inhalt:

  • 1 Welche der Lohnnebenkosten sollte der Arbeitgeber tragen?
  • 2 Welche Arbeitskosten werden vom Arbeitnehmer bezahlt?
  • 3 Arbeiter — Angestellter
  • 4 Wie hoch sind die Lohnkosten?
  • 5 Fazit: Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant
  • 6 Die Auswirkung von Nichtlöhnen auf die Vergütung der Arbeitnehmer
  • 7 Sind hohe Lohnnebenkosten schädlich für Österreich?

Normalerweise spricht man von Brutto- und Nettoentgelt oder den entsprechenden Löhnen. Die Differenz zwischen Bruttolohn und Nettolohn variiert in verschiedenen Bereichen. Aber nicht alle Bruttolohnabzüge sind Steuern.

Ein Großteil davon besteht aus Steuern aus der Kategorie der unbezahlten Arbeitskosten und der Beiträge zum Sozialversicherungssystem.

Dies sind Lohnbestandteile, von denen der Arbeitnehmer zumindest indirekt profitiert. Es gibt auch einige zusätzliche unbezahlte Gehaltskosten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie erscheinen nicht einmal in der Mitarbeiterabrechnung.

Wichtrig: Lohnnebenkosten beachten!

Um die Arbeitskosten aus Sicht des Arbeitgebers zu berechnen, sind diese Kosten sehr relevant. In den folgenden Abschnitten möchten wir einen kurzen Überblick darüber geben, welche Kosten für Löhne und welche für die Löhne nicht relevant sind und welche Merkmale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten sind.

Welche der Lohnnebenkosten sollte der Arbeitgeber tragen?

In diesem Stadium betrachten wir zunächst die unbezahlten Löhne, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Viele Positionen sind zu gleichen Teilen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verteilt und erscheinen daher auf beiden Seiten.

  • Kommunale Steuern
  • Sozialversicherungsanteile der Arbeitnehmer
  • Arbeitgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Beiträge zur Familienlast
  • Beiträge zu Leistungen an Arbeitnehmer
  • Aufpreis für den Arbeitgeberbeitrag

Im Gegensatz zur klassischen Lohnsteuer werden kommunale Steuern als Lohnnebenkosten erfasst. Sie können sich je nach Zustand zumindest in geringerem Maße unterscheiden. Beispielsweise unterliegen Arbeitgeber, die ihren Lohn in Wien zahlen, auch einer sogenannten Metro-Steuer. Zusätzlich sind die sogenannten Beiträge des Arbeitgebers zu entrichten.

Arbeitgeber sollten beispielsweise Zahlungen für Sozialversicherungen und Familienleistungen einplanen, wenn Sie Gehälter für Ihre Mitarbeiter berechnen.

In einigen Fällen werden zusätzliche Beiträge für den Beitrag des Arbeitgebers abgezogen. Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer finanziell unterstützen und sie in den entsprechenden Fonds einbringen.

Für einen Mitarbeiter sind diese Beiträge von begrenztem Wert, da sie nicht auf der Nettoabrechnung aufgeführt sind. Um die Lohnkosten aus der Sicht eines Mitarbeiters zu bestimmen, müssen diese Komponenten jedoch vollständig berücksichtigt werden. Wenden wir uns nun den Lohnnebenkosten zu, die direkt vom Arbeitnehmer getragen werden.

Welche Arbeitskosten werden vom Arbeitnehmer bezahlt?

Ein großer Teil, der direkt vom Gesamtlohn des Arbeitnehmers abgezogen wird, wird als Lohnsteuer direkt an das Finanzamt geschickt.

Der Einkommensteueranteil wird jedoch erst berechnet, nachdem die sogenannten Lohnnebenkosten vom Gesamtlohn abgezogen wurden. Lohnnebenkosten umfassen:

  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Pensionsversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung
  • Weitere Beiträge

Zunächst wird die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers auf Kosten des Arbeitslohnes finanziert. So werden Beiträge zur Krankenversicherung, Pensionskassenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung automatisch entrichtet.

Für einen Mitarbeiter hat dies den Vorteil, sozial geschützt zu sein. Im Krankheitsfall erhält er freien Zugang zu allen notwendigen Behandlungsmethoden.

Ist er länger krank, zahlt die Krankenkasse den Lohn. Und im Alter hat er Anspruch auf eine Rente. Zusätzliche Gehaltskosten können zusätzliche Beiträge sein. Dazu gehören Wohngeld oder Zulagen nach dem Insolvenzentgeltgesetz.

Die Berechnung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber weist ebenfalls eine Reihe von Funktionen auf. Daher unterscheiden sich einige Arbeitgeberbeitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Arbeiter — Angestellter

  • Krankenversicherung 3,7 Prozent, — 3,83 Prozent
  • Unfallversicherung 1,3 Prozent — 1,3 Prozent
  • Pensionsversicherung 12,55 Prozent — 12,55 Prozent

Grundsätzlich ist die Differenz auf die Höhe der Krankenversicherungsprämien begrenzt. Der ursprüngliche Hintergrund ist die Annahme, dass Arbeiter durch krankheitsbedingte Störungen stärker betroffen waren als Arbeitnehmer.

Die spezifischen Tätigkeiten von Arbeitnehmern oder Arbeitern werden jedoch nicht berücksichtigt.

Die Sätze, die für einzelne Positionen berechnet und vom Gehalt abgezogen werden, hängen von der Höhe des entsprechenden Bruttogehalts ab. Als Beispiel sollte dies im nächsten Abschnitt gezeigt werden.

Wie hoch sind die Lohnkosten?

Um zu verdeutlichen, wie hoch die Lohnnebenkosten sind, gehen wir von einem Gesamtlohn von 3.500 Euro aus.

Dies beinhaltet nicht die Anteile des Arbeitgebers. Erstens muss er die bereits erwähnten verschiedene Posten bezahlen. Darunter fallen beispielsweise die Arbeitgeberanteile des Wohnbau Förderungsbeitrags in Höhe von 18 Euro, ein Aufschlag für die Insolvenzgarantie in Höhe von 12 Euro sowie sonstige Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 151 Euro.

Die Vorsorgekasse kostet den Arbeitgeber zusätzlich 54 Euro pro Monat. Ein wichtiger Punkt ist auch die Kommunalsteuer, die für einen Arbeitgeber mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro nicht weniger als 105 Euro beträgt.

So hat der Arbeitgeber seinerseits bereits 921 Euro gezahlt und zahlt dann ein Bruttogehalt in Höhe von 3.500 Euro. Auf dieser Grundlage werden die Lohnnebenkosten für einen Mitarbeiter wie folgt berechnet:

  • Bruttolohn (Monat) 3500 Euro
  • Krankenversicherungsprämie 135 Euro
  • Pensionsprämie 359 Euro
  • Arbeitslosenversicherungsprämie 105 Euro
  • Arbeiterkammerumlage 18 Euro
  • Wohngeld 18 Euro
  • insgesamt 634
  • Löhne nach Abzug der Nebenkosten 2866 Euro
  • Lohnsteuer von 610 Euro
  • Nettogehalt von 2255 Euro

Von einem Bruttogehalt in Höhe von 3.500 Euro werden also für verschiedene Zwecke insgesamt 634 Euro abgezogen, sodass zunächst 2.866 Euro verbleiben. Dieser Betrag wird dann zur Berechnung der Lohnsteuer verwendet.

In diesem Fall ergibt sich ein Betrag von 610 Euro, sodass dem Mitarbeiter ein Nettogehalt von 2.255 Euro gezahlt wird.

Die Berechnung enthält keine Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Monatsgehalt. Diese Zahlungen wirken sich jedoch auf die jährlichen Beträge und somit auf die Höhe der einzelnen Beiträge aus. Die hier angegebenen Beträge und Summen können auch je nach Bundesstaat sowie nach Branche und Berufsgruppe variieren.

Fazit: Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant

Manchmal gibt es einen klaren Unterschied zwischen Netto und Brutto. Dies sollte jedoch den meisten Arbeitnehmern und Arbeitgebern klar sein. Auf der anderen Seite ist weniger klar, was der Unterschied wirklich ist – ganz zu schweigen davon, wie genau er berechnet wird. Noch weniger ist bekannt, dass der Arbeitgeber einen Teil der Arbeitskosten tragen muss, der nicht mit dem Lohn zusammenhängt. Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers wird zunächst von den Lohnnebenkosten abgezogen, die aus verschiedenen Positionen bestehen. Nur dann wird die Lohnsteuer erhoben.

Die Auswirkung von Nichtlöhnen auf die Vergütung der Arbeitnehmer

Wie wir gesehen haben, muss der Arbeitgeber die zusätzlichen Kosten für seine Angestellten tragen. Einige Arbeitgeber versuchen bereits, dies als Argument für Gehaltsverhandlungen mit ihren Mitarbeitern zu verwenden. Dann wird er versuchen, die Löhne niedriger zu halten. Die Lohnnebenkosten sind jedoch gesetzlich geregelt. Daher können sie niemals Gegenstand von Arbeitsgesetzen oder Tarifverhandlungen sein. Um für eine geringere Belohnung zu argumentieren, sind sie daher auch inakzeptabel. Der Arbeitnehmer muss sich auch keine Sorgen über die Gehaltskosten in seiner Steuererklärung machen. Dies gilt nur für seinen Arbeitgeber.

Sind hohe Lohnnebenkosten schädlich für Österreich?

Diese Frage taucht immer wieder auf. Wie bereits im europäischen Vergleich gezeigt, sind die Lohnkosten in Österreich relativ hoch. Der Arbeitgeber bezahlt mehr Geld für die gleiche Leistung. Wenn Sie den Standort des Unternehmens auswählen müssen, kann Österreich vernachlässigt werden. Diese Angst teilen sich die Politiker.

Daher sind immer Verhandlungen und Diskussionen im Gange, um die Lohnnebenkosten zu senken. Natürlich wird dies auch von Arbeitgeberverbänden unterstützt, es ist jedoch wahrscheinlicher, dass sie ihre eigenen Kosten senken.

Weitere Informationen zu den Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich finden Sie in der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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