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Home » Geld » Exekution & Pfändung – Pfändbare & Unpfändbare Gegenstände – Aktuelle Liste 2021 Österreich

Exekution & Pfändung – Pfändbare & Unpfändbare Gegenstände – Aktuelle Liste 2021 Österreich

Im Rahmen einer Exekution (Pfändung) durch einen Gerichtsvollzieher in Österreich können Gegenstände gepfändet werden. Wir informieren im Überblick zu pfändbaren und unpfändbaren Gegenständen.

David Reisner von David Reisner
3. November 2020 - aktualisiert am 17. Februar 2021
in Geld

In unserer aktuellen Liste für 2021 in Österreich & Überblick zum Thema “Pfändbare & unpfändbare Gegenstände” geben wir einen Überblick darüber, welche Gegenstände bzw “was” bei einer Exekution durch einen Gerichtsvollzieher in Österreich gepfändet werden kann.

Wer sich zum Thema Exekution & Pfändung informieren möchte, findet hier kompakt die Information mit Fokus auf das Thema “Gegenstände” – Was kann gepfändet werden?

Inhalt:

  • 1 Welche Gegenstände sind pfändbar?
  • 2 Unpfändbare Gegenstände

Welche Gegenstände sind pfändbar?

Beispiele für pfändbare Gegenstände

  • Fernsehgerät
  • Videorekorder
  • Videokamerakamera
  • Stereoanlage – Musikanlage
  • PC / Laptop und Zubehör
  • Drucker
  • Geschirrspülmaschine
  • Tiefkühlgerät
  • Bügelautomat – Bügeleisen
  • Bargeld, Sparbücher, andere Wertpapiere
  • Auto / KFZ
  • Zucht-u. Masttiere (siehe Details bei unpfändbaren Gegenständen)
  • Sport-u. Freizeitausrüstung
  • Antiquitäten, (wertvolle) Teppiche, Bilder, Schmuck

Unpfändbare Gegenstände

  • Bargeld, soweit es für den laufenden Lebensunterhalt bis zum nächsten Einkommensbezug benötigt wird
  • Kühlschrank, Elektroherd, Nähmaschine, Staubsauger, Waschmaschine, Radio, Kleidungsstücke, Betten
  • Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und den Haushalt, wenn diese für eine bescheidene Lebensführung notwendig sind. Auch wenn bei einer Verwertung nur mit einem geringen Erlös zu rechnen ist (Verhältnis Wert & Verwertung), ist der jeweilige Gegenstand unpfändbar.
  • Die jeweiligen für die Erwerbstätigkeit notwendigen Gegenstände sowie Rohmaterialien im Wert bis 750 € (diese können vom Verpflichteten gewählt werden) – diese Regelung gilt für Kleingewerbe, Kleinlandwirte und Personen, die ihren Erwerb aus persönlichen Leistungen erzielen.
  • Nahrungsmittel und Heizstoffe für den gemeinsamen Haushalt (Familienmitglieder & Verpflichtetet) für den Zeitraum von vier Wochen.
  • Haustiere mit einer gefühlsmässigen Bindung bis zu einem Wert von 750 €. Weiters gilt, dass eine Milchkuh bzw. nach Wahl des Verpflichteten zwei Schweine, Ziege, oder Schafe nicht gepfändet werden können (unpfändbare “Gegenstände”), wenn diese für die Ernährung der Familie erforderlich sind. Weiters sind Futter sowie Streuvorräte für vier Wochen für die betreffenden Tiere in diesem Fall nicht pfändbar.
  • Sollte der Geldbezug per Gesetz nur beschränkt pfändbar oder unpfändbar sein, ist Bargeld in Höhe des unpfändbaren Teils bis zum nächsten Zahlungstermin nicht pfändbar.
  • Notwendige Gegenstände für die Berufsausübung (beispielsweise Werkzeug bei einem Handwerker) sowie Lernbehelfe für den Einsatz in der Schule für im Haushalt lebende Kinder.
  • Arbeitskleidung
  • PC/Laptop (wenn zur Berufsausübung benötigt
  • KFZ, wenn es zur Bewältigung des Weges zur Arbeitsstätte unentbehrlich ist, wobei für einen Gehbehinderten ein gesonderter Maßstab anzulegen ist.
  • Im Falle von Apotheken: Die notwendigen Geräte, Gefäße und Waren bzw. Vorräte, die für den Betrieb notwendig sind.
  • Notwendige Hilfsmittel im Falle von körperlichen, geistigen oder psyychischen Behinderung sowie Hilfsmittel für die Pflege des Verpflichteten oder Familienmitglieder im Haushalt. Weiters sind Therapeutika und Hilfsgeräte im Rahmen einer medizinischen Therapie gesetzlich als unpfändbare Gegenstände definiert.
  • Familienbilder (Rahmen dürfen gepfändet werden), Briefe sowie der Ehering des Verpflichteten ist nicht pfändbar.

Unpfändbar sind weiters

  • Gegenstände, die zur Ausübung des Gottesdienstes einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft verwendet werden,
  • Kreuzpartikel und Reliquien mit Ausnahme ihrer Fassung.
  • Bei einer Exekution auf die Fassung von Kreuzpartikeln und Reliquien darf die Authentika nicht verletzt werden.

Wichtig: Das jeweilige Verstreckungsorgan hat Gegenstände mit einem geringen Wert auch dann nicht zu pfändig, wenn das Ergebnis (Ertrag der Exekution) die Kosten der Exekution offensichtlich nicht ergeben wird.

Wie ist die Exekution gesetzlich geregelt?

Diese wird in der Exekutionsordnung geregelt. Die Details und Paragrafen können online auf https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001700 eingesehen werden.

Quellen: jusline.at

Für weitere Details zum Thema Existenzminimum und Gehaltspfändung haben wir im Ratgeber zum Thema Existenzminimum Tabelle 2021 in Österreich & Gehaltspfändung die wichtigsten Details zusammengefasst.

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