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Home » Geld » Was kostet ein Pickerl 2021 in Österreich? – § 57a Überprüfung Kosten

Was kostet ein Pickerl 2021 in Österreich? – § 57a Überprüfung Kosten

von David Reisner
19. April 2018 - aktualisiert am 26. Januar 2021
in Geld
Lesevergnügen 4 mins read

Was muss zur Überprüfung nach §57 mitgebracht werden?

Der Zulassungsschein ist in Original vorzulegen. Eine Kopie reicht nicht aus.

Halter von Fahrzeugen, die keine Zulassung besitzen, brauchen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die per Wasserzeichen oder farbigen Grafiken gegen Fälschungen abgesichert ist. LKWs, Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h können mit einem Typenschein die Genehmigung ihres Typs nachweisen. Das gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland hergestellt wurden.

Die Pickerl Kosten 2021 in Österreich liegen aktuell im Durchschnitt zwischen 50 und 100 Euro.

Inhalt:

  • 1 Wieviel kostet eine § 57a Überprüfung/Wieviel kostet ein Pickerl?
  • 2 Ersetzt eine Überprüfung durch einen qualifizierten Autofachbetrieb das Pickerl?
  • 3 In welchen zeitlichen Intervallen muss ein Pickerl gemacht werden?
  • 4 Welche Formen von Auto-Pickerl gibt es?
  • 5 Mit welchen Konsequenzen müssen Fahrzeughalter rechnen, die mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind?
  • 6 Schäden am Pickerl- Was ist zu tun?
Wichtig: Angebote und Kosten für die für das Pickerl vergleichen!

Für diese stellt der Importeur als Bevollmächtigter des Erzeugers den Typenschein aus. Einzelanfertigungen bzw. individuelle Sonderanfertigungen oder Fahrzeuge, die einzeln importiert wurden, für die also keine Typengenehmigung erwirkt werden kann, weisen ihre Genehmigung mit einer Einzelgenehmigung nach.

Oft sind davon LKWs oder Anhänger betroffen, da sie entweder nur in sehr geringer Stückzahl hergestellt werden oder sich geringfügig unterscheiden. Auch ein Auszug aus der seit dem 1. Juli 2007 betriebenen Genehmigungsdatenbank reicht aus, um die Genehmigung eines Fahrzeugs nachzuweisen.

Wenn an einem Fahrzeug Veränderungen durchgeführt wurden oder Veränderungen bevorstehen, muss der Halter ebenfalls ein Genehmigungspapier dem Zulassungsschein beilegen. Gleiches gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3.500 kg.

Historische Fahrzeuge benötigen auch unbedingt Genehmigungsdokumente, zusätzlich aber auch noch Protokolle über zurückgelegte Strecken und Anlässe der Fahrt, also ein Fahrtenbuch oder ähnliche Aufzeichnungen.

Wieviel kostet eine § 57a Überprüfung/Wieviel kostet ein Pickerl?

Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pickerl Überprüfung ist abhängig von der jeweiligen Werkstatt oder dem Autofahrer-Club. Günstige Pickerl Angebote gibt es beispielsweise beim ÖAMTC oder ARBÖ – Erkundigen Sie sich in jedem Fall aber vorab über die Höhe der Gebühren.
Laut einer Arbeiterkammer Erhebung liegen die Kosten grob bei 45 Euro bis rund 100 Euro. Sollten jedoch Mängel am Fahrzeug auftreten, die repariert gehören um das Pickerl zu erhalten wird es natürlich teuer – Fragen Sie hierbei vorab nach den Kosten und machen Sie einen Vergleich!

Ersetzt eine Überprüfung durch einen qualifizierten Autofachbetrieb das Pickerl?

Ein Besuch in einer Autowerkstatt empfiehlt der Hersteller des Autos nach einer bestimmten gefahrenen Kilometerzahl oder in gewissen Zeitintervallen, um das Funktionieren des Wagens weiterhin zu gewährleisten.

Eine gesetzliche Vorschrift existiert hierfür nicht, anders als für den TÜV-Besuch. Die regelmäßige Inspektion und Wartung sorgt dafür, dass die Herstellergarantie nicht erlöscht. Bei den routinemäßigen Untersuchungen kommen am häufigsten Fehler an der Elektronik ans Licht. Wichtig sind die Vorsorgeuntersuchungen für das Auto, um Defekte frühzeitig zu erkennen und das Fahrzeug instand zu halten. Inspektion und Pickerl-Überprüfung lassen sich kombinieren, sind aber nicht identisch.

In welchen zeitlichen Intervallen muss ein Pickerl gemacht werden?

Der Zeitpunkt für eine Pickerl-Überprüfung errechnet sich abhängig vom Monat, in dem die Erstzulassung stattgefunden hat. Zugmaschinen, Anhänger und Motorkarren bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren bis 30 km/h sind von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen.

Die sogenannte 3-2-1 Regelung sieht eine Pickerl-Überprüfung drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Pickerl-Begutachtung und jedes Jahr ab dem fünften Jahr nach der ersten Zulassung vor. Von dieser Regelung betroffen sind M1-Fahrzeuge (außer Rettungswagen, Krankentransporter und Taxis), Zugmaschinen und Motorkarren bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren zwischen 30 und 40 km/h sowie Anhänger, die landwirtschaftlichen Typs sind oder deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h und ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht 3500kg oder weniger beträgt.

Historische Fahrzeuge brauchen alle zwei Jahre eine Pickerl-Überprüfung.Kfz Anhänger, auf die die bisherigen Beschreibungen nicht zutreffen, brauchen jedes Jahr eine neue Pickerl-Begutachtung.

Welche Formen von Auto-Pickerl gibt es?

Das Pickerl enthält die Plakettennummer, das Kennzeichen und das Datum für die nächste fällige Begutachtung.

Abgasarme Kombi, PKW, Dieselfahrzeuge (PKW oder LKW), Elektro-Fahrzeuge, Motorräder, Anhänger und LKW mit Katalysator und Benzinmotor bis 3,5 Tonnen erhalten ein weißes Pickerl.

Ebenfalls eine weiße Plakette bekommen Mopeds mit einer nationalen Typengenehmigung ab dem 1. Oktober 1988 oder einer Einzelgenehmigung aus dem Zeitraum vom 1.1.89 bis zum 17.6.99. Grüne Pickerl werden an alle anderen Fahrzeuge ausgegeben, die im Gegensatz zu den genannten mehr Emissionen produzieren.

Mit welchen Konsequenzen müssen Fahrzeughalter rechnen, die mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind?

Eine Fahrt mit einem Fahrzeug, das kein gültiges Pickerl vorweisen kann, kostet. Die Geldstrafe kann bis zu 2.180 EUR betragen. Weil jeden Fahrer die Pflicht trifft, sich vor Fahrtantritt über den Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern, haftet auch derjenige, der hinter dem Steuer sitzt – selbst wenn es nicht der Zulassungsbesitzer ist.

Letzterer haftet selbstverständlich ebenfalls. Wenn durch einen nicht erkannten Mangel, der bei einer Pickerl-Überprüfung ans Licht gekommen wäre, ein Unfall verursacht wird, müssen sich Halter und Lenker des Fahrzeugs verantworten und die Unfallkosten selbst tragen, weil der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht gilt.

Schäden am Pickerl- Was ist zu tun?

Außen an der Windschutzscheibe soll die Plakette angebracht werden, so die Vorschrift. Der Ort scheint prädestiniert für Beschädigungen, z.b. wenn im Winter das Glas überfriert und mit einer Plastikkarte abgeschabt wird. Autoverbände üben daher Kritik. Bei Zerstörung oder Unlesbarkeit der Plakette drohen bis zu 5000 Euro Geldstrafe.

Das übliche Strafmaß liegt aber in der Regel bei 100 Euro. Jede Autowerkstatt stellt gegen Vorlage der Zulassung und das amtliche Dokument des gültigen Überprüfungsgutachtens im Original eine Ersatzplakette aus. Seit dem 1. Oktober 2014 liegen die Begutachtungsdaten elektronisch vor und können abgerufen werden.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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