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Home » Unternehmer » Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung

Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung

von David Reisner
6. April 2014 - aktualisiert am 6. Oktober 2020
in Unternehmer
Lesevergnügen 4 mins read

Die Kleinunternehmerregelung in Österreich ist regelmäßig an 3 Voraussetzungen gebunden.

In Österreich gilt als Kleinunternehmer, wer selbständig tätig ist und dabei eine jährliche Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschreitet. Lediglich ein Mal in 5 Jahren darf diese Umsatzgrenze durch den Kleinunternehmer um 15 % überschritten werden. Als Kleinunternehmer wird nur anerkannt, wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat.

Benötigt der Kleinunternehmer überhaupt einen Steuerberater?

Der Kleinunternehmer kann von diversen Vorteilen profitieren, die ihm der Gesetzgeber eingeräumt hat und die einen Steuerberater überflüssig erscheinen lassen. Ob jedoch im Einzelfall auf einen Steuerberater verzichtet werden kann, hängt vom steuerrechtlichen Wissen und vom buchhalterischen Geschick des jeweiligen Kleinunternehmers ab. Generell ist zu raten, dass auch der Kleinunternehmer einen Steuerberater beauftragt, da dieser auch stets über aktuellste Steuergesetze informiert ist.

Inhalt:

  • 1 Benötigt der Kleinunternehmer überhaupt einen Steuerberater?
  • 2 Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Österreich aus steuerlicher Sicht
  • 3 Verzicht auf Befreiuung der Umsatzsteuer
  • 4 Ist eine UID-Nr. für Kleinunternehmer notwendig?
  • 5 Hinweis auf Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen
  • 6 Wie kann ich eine UID beantragen?
  • 7 Umsatzsteuerpflicht und Umsatzsteuervoranmeldung auch für Kleinunternehmer
  • 8 Jahressteuererklärung für Kleinunternehmer?
  • 9 Die Kosten eines Steuerberaters
  • 10 Tipp: Steuerberater und Kosten vergleichen
  • 11 Tipp: Steuerberater empfohlen

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Österreich aus steuerlicher Sicht

Wichtig: Beratung kann Kosten sparen
Wichtig: Beratung kann Kosten sparen

Zu den wesentlichen Vorteilen des Kleinunternehmers, die einen Steuerberater bereits entbehrlich erscheinen lässt, gehört die Umsatzsteuerbefreiung. Wer als Kleinunternehmer anerkannt ist, wird von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit.

Dies vereinfacht die Buchführung, den Umgang mit den Finanzbehörden und die Erstellung von Jahresabschlüssen ganz wesentlich. In der Konsequenz braucht der Kleinunternehmer auf seine Umsätze und Einnahmen keine Umsatzsteuer an die Finanzbehörden abzuführen. Allerdings kann er dort auch keine Vorsteuer geltend machen.

Verzicht auf Befreiuung der Umsatzsteuer

    Auf die Befreiung von der Umsatzsteuer kann der Kleinunternehmer jedoch schriftlich gegenüber dem Finanzamt verzichten (sogenannte Optionserklärung). In diesem Falle ist der Kleinunternehmer aber 5 Jahre lang an die Abführung der Umsatzsteuer gebunden.

Auch bei der Ausstellung von Rechnungen, gelten für Kleinunternehmer Sonderregelungen und Vereinfachungen, die oft zum Anlass genommen werden, um auf einen Steuerberater zu verzichten. Ist ein Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit, so darf er auf seinen Rechnungen grundsätzlich keinerlei Umsatzsteuer ausweisen. Tipps zu möglichen Vorteilen zur Umsatzsteuer für Kleinunternehmer findet man im Ratgeber zum Thema.

Info: Um als Unternehmer Umsatzsteuer zu verrechnen, muss man über eine UID Nummer verfügen. Diese kann man via UID Nummer beantragen
vom Finanzamt in Österreich erhalten.

Ist eine UID-Nr. für Kleinunternehmer notwendig?

Wird dennoch Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen, so ist der Kleinunternehmer verpflichtet, diese an die Finanzbehörden abzuführen. Ein von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer benötigt in der Regel auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.). Die Angabe einer UID-Nr. auf Rechnungen ist somit entbehrlich.

Hinweis auf Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen

Stattdessen sollte jedoch auf jedem Rechnungsformular der Hinweis erfolgen: „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung„. Dennoch kann es erforderlich sein, dass auch der Kleinunternehmer eine UID-Nr. besitzen muss.

Wie kann ich eine UID beantragen?

Die Beantragung der UID-Nr. erfolgt beim Finanzamt und kann durch einen Steuerberater erfolgen. In einzelnen Fällen benötigen Kleinunternehmer daher eine UID-Nr. Werden Beispielsweise Waren oder Dienstleistungen über die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro im Jahr bezogen, wird dabei auf die Erwerbsschwelle verzichtet und stammen diese Waren und Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen oder von EU-Unternehmen, so ist regelmäßig eine UID-Nr. auch für Kleinunternehmer erforderlich.

Umsatzsteuerpflicht und Umsatzsteuervoranmeldung auch für Kleinunternehmer

In bestimmten Fällen greift die Umsatzsteuerpflicht jedoch auch für Kleinunternehmer, was die Einbindung eines Steuerberaters in jedem Fall sinnvoll erscheinen lässt. Es gibt diverse steuerrechtliche Tatbestände, die eine Umsatzsteuerpflicht auch bei Kleinunternehmern begründen. Hierzu zählt beispielsweise die bereits erwähnte Tatsache, sofern ein von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer Rechnungen ausstellt, auf denen die Umsatzsteuer explizit als solche ausgewiesen ist.

    Ebenso wird regelmäßig eine Umsatzsteuerpflicht begründet, sofern der Kleinunternehmer Waren oder Dienstleistungen bei ausländischen Unternehmen bezieht oder sofern es sich um steuerpflichtiges innergemeinschaftliches Erwerben handelt. In diesem Fall muss der Kleinunternehmer über das Formular U30 oder über selbsterstellte Formulare, die erforderliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim zuständigen Finanzamt vornehmen. Hierzu empfiehlt es sich ebenfalls, einen Steuerberater heran zu ziehen.

Jahressteuererklärung für Kleinunternehmer?

Grundsätzlich muss ein von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer keine Jahressteuererklärung abgeben. Dies ist allerdings erforderlich, sofern für das Veranlagungsjahr Umsatzsteuer abzuführen war, da ein innergemeinschaftlicher Erwerb oder Waren- und Dienstleistungsbezüge von ausländischen Unternehmungen erfolgten.

Wichtig: Kosten vergleichen
Wichtig: Kosten vergleichen

Die Jahressteuererklärung bzw den Jahresabschluss sollte ein professioneller Steuerberater erstellen.

Die Entscheidung, ob der Kleinunternehmer die Befreiung von der Umsatzsteuer in Anspruch nimmt oder nicht, sollte jeweils zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit und nach Absprache mit einem Steuerberater erfolgen. Auch spielt es eine Rolle, ob er überwiegend private oder gewerbliche Kunden hat.

Die Kosten eines Steuerberaters

Die nachfolgend genannten Beträge stellen lediglich grobe Richtwerte dar. Als Entgelt für die Buchführung für einen Kleinunternehmer, fallen seitens des Steuerberaters etwa 7/10 des erzielten Jahresumsatzes als einmalige jährliche Gebühr an. Empfehlung: Mit anderen Gründern beraten und mit Freunden vergleichen, und in Diskussionen wie zum Beispiel http://www.berufsanwärter.at/forum/17982/index.php informieren.

    • Für die Jahressteuererklärung stellen Steuerbüros dem Kleinunternehmer etwa 1/10 des Jahresumsatzes zusätzlich als

einmalige Gebühr

    • in Rechnung. Ist lediglich eine einfache

Einnahme-Überschuss-Rechnung

    erforderlich, so kostet diese 10/10 des Jahresumsatzes des Kleinunternehmers.

Tipp: Steuerberater und Kosten vergleichen

Jedoch hat jeder Steuerberater entsprechenden Spielraum bei der Rechnungslegung, so dass es sich für den Kleinunternehmer lohnt, die Gebühren unterschiedlicher Steuerberater miteinander zu vergleichen. Die Komplexität des modernen Steuerrechtes lässt es auch für den Kleinunternehmer durchaus sinnvoll erscheinen, ein Steuerbüro zu beauftragen.

Tipp: Steuerberater empfohlen

Dies spricht nicht nur für die Professionalität des entsprechenden Kleinunternehmers, sondern bildet auch eine sinnvolle Schutzmaßnahme gegen mögliche Vorwürfe oder Ansprüche, die seitens der Finanzbehörden auf den Kleinunternehmer zu kommen könnten. Auch für die professionelle Kommunikation mit den Finanzbehörden und für das fristgerechte Einreichen notwendiger Anträge, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für den Kleinunternehmer sinnvoll. Diese entlastet den Kleinunternehmer und gibt ihm Zeit und Freiheit, sich um sein Kerngeschäft kümmern zu können.

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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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