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Home » Geld » Selbstanzeige beim Finanzamt in Österreich – Rechtsanwalt

Selbstanzeige beim Finanzamt in Österreich – Rechtsanwalt

von David Reisner
17. August 2018 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Geld
Lesevergnügen 5 Minuten

Die Selbstanzeige stellt eine Form dar, wie Steuersünder in Österreich straffrei davonkommen und entsprechend ihre Steuerschuld begleichen können.

Wichtig ist, dass sie zum richtigen Zeitpunkt geschrieben wird und das gleichzeitig alle Vergehen und Verstöße offenbart werden, damit die Behörden einen korrekten Steuerbescheid zustellen können und Nachzahlung binnen 4 Wochen geleistet werden, was hier essentiell ist.

Seit der Reform des Steuerrechts gibt es in Österreich immer mehr Menschen, die über eine Selbstanzeige nachdenken. Dabei wollen sich viele Menschen zunächst unabhängig und vor allem anonym zu dem Thema informieren.

Inhalt:

  • 1 Wann wird die Selbstanzeige in Österreich genutzt?
  • 2 Wie viele Steuersünder sind bislang auf CDs genannt worden?
  • 3 Wie kann ich in Österreich straffrei durch eine Selbstanzeige bleiben?
  • 4 Für welche Vergehen kann man von einer Straffreiheit ausgehen?
  • 5 Wie sind die notwendigen Zahlungen jetzt zu leisten?
  • 6 Was ist eine Abgabenerhöhung und wer entscheidet sie?

Es ist möglich, dass man durch eine Selbstanzeige z.B. Straffreiheit erlangen kann, oder die entsprechenden Strafen deutlich reduzieren kann. Grundsätzlich geht es bei der Thematik der Selbstanzeige um Steuerthemen.

Wichtig: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Thema Selbstanzeige beraten

Wer einen unrichtigen Steuerbescheid erhalten hat, der auf Angabe von falschen Informationen erstellt wurde, kann eine Selbstanzeige nutzen. Als zusätzliche Absicherung bei der Selbstanzeige kann man sich bei einem Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist beraten lassen.

Wann wird die Selbstanzeige in Österreich genutzt?

So genannte Selbstanzeigen werden in Österreich vor allem dann genutzt, wenn Menschen es versäumt haben, Einkünfte bei ihrer Einkommenserklärung anzugeben. Anzumerken ist, dass in den vergangenen Jahren immer CD´s mit Daten von Steuersündern aufgetreten sind.

Diese wurden teilweise dem Fiskus übergeben, so dass dieser Zugriff auf die entsprechenden Daten der Steuersünder haben kann.
Allein die Meldungen in den Medien über die Existenz der entsprechenden Steuer CDs hat dazu beigetragen, dass sich sehr viele Menschen mit der Thematik der Selbstanzeigen beschäftigt haben. In Österreich gibt es die Möglichkeit, sich über viele Wege zu informieren.

Bevor jedoch jemand darüber nachdenkt, eine Selbstanzeige zu schreiben, sollte er über das entsprechende Risiko nachdenken und darüber, welche Situation entstehen könnte, wenn man nicht zur Selbstanzeige greift. Es ist also in jedem Fall erst einmal zu empfehlen, sich über das Internet über die Thematik zu informieren, oder aber auch den Gang zum Rechtsanwalt anzutreten.

In der Praxis gibt es in Österreich viele Kanzleien, die sich mit dem Steuerrecht auskennen und die genau wissen, welche Strafen und Folgen drohen können, wenn man Steuern hinterzogen hat und nun über eine Selbstanzeige nachdenkt.

Es gibt Verfahren, bei denen es um große Volumina von mehreren Millionen Euro in Österreich gibt und auch kleinere, bei denen einige zehntausend Euro nicht korrekt versteuert wurden. Die meisten Kanzleien in Österreich betreuen Kunden, die unterschiedliche Vergehen auf dem Kerbholz haben und die zum Teil noch nicht wissen, wie sie sich entscheiden sollen. Eine Selbstanzeige kann eine Chance sein, die mögliche Strafe zu mindern.

Es ist jedoch nicht verpflichtend notwendig, sich selbst anzuzeigen. Wer darauf spekuliert, dass er sein Steuerschwindel durch den Fiskus nicht aufgedeckt wird, der wird womöglich Glück haben, oder irgendwann entdeckt werden.

Nicht nur in Österreich, sondern auch im benachbarten Deutschland sind bisher einige Selbstanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Dabei ist bekannt geworden, dass die Finanzämter in Bayern recht schnell ein Steuerstrafverfahren eingeleitet haben, sofern entsprechende Selbstanzeigen eingegangen sind.

Die einzelnen Finanzämter reagieren zumindest in Deutschland unterschiedlich schnell auf die Menge der Selbstanzeigen. Auch bei uns in Österreich reagieren die Bundesländer auf die entsprechenden Selbstanzeigen unterschiedlich schnell. Zum Teil hat man das Gefühl, dass die Finanzämter auch noch nicht wissen, wie sie mit der Thematik umgehen sollen.

Wie viele Steuersünder sind bislang auf CDs genannt worden?

Bereits einige tausend Datensätze von Steuerbetrügern wurden den Staatsanwaltschaften in Österreich, aber auch in Deutschland übergeben. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass alle Daten ausgewertet worden sind.

So lange die Steuerfahnder sich noch nicht gemeldet haben ist es durchaus möglich, den Weg zur Selbstanzeige einzuschlagen. Die Rechtsprechung kann entscheidend schärfer werden, wenn man nicht zur Selbstanzeige greift, sondern wartet, bis die Behörden die Daten z.B. von einem Informanten durch eine Steuer CD erhalten haben.

Wie kann ich in Österreich straffrei durch eine Selbstanzeige bleiben?

Die Selbstanzeige muss in jedem Fall zum rechtzeitigen Zeitpunkt eingegangen sein. Es ist erforderlich, dass diese zum Beispiel direkt bei einer Abgabenbehörde, bzw. bei einer Finanzstrafbehörde eingegangen ist.

Grundsätzlich sollte die Verfehlung schriftlich dargelegt werden und gleichzeitig ist es erforderlich, dass offengelegt wird, welche Besteuerungsgrundlagen nun korrekt sind. Folglich ist es erforderlich, dass die Abgaben, die vom Fiskus in Österreich eingefordert werden, geleistet werden.

Ob eine Selbstanzeige rechtzeitig bei den Behörden vorliegt ist davon abhängig, ob zum Zeitpunkt des Eingangs bereits Verfolgungshandlungen von der entsprechenden Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden, oder eben nicht.

Sofern dies noch nicht der Fall ist, ist die Selbstanzeige in jedem Fall rechtzeitig eingegangen. Es dürfen keine Verfolgungshandlungen gegen den Steuersünder selbst, oder aber auch gegen an der Tat Beteiligte eingeleitet worden sein.

Ferner darf die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige weder ganz noch teilweise entdeckt worden sein.

Bei der Verfolgungshandlung, die alsbald sie eingeleitet wurde dazu führt, dass entsprechend eine Selbstanzeige nicht mehr sinnvoll ist, handelt es sich um eine Amtshandlung, die nach außen zu erkennen ist. Diese kann zum Beispiel durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft vollzogen werden.

Auch über eine durchführende Finanzstrafbehörde oder entsprechende Organe wie Sicherheitsdienst oder Abgabenbehörden kann eine nach außen erkennbare Verfolgungshandlung ausgeübt werden. Ziel dieser Handlungen ist es in der Regel, dass entsprechende Taten offengelegt werden.

Für welche Vergehen kann man von einer Straffreiheit ausgehen?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Fehler, die man begangen hat, genau deklariert werden müssen. Das bedeutet konkret, dass man nur für Fehler, die man konkret beschrieben hat, nicht belangt werden kann, so fern man diese korrekt und vor allem aber auch rechtzeitig deklariert hat.

In der Praxis gibt es also weiterhin die Möglichkeit, dass man mit einer Strafverfolgung rechnen muss, wenn man andere Fehler begangen hat, die in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wurden. Der Umfang des Geständnisses sollte in jedem Fall im Vorfeld überdacht werden und natürlich auch im Idealfall direkt mit einem Anwalt besprochen werden, der einem dabei helfen kann, entsprechend alles korrekt zu deklarieren und dafür zu sorgen, dass die passenden Formulierungen genutzt werden, um auch wirklich straffrei davon zu kommen.

Sollte es bei mehreren Abgaben dazu gekommen sein, dass entsprechend Steuern nicht korrekt gezahlt wurden, so ist es wichtig, dass z.B. eine tabellarische Aufstellung gemacht wird. Dabei können die entsprechenden Abgaben und auch Zeiträume erwähnt werden, bei denen es zu einer Verkürzung oder zu einer Nichtzahlung der notwendigen Steuern gekommen ist.

Wie sind die notwendigen Zahlungen jetzt zu leisten?

Wenn aus der Selbstanzeige entsprechende Beträge entstanden sind, die jetzt gezahlt werden müssen, so ist es erforderlich, dass diese binnen eines Monats nach dem korrekten Abgabenbescheid gezahlt werden müssen. Konkret ist das Vorgehen wie folgt:

  • Fehlverhalten und Beträge gegenüber dem Finanzamt offenbaren
  • Das Finanzamt sendet einen neuen Steuerbescheid zu
  • Binnen eines Monats müssen die Abgaben korrekt entrichtet werden

Sollte man sich an diesen Prozess halten, ist es möglich, dass man unter dem Strich betrachtet schuldfrei ausgeht. Zu beachten ist, dass bei einigen Abgaben, wie z.B. der Umsatzsteueranmeldung der Zeitraum von einem Monat bereits mit der Erstattung der Selbstanzeige beginnt.

Das bedeutet, dass auch wenn es etwas dauert, bis der neue Bescheid vom Finanzamt eingeht, viel getan werden muss.
Wichtig: sollte die Selbstanzeige für ein Unternehmen gemacht werden, ist darauf zu achten, wer genau eine Selbstanzeige nötig hat. Es ist möglich, dass die Selbstanzeige für das Unternehmen, aber auch für die Privatperson geschrieben wird. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass beide Formulierungen korrekt erfolgen, da es sonst zu Problemen kommen kann.

Was ist eine Abgabenerhöhung und wer entscheidet sie?

Wenn sich z.B. die Finanzbehörden dazu entschieden haben, die entsprechenden Unterlagen zu durchschauen, ohne dass eine Selbstanzeige bis zu diesem Zeitpunkt bei den Behörden eingegangen ist, bedeutet dies, dass Straffreiheit nur dann erreicht werden kann, wenn man eine Abgabenerhöhung in Höhe von maximal 30% duldet und entsprechend diese Mehrbeträge zu den regulär zu entrichtenden Beträgen gezahlt werden.

Wichtig: Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar, für genaue rechtliche Auskünfte und Details zur Selbstanzeige wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und ihr zuständiges Finanzamt.

Info: In unserem Ratgeber zum Thema Rechtsanwalt Kosten in Österreich finden Sie einen Überblick.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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