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Home » Geld » Stromanbieter Wechsel & Vergleich – November 2021 – Vorlage Kündigung

Stromanbieter Wechsel & Vergleich – Mai 2022 – Vorlage Kündigung

> Aktuelle Angebote, Aktionen und neue Tarife in Österreich vergleichen , wechseln & sparen!

von David Reisner
8. November 2016 - aktualisiert am 22. Februar 2021
in Geld
Lesevergnügen 5 mins read

Die monatlichen Stromkosten beanspruchen leider einen immer weiter steigenden nicht unerheblichen Teil des Haushaltsbudgets. Daher empfehlen wir JETZT im Mai 2022 einen Stromanbieter Vergleich durchzuführen und bei Bedarf mit einem Stromanbieter Wechsel in Österreich Fixkosten im Haushalt einzusparen!

Mit unserer Muster Vorlage zur Kündigung von ihrem Stromtarif bzw. bisherigem Vertrag ist dies problemlos in wenigen Minuten erledigt. Der Vergleich neuer Tarife und die Ersparnis können bequem online mit einem Stromvergleich im Mai 2022 berechnet werden! JETZT sparen!

Selbst wenn man bereits energiesparende Geräte im Haushalt nutzt, bleibt oft nur, sich nach einem anderen Anbieter umzuschauen. Weil mittlerweile ein grosser Konkurrenzkampf auf dem Strommarkt besteht, ändern sich viele Tarife ständig. Das bedeutet aber auch, dass sich mit einem Wechsel des Stromanbieters kräftig Geld sparen lässt. Wir zeigen Ihnen, was sie bei einem Wechsel des Stromanbieters alles beachten müssen.

Inhalt:

  • 1 Wie gehe ich beim Wechsel des Anbieters am besten vor?
  • 2 Stromanbieter kündigen – Muster/Vorlage
  • 3 Worauf sollte man beim Stromanbieter achten?
  • 4 Wechsel des Stromanbieters in wenigen Schritten
  • 5 Kündigungsfrist beachten
  • 6 Wahl des besten Stromtarifes
  • 7 Durchschnittlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgrösse

Wie gehe ich beim Wechsel des Anbieters am besten vor?

Um den Stromanbieter zu wechseln bedarf es meistens nicht mal einer Stunde Zeit.

Zuerst muss man sich den günstigen Stromanbieter zum Beispiel im Strom-Vergleich-Portal heraussuchen. Dazu muss man nur den Jahresverbrauch wissen. Diesen kann man zum Beispiel auf der letzten Stromabrechnung ablesen. Wichtig ist auch das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen des Stromanbieters zu lesen. Zum Beispiel sollte man sich nicht auf Vorauszahlungen oder Kautionen einlassen.

Stromanbieter kündigen – Muster/Vorlage

Sehr geehrter Anbieter, hiermit möchte ich den Strom für meine Wohnung an meinen bisherigen Standort (Adresse eintragen) zum „Datum“  kündigen.

Ich bitte Sie hiermit darum mich für einen Termin zur Ablesung des Stromzählers zu kontaktieren. Zusätzlich bitte ich um eine Bestätigung der Kündigung. Für die Zustellung der Endabrechnung verwenden Sie bitte meine neue Adresse „Adresse einfügen“.

 

Worauf sollte man beim Stromanbieter achten?

Auch feste Vertragslaufzeiten oder besonders lange Kündigungsfristen gilt es möglichst zu vermeiden. Hat man sich für einen Anbieter entschieden, kann man nun den Stromliefervertrag ausfüllen.

In den meisten Fällen, kann man den Vertrag auch online ausfüllen und absenden. Bei einigen Anbietern, muss der Vertrag ausgedruckt und ausgefüllt und unterschrieben mit der Post zum Anbieter versandt werden.

Beim Ausfüllen muss man die Nummer des Stromzählers notieren und dem neuen Anbieter den Namen und die Anschrift des bisherigen Anbieters mitteilen.

Die Nummer des Stromzählers findet man auf einem Aufkleber bzw. einer Plakette auf dem Gehäuse desselben. Hat man den Stromvertrag mit dem neuen Anbieter geschlossen, wird dieser über eine mit dem Stromvertrag erteilten Vollmacht den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter kündigen.

Man muss also selbst nicht viel mehr tun und nur abwarten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist. Vom alten Anbieter erhält man dann eine Kündigungsbestätigung und vom neuen Anbieter ein Begrüssungsschreiben.

Zum Erstellen der Abschlussrechnung mit dem bisherigen Anbieter muss diesem der Zählerstand am Tage des Wechsels mitgeteilt werden. Ebenso muss der Zählerstand dem neuen Anbieter übermittelt werden, damit dieser die Abrechnung am dem Tag des Wechsels vornehmen kann.

Wechsel des Stromanbieters in wenigen Schritten

  1. Feststellen des Jahresverbrauchs
  2. Wahl des neuen Stromanbieters
  3. Notieren der Zählernummer des Stromzählers
  4. Abschließen des Stromvertrages online oder mit der Post versenden
  5. Kündigung des bisherigen Anbieters erfolgt durch den neuen Anbieter
  6. Mitteilung des Zählerstandes an den alten Anbieter und an den neuen Anbieter am Tag des tatsächlichen Wechsels

Kündigungsfrist beachten

Wer den Stromanbieter wechseln möchte, muss seinen alten Vertrag zunächst kündigen und hierbei die Kündigungsfrist beachten. Durch Beschluss der Bundesregierung wurde die Kündigungsfrist von vormals vier Wochen auf nun zwei Wochen verkürzt. Der Grund hierfür lag darin, dass der Wettbewerb unter den Anbietern verbessert werden sollte und Kunden wesentlich schneller von günstigeren Tarifen profitieren können. Doch aufgepasst, die zweiwöchige Kündigungsfrist gilt jedoch nur für die sogenannte Grundversorgung, die meist durch den lokalen Anbieter, der die meisten Haushalte in einem Konzessionsgebiet versorgt, gewährleistet wird.

Für Sonderverträge mit dem Stromanbieter, wie sie etwa durch den Wechsel des Stromtarifs in der Vergangenheit zustande gekommen sein können, gelten meist abweichende Kündigungsfristen. So haben viele Sonderverträge eine abweichende Kündigungsfrist von vier oder sechs Wochen. Um festzustellen, ob man sich in der Grundversorgung befindet, sollte man sich die letzte Rechnung des Stromanbieters anschauen.

Wenn man sich nicht in der Grundversorgung befindet, sollte man sich die Vertragsbedingungen in den Unterlagen anschauen, die man von seinem Stromversorger bei Einzug oder beim Abschluss des Vertrages bekommen hat. Hat man diese nicht zur Hand, kann man natürlich auch beim Stromanbieter anrufen, um die Kündigungsfrist von diesem zu erfahren. Wer sich jedoch in der Grundversorgung befindet, hat neben der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen auch allen Grund den Stromtarif bzw. den Anbieter zu wechseln, da der Tarif für die Grundversorgung meist auch der teuerste ist.

Wahl des besten Stromtarifes

Obwohl sich mit dem Wechsel des Stromtarifs bares Geld sparen lässt, muss man sich bevor man sich für einen neuen Tarif entscheidet, genau überlegen, wie viel Strom man in etwa verbrauchen wird. Der Grund hierfür ist, dass die günstigen Stromtarife oft nur für einen vorher zu vereinbarenden Verbrauch (Strompaket) gelten. Hat man einen zu niedrigen Verbrauch vereinbart, kann es ganz schnell teuer werden, da der Mehrverbrauch zu einem höheren Tarif abgerechnet wird. Andererseits sollte man den Verbrauch auch nicht zu hoch vereinbaren, da er sonst ungenutzt verfällt.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, wie viel Strom man im Jahr verbraucht, kann man sich die letzte Abrechnung zur Hand nehmen und den Monatsverbrauch auf ein Jahr hochrechnen. Hierbei sollte man auch die Zeiten berücksichtigen, die man nicht zu Hause verbringt, etwa weil man in den Sommerferien verreist. Einen gewissen Anhaltspunkt können auch die durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) jährlich veröffentlichten Statistiken geben. Demnach verbraucht eine einzelne Person im Durchschnitt rund 1.800 Kilowattstunden jährlich.

Zu beachten ist jedoch, dass der Stromverbrauch stark davon abhängt, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Denn viele elektrische Geräte, wie der Kühlschrank, die Waschmaschine oder der Fernseher werden sich bei mehreren in einem Haushalt lebenden Personen geteilt. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch pro Kopf sinkt, wenn mehr Personen in einem Haushalt leben. Ebenso ist es wichtig in den Stromverbrauch mit einzukalkulieren, ob die Warmwasserbereitung im Haushalt mit elektrischen Strom erfolgt oder nicht. Berechnungen haben ergeben, dass der Stromverbrauch bereits in einem Ein-Personen-Haushalt bis zu einem Drittel höher ausfallen kann, wenn das Wasser mittels eines Elektro-Boilers oder Durchlauferhitzers erwärmt wird.

Durchschnittlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgrösse

  • Ein-Personen-Haushalt ohne elektrische Warmwasserversorgung
    1.600-2.400 kWh jährlich, abhängig davon, ob tagsüber zu Hause anwesend
  • Ein-Personen-Haushalt mit elektrischer Warmwasserversorgung:
    2.500-3.200 kWh jährlich, abhängig davon, ob tagsüber zu Hause anwesend
  • Zwei-Personen ohne elektrische Warmwasserversorgung
    2.200-2.900 kWh jährlich, abhängig davon, wie viele Personen tagsüber anwesend sind
  • Zwei-Personen-Haushalt mit elektrischer Warmwasserversorgung:
    3.800-4.500 kWh jährlich, abhängig davon, wie viele Personen tagsüber anwesend sind
  • Vier-Personen ohne elektrische Warmwasserversorgung
    3.100-4.200 kWh jährlich, abhängig davon, wie viele Personen tagsüber anwesend sind
  • Vier-Personen-Haushalt mit elektrischer Warmwasserversorgung:
    6.300-7.300 kWh jährlich, abhängig davon, wie viele Personen tagsüber anwesend sind
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David Reisner

David Reisner

Er ist, 1987 in Graz geboren und dort ansässig, der Kopf hinter foerderportal.at. Bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt er sich damit, das Thema Finanzen online einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern transparent zu gestalten. Im selben Jahr brachte David Reisner das Onlineportal finanz-blog.at an den Start.

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