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Home » Förderungen » Oberösterreich – Die Wohnbeihilfe wird ab 1.Jänner 2021 erhöht

Oberösterreich – Die Wohnbeihilfe wird ab 1.Jänner 2021 erhöht

Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Anpassung der Richtlinien kommt es zu einer Verbesserung der Wohnbeihilfe.

von David Reisner
2. Dezember 2020
in Förderungen
Lesevergnügen 3 mins read

Im Rahmen der Änderungen bei der Wohnbeihilfe in Oberösterreich, die ab 1. Jänner 2021 gültig ist, erhöhen sich die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf diese Unterstützung.

So erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern in Zukunft statt bisher 49,66 Wohnbeihilfe (abhängig von ihrem Einkommen) in Zukunft 2.734, 08 € mehr an Unterstützungsleistung (järhlich). Wir informieren zur Erhöhung der Wohnbeihilfe in OÖ und der aktuellen Einkommensgrenzen.

Inhalt:

  • 1 Stellungnahme von LH-STv. Haimbuchner (FPÖ)
  • 2 Angleichung an den Ausgleichszulagen Richtssatz

Stellungnahme von LH-STv. Haimbuchner (FPÖ)

  •  „Dieses und tausende andere Beispiele zeigen mir, dass wir mit der Verbesserung der Wohnbeihilfe am richtigen Weg sind“, so LH-STv. Haimbuchner (FPÖ) anlässlich der Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Wohnbeihilfe ab 1. Jänner 2021.

Angleichung an den Ausgleichszulagen Richtssatz

Für Haushalte mit Zwei-Personen gilt in Zukunft, dass die bisherigen Einkommensgrenzen 1 angeglichen wurden. Der Gewichtungsfaktor wird von aktuell 2,45 auf 2,92 erhöht.

  • Erhöhung der Einkommensgrenze: Von aktuell 1.421 € wird die Grenze auf 1.693,60 € monatlich erhöht (2-Personen Haushalt)
  • Anspruch auch für Ehepaar mit Mindestpension: Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen kann nun auch für Personen mit diesem Beispiel (Ehepaar mit Mindestpension) die Wohnbeihilfe in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Höhere Wohnbeihilfe auch für Mehrpersonenhaushalte

Gewichtungsfaktor für Kinder: Dieser wird auf 0,8 angehoben. Diese Änderung wirkt sich positiv für jede Familie aus und kommt auch für Alleinerziehende zugute – bereits ab dem ersten Kind rechnen sich das neue Modell.

  • Beispiel: Bei einer Familie mit 2 Erwachsenen sowie zwei Kindern wird der geltende Gewichtungsfaktor von 3,35 auf 4,52 erhöht.
  • Änderung der Einkommensgrenze: In diesem Beispiel gilt eine Änderung der Einkommensgrenze von 1.943 € auf 2.621,69 Euro – dies stellt eine deutliche Erhöhung und Verbesserung für Familien dar.

7.500 bestehende Fördernehmer können profitieren

Durch die massive Erhöhung im Bereich der Einkommensgrenzen wird für die bisherigen Bezieher der Wohnbeihilfe in Oberösterreich die Förderung deutlich verbessert. Weiters gilt in Zukunft auch, dass noch mehr Personen als bisher von der angebotenen Unterstützung als Förderwerber profitieren können.

Zusammenfassend kann man die Maßnahme und den Mehrwert für die Fördernehmer mit einer massiven Erhöhung der Einkommensgrenzen erklären. Dadurch erhalten 7.500 bereits bestehende Fördernehmer mehr Geld und der Kreis von potentiellen Förderwerbern wird erweitert.

Welche Gesetze gelten für die Wohnbeihilfe?

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 & Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012

Das Ziel der Wohnbeihilfe ist es, eine gezielte Unterstützung für Personen mit einem geringen Einkommen, Familien mit mehreren Kindern, Studierenden und Lehrlingen sowie Alleinverdiener und Pensionisten zu unterstützen und diesen ein leistbares Wohnen zu ermöglichen.

Wie wird die monatliche Unterstützung berechnet?

Diese wird zusammengesetzt aus der Höhe der aktuellen Miete, der Personenanzahl im gemeinsamen Haushalt/Wohnung, sowie dem Haushaltseinkommen.

 

  • „Mir ist es wichtig, dass die Wohnbeihilfe vor allem den Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu Gute kommt. Das sind vor allem jene, die durch ihre Leistung Unterstützung verdient haben.
  • Die Förderung wird aus Steuermitteln finanziert und jene Personen, die in das System einbezahlt haben, sollen auch davon profitieren“, betont Wohnbaureferent Haimbuchner.

OÖVP-Wohnbausprecher begrüßt nächste Reformschritte in der Wohnbauhilfe

  • „Wohnen ist zentrales Grundbedürfnis der Menschen. Umso wichtiger ist es, gerade in schwierigen Zeiten auf entsprechende Unterstützungen Bedacht zu nehmen und dabei schnell zu helfen!“, unterstreicht OÖVP-Wohnbausprecher LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer angesichts der Präsentation nächster Reformschritte in der Wohnbeihilfe.
  • „Sorgenfreies Wohnen vermittelt den Menschen nicht nur ein Gefühl von Geborgenheit und Heimat, sondern in Form von gewährten Unterstützungsleistungen auch ein Gefühl von Zusammenhalt und Solidarität.„
  • Diesbezüglich bestätigen sich für ihn einmal mehr die Effekte des von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) eingeleiteten finanzpolitischen Kurswechsels: „Die nunmehr angekündigte Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnbeihilfe beruht nämlich wie die Hilfspakete des Landes Oberösterreich ganz generell auf rechtzeitig eingeleiteten Reformschritten, die jetzt in schwierigeren Zeiten neue Spielräume für Unterstützungsmaßnahmen eröffnen.“

Rückmeldung von der SPÖ

SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder ist nicht zufrieden: „Haimbuchner hat bei der Reform auf die Reparatur der 7 Euro/m²-Mieten-Obergrenze vergessen.“

Quellen und weitere Informationen:

  • https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/522349-erhoehung-der-wohnbeihilfe-ab-1-jaenner-2021
  • https://volksblatt.at/reformschritt-bei-ooe-wohnbeihilfe/
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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