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Home » Geld » Steuer – Schulden beim Finanzamt – Was tun? – Säumniszuschlag, Steuernachzahlung, Stundung, Verjährung

Steuer – Schulden beim Finanzamt – Was tun? – Säumniszuschlag, Steuernachzahlung, Stundung, Verjährung

von David Reisner
5. Juni 2019
in Geld
Lesevergnügen 5 Minuten

Schulden gehören zu den besonders leidigen Angelegenheiten des Lebens.

Besonders dann, wenn es sich um Schulden handelt die sich aus einer Steuerschuld ergeben. Ist doch das Finanzamt, sprich Vater Staat dafür bekannt, dass er über wenig Kulanz Vermögen verfügt, wenn es zu solch einer Schuld kommt. Was aber tun, wenn eine derartige Schuld entstanden ist und man momentan nicht in der Lage ist, diese zu begleichen?

Steuerschulden,die Do’s and Dont’s

Schnell kann es geschehen, dass man in eine missliche finanzielle Situation gerät. Ein Kunde stellt sich als zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig heraus. Die Auftragslage stellt sich wenig erfreulich oder die Rücklagen gestalten sich im besten Fall als mitleiderregend.

Inhalt:

  • 1 Steuerschulden,die Do’s and Dont’s
  • 2 Steuer Schulden in Österreich- Ansuchen um Zahlungsaufschub
  • 3 Beschwerde gegen einen Steuer Bescheid – Nachsicht
  • 4 Zwangsvollstreckung vermeiden
  • 5 Voraussetzung für eine Vollstreckung
  • 6 Begründungen beifügen
  • 7 Schriftliche oder mündliche Eingaben/Beschwerde?
  • 8 Hilfestellungen
  • 9 Die Verjährung von Steuerschulden

Steuer Schulden in Österreich- Ansuchen um Zahlungsaufschub

Tipp: Wen man die aktuellen Steuern in Österreich nicht bezahlen kann gibt es die Option ein “Ansuchen um Zahlungsaufschub” durchzuführen. Details dazu gibt es hier im Ratgeber der WKO zum Nachlesen.

Beschwerde gegen einen Steuer Bescheid – Nachsicht

Es ist bei Steuerschulden auch Möglichkeit um eine Zahlungserleichterung oder eine Nachsicht anzusuchen und eine Beschwerde gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt einzulegen. Hierbei informiert das BMF im Ratgeber umfassend und detailliert.

Info: Die Höhe des jeweiligen Säumniszuschlag und die gesamt offenen Steuerschulden sollten genau geprüft werden. Um eine Lösung zu finden ist es im jedem Fall zu empfehlen den Kontakt mit einem Steuerberater und dem Finanzamt zu suchen!

Wenn sich dann in solchen Momenten auch noch das Finanzamt meldet und nach einer Steuerbegleichung verlangt, schrillen die Alarmglocken.

Aus welchen Gründen auch immer man nicht in der Lage ist, eine entstandene Steuerschuld nicht sofort begleichen zu können. Eines sollte man auf keinen Fall tun. Den Kopf in den Sand stecken oder sich tot stellen.

Wichtig: Bei Nachforderungen und Steuerschulden rasch reagieren und Fristen beachten!

Denn, fest steht, dass das Finanzamt darauf eher ungehalten reagiert. Guter Rat aber ist nicht teuer und vorhanden. In vielen Fällen kostenfrei verfügbar. So stehen gegebenenfalls zwei Optionen zur Verfügung.

  • 1. die Schuldnerberatung
  • 2. ein Steuerfachanwalt

Zwangsvollstreckung vermeiden

Sollte man sich mit der Hoffnung tragen, dass das Finanzamt darauf verzichtet oder vergisst, die Steuerschuld einzutreiben, gibt man sich Hoffnungen hin die nicht eintreten werden. Dies kann soweit führen, das Zwangsvollstreckungen vorgenommen werden.

Welche keinesfalls dazu führen, die Situation angenehmer zu gestalten. Der erste Weg sollte also sein direkt mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten. Kommunikation lautet die Devise.

Dieses ist mit der Tatsche vertraut, dass es ohne weiteres zu Steuerschulden kommen kann und ist im Normalfall gewillt, Aufschübe, Stundungen oder Ratenzahlungen zu gewähren. Um diese eingeräumt zu bekommen, muss allerdings zuerst ein Antrag gestellt werden.

Formulare hierfür sind entweder online oder direkt beim Finanzamt erhältlich. Einfach herunterladen, ausfüllen und am besten auf dem kürzesten und schnellsten Wege beim Finanzamt vorlegen.

Fristen spielen bei diesem Problem eine große Rolle. Wer sichergehen möchte keine Frist zu versäumen sollte den ausgefüllten Antrag auf Stundung persönlich oder postalisch als Einschreiben einbringen. Umgehend! Abwarten verschlimmert nur die Situation und macht die ganze Angelegenheit in der Regel noch teurer.

Voraussetzung für eine Vollstreckung

  • 1. Erlass über eine Steuerschuld wegen einer geforderten Nachzahlung der nicht nachgekommen wurde
  • 2. einer erneuerten Zahlungsanforderung wurde nicht entsprochen

Wichtig hierbei zu wissen ist, dass das Finanzamt, um eine Vollstreckung betreiben zu können, kein gerichtliches Urteil benötigt. Es kann diese, sofort und vorherige Vorwarnung betreiben. Wer also darauf baut, dass ich »die Sache« noch eine Weile hinziehen wird, auf Zeitgewinn baut, wird aller Wahrscheinlichkeit nach, eine unangenehme Überraschung erleben.

Begründungen beifügen

Man sollte nicht vergessen, dass das Finanzamt ein öffentlicher Körper ist. Bei solchen ist man deswegen gut beraten Begründungen anzugeben, warum man eine Stundung, einen Zahlungsaufschub beantragt. Die Gründe dafür könnten unter anderem so aussehen:

  • 1. Zahlungsausfall eines oder mehrerer Kunden
  • 2. Auftragseinbrüche
  • 3. persönlicher Notfall, wie Krankheit oder persönliche Schicksalsschläge die ein ordentliches Weiterführen des Betriebes vorübergehend unmöglich machten

Sämtlich eingebrachte Anträge müssen schriftlich eingebracht und plausibel begründet werden. Gleichzeitig sollte eine Darlegung der persönlichen und betrieblichen Situation erfolgen. Die Beifügung eines Zahlungsplanes trägt dazu bei, den Antrag positiv beschieden zu bekommen. Es reicht hierbei nicht aus, einen Grund einfach nur anzugeben. Dieser muss auch glaubwürdig dargestellt und bestenfalls belegt werden können.

In machen Fällen kann es sein, dass ein Steuerbescheid für den Schuldner nicht nachvollziehbar ist. Welches als Grund angesehen werden kann, eine geforderte Steuerbegleichung nicht sofort zu begleichen. In diesem Fall muss aber auf jeden Fall eine schriftliche Eingabe beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden.

Dies in Form eines Einspruches wegen erheblicher Bedenken bezüglich der Richtigkeit. Auch das Finanzamt kann sich irren. Daraus ergibt sich eine Frist, in der das Finanzamt den Steuerbescheid nochmals überprüfen muss. Auch in Finanzämtern sitzen nur Menschen die ab und zu Fehler begehen. Gleichzeitig muss Antrag aus Stundung gestellt werden, da ansonsten die Zahlungsfrist verstreicht und die Zahlungsaufforderung ihre rechtliche Gültigkeit behält.

Schriftliche oder mündliche Eingaben/Beschwerde?

Eingaben an das Finanzamt sollten immer in schriftlicher Form ergehen. Mündliche, eventuell über das Telefon eingebrachte Ansuchen besitzen absolut keine Gültigkeit.

Hilfestellungen

Es kann, ohne weiteres sein das man sich selbst nicht in der Lage sieht mit dem Thema Finanzamt alleine umzugehen. Nach wie vor sind die Formulare in einer Sprache abgefasst, für die man oftmals ein Jurastudium benötigen würde, um diese zu verstehen.

Wer sich diesem nicht aussetzen und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich an eine Schuldnerberatung oder an einen Fachanwalt für Steuerfragen wenden. Diese verfügen über das nötige Fachwissen, können die Sachlage beurteilen und wissen welche Schritte vonnöten sind, um das Problem Steuerschuld aus der Welt geschafft zu bekommen.

Die Verjährung von Steuerschulden

Auch eine solche gibt es. Welches man jedoch nicht zum Anlass nehmen sollte, um auf solch eine zu hoffen. Das Finanzamt verfügt im Allgemeinen über ausreichend Personal, um eine Steuerschuld zeitnah zu behandeln. Wobei es folgende Arten der Verjährung zu beachten gibt:

  • 1. die Festsetzugsverjährung
  • 2. die Zahlungsverjährung

Im ersten Fall bezieht sich diese auf die Festlegung der Besteuerungsgrundlage. Diese kann, aufgrund einer neuen Gesetzesregelung eine alte Bemessungsgrundlage außer Kraft setzen. Gleichzeitig verjährt die Steuerschuld, weil zum Beispiel keine erneute Feststellung auf der Basis der neuen Bemessungsgrundlage vorgenommen wurde.

Ein Zahlungsverjährung tritt im Allgemeinen nach dem Verstreichen von 5 Jahren ein. Diese kann jedoch unterbrochen werden.

So hat das Finanzamt die Möglichkeit die Verjährungszeit zu unterbrechen in welcher sie den Aufenthaltsort eines Steuerschuldners zu ermitteln, Vollstreckungsmaßnahmen setzt oder einen Insolvenzantrag bzw. Konkursantrag stellt.

Es kann aus den verschiedensten Gründen zu Steuerschulden kommen. Gesetzt das eine solche eintritt, sollte man unbedingt schnell reagieren, da die Handlungsfristen normalerweise recht knapp bemessen sind. Anträge sollten immer in schriftlicher Form und per Einschreiben eingereicht werden. Hilfe steht in Form von
Schuldnerberatungsstellen oder/und Steuerfachanwälten zur Verfügung.

Info: Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen zum Thema Schulden beim Finanzamt. Für detaillierte Informationen zu Strafen, Säumniszuschlag, konkretes Vorgehen und Beratung für Steuer Schulden in Österreich oder Deutschland empfehlen wir sich direkt an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerberatung/einen Rechtsanwalt zu wenden!

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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