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Home » Geld » Nova 2021 Änderungen in Österreich – Berechnung

Nova 2021 Änderungen in Österreich – Berechnung

Neue Berechnungsformel - aktuelle Änderungen & Berechnung ab Juli im Überblick.

von Birgit Wichmann
26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 3 mins read

NoVA 2021 – Das muss man jetzt wissen!

Die NoVA oder Normverbrauchsabgabe, ist eine Steuer für die Zulassung eines Fahrzeuges, welches bei einem österreichischen Händler gekauft wird. Bereits seit dem 01.01.2021 gibt es einige Änderungen, die man kennen sollte. Mit Juli 2021 kommt es zu erneuten Änderungen, die auch beachtet werden müssen.

Inhalt:

  • 1 Die Berechnungsformel ändert sich
  • 2 Die NoVA ab dem 01.07.2021 – Änderungen im Juli
  • 3 Die Berechnung für Fahrzeuge der Klasse N1
  • 4 Wann muss die NoVA gezahlt werden?
  • 5 Wann entsteht die NoVA-Pflicht?

Die Berechnungsformel ändert sich

Die Formel für die Berechnung der NoVA änderte sich bereits mit dem 01.01.2020. Seitdem wird der Steuersatz für die Berechnung der NoVA wie folgt berechnet: Man zieht vom CO²-Emissionswert (nach WLTP in g/km) die Zahl 115 ab und teilt das Ergebnis durch fünf.

Mit dem 01.01.2021 wird nun anders gerechnet: Man zieht vom CO²-Emissionswert die Zahl 112 ab und teilt ebenfalls durch fünf.

Kommt man beim CO²-Ausstoß über den Höchstwert von 275 g/km, erhöht sich der Betrag/Gramm, um den der Höchstwert überstiegen wird, um jeweils 40 €. Der einmalige Abzug von 350 € ist geblieben.

Dadurch ergibt sich mit dem 01.01.2021 folgende Berechnungsformel:

  • (CO²-Emissionswert (g/km) – 112 g) : 5
  • zuzüglich je Gramm CO² über 275 g/km 40 €
  • abzüglich 350 €

Die NoVA ab dem 01.07.2021 – Änderungen im Juli

Bereits ab dem 01.07.2021 kommen erneut Änderungen auf die Fahrzeughalter zu, denn der Höchststeuersatz für Motorräder steigt auf 30 %. Bislang waren es 20 %. Für Pkws wird der Höchststeuersatz auf 50 % angehoben, von bisher 32 %.

Zeitgleich kommt es zu einer Absenkung des Malus-Grenzwertes auf 200 g/km. Liegen die CO²-Emissionswerte über diesem Wert, werden nun statt 40 € je zusätzlichem Gramm 50 € fällig. Auch Fahrzeuge der Klasse N1 unterliegen ab dem 01.07.2021 der NoVA. Dazu zählen Pick-ups, Lkws und Kastenwagen.

Menschen mit Behinderungen sind ab diesem Zeitpunkt auch von der NoVA befreit, wenn es sich um ein neues Leasingfahrzeug handelt. Bislang war das nur bei einem Kauf möglich.

Die Berechnung für Fahrzeuge der Klasse N1

Wie bereits erwähnt, unterliegen nun auch Fahrzeuge dieser Klasse der NoVA. Um den Steuersatz zu berechnen, kommt folgende Formel zur Anwendung:

  • (CO²-Emissionswert (g) -165) : 5 = Steuersatz (%)

Übersteigt das Fahrzeug den Grenzwert an CO²-Ausstoß von 253 g/km, müssen für jedes übersteigende Gramm 50 € gezahlt werden.

Wichtige Übergangsregelungen

Wurde der Kaufvertrag für ein Fahrzeug bereits vor dem 01.06.2021 geschlossen, das Fahrzeug aber erst zwischen dem 01.07. und 30.11.2021 ausgeliefert, muss die NoVA nach der Methode berechnet werden, die bis zum 30.06.2021 gilt.

Wann muss die NoVA gezahlt werden?

Die NoVA wird immer dann fällig, wenn ein Fahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert wird oder ein Fahrzeug das erste Mal für den Verkehr in Österreich zugelassen wird. Zu den Fahrzeugen zählen neue Wohnmobile, Kombis, Pkws und Krafträder.

Auch wenn ein Fahrzeug neu oder gebraucht aus dem Ausland importiert und anschließend zugelassen wird, wird die NoVA fällig. Das gleiche Schicksal trifft Fahrzeuge, die durch eine Übersiedlung nach Österreich gebracht und zugelassen werden.

Wird ein ehemaliger Diplomaten- oder Fahrschulwagen zugelassen, unterliegt er ebenfalls der NoVA. Gleiches gilt für ehemalige Vorführwagen, Taxis, Miet- oder Gästewagen. Hier ist der Grund für die Befreiung von der NoVA dann entfallen.

Wann entsteht die NoVA-Pflicht?

Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges bezahlt der Käufer die NoVA an den Händler. Dieser muss die NoVA dann an das Finanzamt abführen. NoVA-pflichtig sind alle Leistungen, die der Hersteller oder Importeur erbringt. Dazu zählen auch Sonderausstattungen wie Breitreifen, Alarmanlagen, Sportlenkräder usw..

Werden diese Zusatzleistungen erst nach der Übernahme des Fahrzeuges erbracht, besteht für diese keine NoVA-Pflicht. Hier kann man also sparen, wenn man die Leistungen erst später erbringen lässt.

Wichtig dabei:

  • es muss sich um einen individuellen Auftrag handeln
  • es muss eine Zusatzleistung sein
  • es darf kein Ersatzteil sein
  • die Leistung muss separat bezahlt werden.

Bei Eigenimport NoVA-Pflicht?

Wer sein Fahrzeug selbst nach Österreich importiert und dann zulässt, ist ebenfalls NoVA-pflichtig.

FAQ

Wie ändert sich ab 2021 die Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Österreich?

Die Formel zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe ändert sich im Jahr 2021 gleich zweimal. Einmal zum 01.01.2021 und einmal zum 01.07.2021.

Werden Fahrzeuge in Österreich im Jahr 2021 teurer?

So ziemlich jeder Neuwagen wird im Jahr 2021 teurer. Die NoVA steigt für neue Fahrzeuge, die zugelassen werden, deutlich an.

Ab wann gibt es die neue NoVA?

Die nächste Änderung der Berechnungsformel für die NoVA kommt am 01.07.2021, nachdem sich diese bereits am 01.01.2021 geändert hat. Zeitgleich werden sich auch die Höchststeuersätze ändern, während der Malus-Grenzwert sinkt.

Wer zahlt die NoVA?

Die NoVA wird vom Käufer an den Händler gezahlt, der diese dann an das Finanzamt abführt.

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Birgit Wichmann

Birgit Wichmann

Jahrgang 1961, ist Birgit als diplomierte Betriebswirtin und Steuerfachfrau prädestiniert, die steuerlichen Aspekte beim Thema Geld für Laien verständlich aufzubereiten.

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